Feuerwerk in anderen Ländern

von Gilbert von Luck

Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.

Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.

So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.

Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!

Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.

  • Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
  • Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
  • Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
  • Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
  • Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
  • Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
  • Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
  • Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
  • Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
  • Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
  • Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
  • Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
  • Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
  • Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
  • Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
  • Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
  • In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
  • Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.

551 Kommentare zu Feuerwerk in anderen Ländern

  1. FeiSteL
    FeiSteL

    »Die Rubrik "Feuerwerkskörper die nicht mehr funktionieren" erscheint ja wieder zur Eröffnung, richtig? Kann man erwarten, dass wieder ein paar dazukommen oder nur das was zuletzt in der Rubrik war? Vielleicht habt ihr ja in der Zwischenzeit ein paar Funde gemacht. :-)«

  2. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Für gewöhnlich am 1.3. eines jeden Jahres.«

  3. Shaker2015
    Shaker2015
    registriert

    »Wann macht eigentlich der Shop wieder auf?«

  4. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Lieber dabzzl,

    die Gesetze sind eindeutig, daher muss ich deiner Aussage widersprechen. Es wäre auch schön, wenn wir über klare Gesetzeslagen keine unterschiedlichen Meinungen stehenlassen. Der Satz mit den 48 Stunden ist schlicht Gesetz(punkt). Es gibt natürlich zeitliche Einschränkungen für Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung, diese Einschränkungen nehmen größtenteils nur Städte vor. Demnach dürfte von der Fläche her in den meisten Bereichen in Deutschland das Gesetz der 48 Stunden gelten. Dulden muss hier niemand was, sowohl der eine nicht, der sich durch Feuerwerk gestört fühlt, als eben aber auch jener nicht, der sich genötigt fühlt, weil erin der gesetzlich erlaubten Zeit sein Feuerwerk mit Recht zünden möchte...

    Wir hatten in diesem Jahr am 1.1. wieder Diskussionen... Nachdem die Polizei nach fast einer Stunde endlich Einsicht zeigte, und wir weitermachen wollten (in Berlin - Knall nur bis 7:00 Uhr morgens), sagte die eine Beamtin, "aber nur noch 10min ok? (es war ca. 18 Uhr). Ich dachte, ich fall vom Glauben ab, NEIN, bis 0:00 UHR - wir würden doch hier keine Gesetze mit Ihr aufweichen. Umso mehr falsche Infos in den Köpfen sich festsetzen, umso schwieriger wird es. Das sehen wir bei so vielen Themenfeldern.«

  5. dabzzl
    dabzzl
    registriert

    »@Feuerwerk "F2 darf in Deutschland am 31.12. und 01.01. ganztägig gezündet werden, also exakt 48 Stunden nach dem guten, alten und immer noch aktuellen Sprengstoffgesetz"

    Das stimmt so nicht ganz wenn es lautes Feuerwerk betrifft, ein einzelner Salutschlag zum 31.12 und zum ende des 01.01 sollte wohl noch durch Tradition verkraftbar sein aber alles andere vor 6 Uhr morgens am 31.12 bzw nach 22 Uhr am 01.01, selbst an Silvester ist es nur größtenteils geduldet, langsam aber stetig.«

  6. Anonyme

    »@Frank: Sie adressieren hier an die Falschen!
    Auf dieser Seite kommunizieren Menschen, die eine Leidenschaft verbindet: Das Feuerwerk!

    Personen, die Sie beschreiben, erreichen Sie hier nicht. Sie schreiben es doch selber: Diese "Querulanten" rüsten sich mit illegalem Zeug aus. Sie werden also kaum Kunden der Vitrine sein. Denen ist es nämlich egal, ob Feuerwerk eines Tages wirklich verboten wird, denn Verbote sind für diese Personen offensichtlich schon jetzt nicht verbindlich. Die werden weiter "die Spirale hochdrehen", weiter Rettungskräfte, Polizei und Hunde angreifen.
    Diese Verbotsdebatte ist ergo keine politische Notwendigkeit. Es herrschen bereits JETZT Gesetze gegen all das, das Sie beklagen. Und die allermeisten jener, die die Freude am Feuerwerk verbindet, halten sich an eben jene Gesetze (, die im Übrigen das Abbrennen im Zeitraum von 0 Uhr am 31.12. bis zum Ende des 1.1., also für 48 Stunden erlauben. Zeitliche Einschränkungen gibt es für Feuerwerkskörper mit ausschließlicher (!) Knallwirkung.)

    Wenn Sie also appellieren, dann vielleicht bei den Richtigen und nicht ausgerechnet bei jenen, die mit gutem Beispiel vorangehen...«

  7. Berliner Knallkopp

    »Nachtrag: dazu noch die Preissteigerungen von 100%😩 (was ist nicht teurer geworden...) auch von F3, Funke Alfa1 Rocket von ehemals 11€ auf 21,50€ pro Stück.. Brauche ich alles nicht mehr, mir langt auch F2 und P1. VG«

  8. Berliner Knallkopp

    »@Frank = hatte 2 French Bulldogg Weibchen, 9 1/2 und 14 Jahre alt geworden - hatte seit 2015 den 27er und die Hunde sind glücklich und zufrieden Steinalt geworden und über die Regenbrücke gegangen 😩
    Jetzt habe ich meinen Ringo seit fast 2 Jahren und der lebt auch noch und freut sich 😂
    Nur meinen 27er habe ich nicht mehr, die vom Amt wollten mir 2.000gramm(!) eintragen, was soll ich damit -- 2 kg NEM ist ein Verbund.
    Brauche das auch nicht mehr, in den letzten 5 Jahren ist auch das KAT F3 Zeug von Jahr zu Jahr schwächer geworden. Große Klasek Raketen und hinten steht dann nur noch 92,5gramm drauf, waren früher 170gramm drin.... von BKS Knallern, ehemals 4gramm, jetzt nur noch 0,08gramm!!! NEC fang ich gar erst an.«

  9. sheriff -lobo

    »Wir hatten einen Boxer als ich klein war. Den haben wir pulverfest gemacht. Er hat Silvester keine Miene verzogen. War ein gutes Tier.

    Das Hunde angeblich Angst vor Silvester hätten, lese ich erst seit ein paar Jahren von militanten Silvestergegnern. Die Krönung sind die Menschen, die behaupten, die Hunde würden sich bereits an Weihnachten vor Silvester sorgen...😉 .

    Hunde sind wie Menschen: "Gewöhnungstiere". Wäre Feuerwerk ganzjährig erlaubt, wurden sich die Tiere weniger daran stören und auch bei Gewitter und anderen lauten Geräuschen (in der Nähe unserer Stadt befindet sich ein Schießplatz und es wird auch viel Jagd betrieben) Ruhe bewahren.

    Abhärtung ist das Stichwort. Das Haus-/Nutztier hat sich dem Menschen anzupassen und seinen Gewohnheiten zu entsprechen. Es war schon immer so.

    Grüße Lobo«

  10. Kaiser87
    Kaiser87
    registriert

    »Ich hoffe wirklich, dass ihr Hund den ganzen Tag die Möglichkeit auf Auslauf hat und das das Tier nicht in der Wohnung herum läuft und das sie, wie soll es anders sein, die Scheiße von Ihrem Hund sachgemäß in die dafür vorgesehenen Behälter u.ä. entsorgen. Soviel Hundescheiße wie überall herum liegt ist untragbar. Die Hundesteuer würde ich ja mal massiv anheben und auch die Strafen für Verunreinigungen etc..«

Kommentar verfassen
😀 😆 😂 🤣 😊 😇 😉 😍 😘 😜 🤑 🤗 🤓 😎 🤡 🤠 😟 😕 😖 😫 😩 😤 😠 😡 😲 😳 😱 😴 🙄 🤔 🤥 🤮 🤧 😷 🤩 🥱 🤬 💩 👻 💀 👽 🎃
Einwilligungserklärung Datenschutz