Belieferung von Gewerbetreibenden

Der Gesetzgeber beschränkt die Abgabe von Silvesterfeuerwerk an den Endverbraucher auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen im Jahr. Außerhalb dieser Zeit ist die Abgabe in Deutschland verboten.

Für Unternehmen und Gewerbetreibende gilt diese Beschränkung jedoch nicht. Müssen sie doch Wareneinkäufe, die sie für ihre geschäftlichen Vorgänge brauchen, rechtzeitig vornehmen können. Ist man z.B. Wiederverkäufer, kann man sich das ganze Jahr lang von den Herstellern und Zwischenhändlern Silvesterfeuerwerk liefern lassen.

Natürlich muss sich jeder Gewerbetreibende seinerseits an die gesetztlichen Bestimmungen bezüglich Weitervergabe und Verwendung halten.

Gewerbeanmeldung

Bist du Gewerbetreibender, dann können wir dich ganzjährig mit Feuerwerk belieferen. Unser Shop bietet dir die Möglichkeit, während des Bestellvorganges die Sofortlieferung für Gewerbetreibende auszuwählen. Für die sofortige Abwicklung benötigen wir dann nur noch deine Gewerbeanmeldung als Kopie, die du uns per Post, E-Mail oder über unseren Dokumentenupload in deinem Benutzerkonto zuschicken kannst.