Keine Abgabe von Feuerwerk in 2020

Samstag, 26. Dezember 2020, 17:18 Uhr

Heute müssen wir euch davon in Kenntnis setzen, dass wir dieses Jahr keine Feuerwerksartikel an Endkunden abgeben dürfen. Das kürzlich durch die Bundesregierung angepasste Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verbietet uns das. Davon sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung bei uns abholen können (siehe unten).

Der rechtliche Hintergrund und unsere gescheiterte Klage

Die Mitte Dezember in allen Bundesländern erlassenen Verkaufsverbote für Feuerwerk sowie das am 21. Dezember geänderte und bundesweit gültige Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), verbieten uns sowohl den Verkauf, als auch die Überlassung bereits verkaufter Feuerwerksartikel für dieses Jahr. Die Begründung ist der Infektionsschutz.

Unserer Meinung nach, sind diese Maßnahmen keine geeigneten Mittel, um eine Eindämmung von Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bewirken. Aus dieser Überzeugung heraus und wegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen, haben wir am 20.12. und am 21.12. sowohl gegen den Senat von Berlin als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, mit dem Ziel, diese aus unserer Sicht unangemessenen und schwerwiegenden Eingriffe in die Berufsausübung und Vertragsfreiheit aufzuheben.

Unsere Anträge auf Erlass von entsprechenden einstweiligen Anordnungen wurden in Gänze abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Gericht durchaus umfangreich begründet. Die Gründe lesen sich im Wesentlichen exakt wie die Argumentation der Regierung, die diese Gesetze erlassen hat. Unsere Einwände wurden unserer Meinung nach in keiner Weise gewürdigt und sind aus unserer Sicht auch nicht Teil einer Güterabwägung durch das Gericht gewesen. Vielmehr haben wir das starke Gefühl, von Anfang an auf verlorenem Posten gekämpft zu haben. Der Verdacht, dass bereits vor unseren Klagen, vorformulierte Ablehnungsbegründungen in den Schubladen gelegen haben, die nur noch hervorgezogen werden brauchten, ist sehr stark. Die durchaus umfangreichen Begründungen thematisieren hauptsächlich den allgemeinen Infektionsschutz und gehen nur am Ende in kürzester und natürlich ablehnender Weise auf unsere individuellen Klagepunkte ein. Wir verhehlen nicht, dass uns dieses Ergebnis sehr enttäuscht und wir es nicht für angemessen halten.

Die Überlassung von Feuerwerkskörpern ist somit ab sofort für uns womöglich eine Straftat, zumindest ein schwerer Verstoß gegen die Sprengstoff-Verordnung. Es tut uns sehr leid, aber unter diesen Umständen können wir euch eure Feuerwerksbestellungen nicht übergeben. Wir werden also keine Pakete mit Silvesterfeuerwerk versenden oder zur Abholung bereitstellen.

Wir sind darüber natürlich sehr erschüttert und betrübt. Hier geht gerade sehr viel Arbeit den Bach herunter und auch Eure Vorfreude auf ein schönes Silvesterfeuerwerk endet für dieses Jahr im "Nichts". So wie in Kriegszeiten komplette Bauernhöfe oder Fabriken beschlagnahmt werden konnten, wird jetzt das Ende von Unternehmen in Kauf genommen. Das ist eine Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.

Einfach Rückerstatten und gut ist?

Für uns als Feuerwerksvitrine haben diese sehr kurzfristigen Rechtsänderungen existenzielle Bedeutung. Viele Kunden möchten jetzt gern ihre Bestellungen stornieren und ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Wir können das gut verstehen und wären durchaus gewillt diese Lösung umzusetzen, wenn dies nicht gleichbedeutend mit dem finanziellen Ende unseres Unternehmens wäre.

Die Art unseres Geschäftes erfordert es, dass eingenommene Geldmittel zu großen Teilen in neue Wareneinkäufe und in die Erhaltung unserer Infrastruktur investiert werden. Wir haben zwar durchaus einige Geldmittel aus der diesjährigen Bestellsaison verfügbar, doch wäre es uns nicht möglich, daraus alle Bestellungen gleichzeitig rückabzuwickeln. Ob von Seiten der Bundesregierung hier staatliche Hilfen angeboten werden, steht noch auf einem ungeschriebenen Blatt. Stand heute ist es so, dass wenn wir den Weg der Rückzahlungen gehen würden, definitiv ein großer Teil unserer Kunden leer ausgehen würde. Das wollen wir nicht und das muss auch nicht sein.

Lieferung 2021 und individuelle Lösungen

Wir wollen daher eine Lösung anstreben, die alle unsere Kunden zu ihrem Recht kommen lässt. Viele Kunden haben bereits darum gebeten, ihre Bestellungen für die Saison 2021 bei uns einlagern zu lassen. Auch wir denken, dass wir die meisten Bestellungen zum nächstmöglichen Termin ausliefern sollten. Dies wäre Silvester 2021. Damit würden wir unsere Vertragsverpflichtung eben verspätet erfüllen. Alternativ können wir uns auch vorstellen, den bezahlten Kaufbetrag als Gutschrift umzuwandeln, so dass die zu liefernden Artikel für nächstes Jahr neu durch euch ausgesucht werden könnten.

Wir werden trotzdem versuchen, auch individuell auf eure Belange einzugehen. Jeder der uns eine E-Mail schickt, z.B. mit der Bitte um Stornierung seiner Bestellung, wird von uns individuell bearbeitet. Wir können aus oben genannten Gründen nicht versprechen, jedem Stornierungswunsch zu entsprechen, wollen aber da, wo wir können auch helfen und einen gemeinsamen Weg finden. Die E-Mail-Bearbeitung findet zügig ab Januar 2021 statt.

Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.

Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder unserer Kunden mit dieser Verfahrensweise zufrieden ist. Wenn wir hier keine gemeinsame Lösung finden können, bleibt dem Kunden daher wohl nur eine Klage gegen uns übrig, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wir betonen, dass wir an gütlichen Einigungen sehr interessiert sind, geben aber auch zu bedenken, dass je mehr Kunden den Rechtsweg gehen, umso mehr andere Kunden am Ende leer ausgehen werden. Letztendlich sitzen wir hier im gleichen Boot. Wir hoffen hier auf euer Verständnis.

Abschlussbemerkung

Abschließend wollen wir nochmals unser Bedauern über diese Sitation zum Ausdruck bringen. Unser Anliegen ist es, unseren Kunden zuverlässig Silvesterfeuerwerk zu liefern. Denn wir sind der Meinung, dass Silvesterfeuerwerk ein wunderschönes und sicheres Vergnügen und Hobby ist. Deshalb sollten wir jetzt nicht leise sein. Jeder, der noch Reste vorrätig hat, lässt es bitte krachen. Jeder, der noch die Möglichkeiten hat, sich wenigstens mit nicht verbotenem Feuerwerk der Kategorie 1 zu versorgen, lässt es bitte leuchten. Wir öffnen dazu 4 Abholläden in Berlin (siehe Artikel Ladenverkauf), die euch mit dem, was uns noch erlaubt ist, versorgen.

Abgabe an Gewerbekunden bleibt möglich

Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins ab dem 28.12.2020 ab 10 Uhr die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 0157/87022016 und gebt euren Namen an. Die beste Zeit zum Anrufen ist, kurz bevor ihr euch auf den Weg macht. Denn so haben wir genügend Zeit, um die Sendung im Lager heraus zu suchen. Andernfalls muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Die Abholung ist voraussichtlich am 28.12. und 29.12. in der Zeit von 10 bis 18 Uhr möglich. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.


281 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2020

  1. Griesel
    Griesel

    »Auf keinen Fall wird storniert! Ich freue mich umso mehr auf nächstes Jahr!!!«

  2. Condomino
    Condomino

    »@ui
    Nein, das SprengG nicht aber die SprengV und dort wurde das überlassen untersagt! Damit ist der Verstoß sehr wohl eine Straftat!«

  3. John Xisor
    John Xisor
    registriert

    »Wir müssen jetzt alle zusammenhalten und unseren Händlern in dieser schwierigen Zeit den Rücken stärken und von soviel Stornierungen woe möglich absehen. Wir würden doch im neuen Jahr alle eh wieder bestellen und müssten auch vorher bezahlen. Also ist doch jeder Storno sinnlos und hilft keinem. Daher:

    ICH STORNIERE NICHT. PUNKT.«

  4. afterparty
    afterparty
    registriert

    »Ist eine Abholung mit Vollmacht eines Gewerbeinhabers ausreichend ?«

  5. ShinyPlayz
    ShinyPlayz
    registriert

    »Könnt ihr nicht einfach den Wert der Bestellung zu kat.1 umpacken, wenn man ersetzen angewählt hat?

    Antwort: Die Idee ist gut, aber leider in der Kürze nicht umsetzbar. Ich glaube auch nicht, dass diese Lösung für alle wünschenswert ist.«

  6. Pankowgoth
    Pankowgoth
    registriert

    »@Julius
    Mich wie auch viele andere würde auch interessieren ob eine Abholung mit Vollmacht eines Gewerbeinhabendem ausreichen würde.

    Ansonsten von mir aus ein großes Lob an euch das ihr euch der Kosten und Mühe einer Klage nicht zu schade wart und diesen Weg beschritten habt, auch wenn es für uns alle nicht wie erhofft ausging, so hat man nun doch wenigstens Gewissheit und hat die Möglichkeit noch das Beste aus dem diesjährigen Jahreswechsel herauszuholen.

    Auch von mir die Bitte an alle,
    Lasst euch den Spaß zu Silvester nicht nehmen und nutzt die in eurem Landkreis noch legalen Wege, Restfeuerwerk zu zünden um euch und euren Nachbarn wenigstens ein wenig Glitzern zum Jahresende zu Zaubern.
    Bitte achtet dabei auf die Gesetzeslage und auch die Gesundheit und Sicherheit eurer Mitmenschen.
    Zieht unsere Leidenschaft nicht durch unnötiges "Muskeln spielen lassen" oder "Rebellieren" in Verruf.

    Es geht um den Spaß und die Freude. Um das Funkeln🤩 in den Augen, vor allem in denen der der Kinder die das ganze beobachten und sich hoffentlich genau so in diese ach so schöne Pyromagie verlieben, ohne einen beißenden, negativen Nachgeschmack durch unsachgemäße Handhabung davon zu bekommen.

    Wir brauchen alle auch eine nächste Generation die genausoviel Spaß an Silvester hat wie wir alle.

    🤩🤩🤩 Also zeigt euren Nachbarn was ohne Risiko und Gesetzes verstöße möglich ist und guten Rutsch euch allen🤩🤩 🤩«

  7. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Es ist der traurigste Moment seit ich mich an Silvester erinnern kann. Nicht weil ich kein Feuerwerk bekomme, seit Jahren habe ich schon im Herbst alles da. Nein, das man Händler und Kunden derart enttäuscht, völlig grundlos wird etwas zerstört was vielen Menschen, gerade auch Kindern, so viel Freude bereitet.
    Als Kind waren die Verkaufstage immer die schönste Zeit im Jahr, ich kann mir gar nicht ausmalen wie schlimm das damals für mich gewesen wäre. Gerade weil es auch noch so kurzfristig kam.
    Auch jetzt ist es noch so das ich mich immer freute die Grabbelboxen mit Feuerwerk zu sehen wenn ich einkaufen gehe. Habe immer noch paar Kleinigkeiten gekauft, nur weil es einfach schön war da zu stöbern.
    Damit habe ich zwar schon abgeschlossen weil ich seit der Maskenkacke fast nur noch online kaufe, dennoch hätte ich beim Supermarkt vermutlich etwas gekauft.
    Nein, was da passiert ist stellt die Krönung eines abartigen, geradezu perversen Wahn dar. Nichtmal das zum Teufel jagen dieses Horrorjahres wurde uns Untertanen der allwissenden Führer gestattet. Als Abschluss für das Jahr gab es statt Feuerwerk noch die Zerstörung einer weiteren Branche, der Feuerwerksbranche.
    Gratulation zu dem Amoklauf den die Regierung da durchzieht, Osama bin Laden wäre blass vor Neid!«

  8. t.david89
    t.david89
    registriert

    »Ich lasse meins Einlagern 😉 möchte ja auch meine ausgesuchten Sachen haben auch wenn es nächstes Jahr auch zum nicht ausliefern kommen könnte 😩 das können wir ja jetzt eh erstmal nicht klären was bis dahin ist
    Ich möchte ja auch die nächsten Jahre hier bestellen 😎 ich hoffe das wir das alle gut überstehen 😊«

  9. locke.mh-28127
    locke.mh-28127
    registriert

    »😡 Bitte um Stornierung und Rückerstattung meiner Bestellung. Verstehe das es schwierig wird, aber mir ist das zu unsicher. Wer weiß ob es 2021 wieder erlaubt wird. 😥«

  10. Tobih9282
    Tobih9282
    registriert

    »Es kann doch wohl nicht sein, dass diese unkontrollierte Regierung hier einfach mal Verordnungen rückwirkend geltend macht, da die Bestellungen ja weit vor dieser Anordnung abgeschlossen und bezahlt wurden. 😡«

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