Keine Abgabe von Feuerwerk in 2020

Samstag, 26. Dezember 2020, 17:18 Uhr

Heute müssen wir euch davon in Kenntnis setzen, dass wir dieses Jahr keine Feuerwerksartikel an Endkunden abgeben dürfen. Das kürzlich durch die Bundesregierung angepasste Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verbietet uns das. Davon sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung bei uns abholen können (siehe unten).

Der rechtliche Hintergrund und unsere gescheiterte Klage

Die Mitte Dezember in allen Bundesländern erlassenen Verkaufsverbote für Feuerwerk sowie das am 21. Dezember geänderte und bundesweit gültige Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), verbieten uns sowohl den Verkauf, als auch die Überlassung bereits verkaufter Feuerwerksartikel für dieses Jahr. Die Begründung ist der Infektionsschutz.

Unserer Meinung nach, sind diese Maßnahmen keine geeigneten Mittel, um eine Eindämmung von Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bewirken. Aus dieser Überzeugung heraus und wegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen, haben wir am 20.12. und am 21.12. sowohl gegen den Senat von Berlin als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, mit dem Ziel, diese aus unserer Sicht unangemessenen und schwerwiegenden Eingriffe in die Berufsausübung und Vertragsfreiheit aufzuheben.

Unsere Anträge auf Erlass von entsprechenden einstweiligen Anordnungen wurden in Gänze abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Gericht durchaus umfangreich begründet. Die Gründe lesen sich im Wesentlichen exakt wie die Argumentation der Regierung, die diese Gesetze erlassen hat. Unsere Einwände wurden unserer Meinung nach in keiner Weise gewürdigt und sind aus unserer Sicht auch nicht Teil einer Güterabwägung durch das Gericht gewesen. Vielmehr haben wir das starke Gefühl, von Anfang an auf verlorenem Posten gekämpft zu haben. Der Verdacht, dass bereits vor unseren Klagen, vorformulierte Ablehnungsbegründungen in den Schubladen gelegen haben, die nur noch hervorgezogen werden brauchten, ist sehr stark. Die durchaus umfangreichen Begründungen thematisieren hauptsächlich den allgemeinen Infektionsschutz und gehen nur am Ende in kürzester und natürlich ablehnender Weise auf unsere individuellen Klagepunkte ein. Wir verhehlen nicht, dass uns dieses Ergebnis sehr enttäuscht und wir es nicht für angemessen halten.

Die Überlassung von Feuerwerkskörpern ist somit ab sofort für uns womöglich eine Straftat, zumindest ein schwerer Verstoß gegen die Sprengstoff-Verordnung. Es tut uns sehr leid, aber unter diesen Umständen können wir euch eure Feuerwerksbestellungen nicht übergeben. Wir werden also keine Pakete mit Silvesterfeuerwerk versenden oder zur Abholung bereitstellen.

Wir sind darüber natürlich sehr erschüttert und betrübt. Hier geht gerade sehr viel Arbeit den Bach herunter und auch Eure Vorfreude auf ein schönes Silvesterfeuerwerk endet für dieses Jahr im "Nichts". So wie in Kriegszeiten komplette Bauernhöfe oder Fabriken beschlagnahmt werden konnten, wird jetzt das Ende von Unternehmen in Kauf genommen. Das ist eine Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.

Einfach Rückerstatten und gut ist?

Für uns als Feuerwerksvitrine haben diese sehr kurzfristigen Rechtsänderungen existenzielle Bedeutung. Viele Kunden möchten jetzt gern ihre Bestellungen stornieren und ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Wir können das gut verstehen und wären durchaus gewillt diese Lösung umzusetzen, wenn dies nicht gleichbedeutend mit dem finanziellen Ende unseres Unternehmens wäre.

Die Art unseres Geschäftes erfordert es, dass eingenommene Geldmittel zu großen Teilen in neue Wareneinkäufe und in die Erhaltung unserer Infrastruktur investiert werden. Wir haben zwar durchaus einige Geldmittel aus der diesjährigen Bestellsaison verfügbar, doch wäre es uns nicht möglich, daraus alle Bestellungen gleichzeitig rückabzuwickeln. Ob von Seiten der Bundesregierung hier staatliche Hilfen angeboten werden, steht noch auf einem ungeschriebenen Blatt. Stand heute ist es so, dass wenn wir den Weg der Rückzahlungen gehen würden, definitiv ein großer Teil unserer Kunden leer ausgehen würde. Das wollen wir nicht und das muss auch nicht sein.

Lieferung 2021 und individuelle Lösungen

Wir wollen daher eine Lösung anstreben, die alle unsere Kunden zu ihrem Recht kommen lässt. Viele Kunden haben bereits darum gebeten, ihre Bestellungen für die Saison 2021 bei uns einlagern zu lassen. Auch wir denken, dass wir die meisten Bestellungen zum nächstmöglichen Termin ausliefern sollten. Dies wäre Silvester 2021. Damit würden wir unsere Vertragsverpflichtung eben verspätet erfüllen. Alternativ können wir uns auch vorstellen, den bezahlten Kaufbetrag als Gutschrift umzuwandeln, so dass die zu liefernden Artikel für nächstes Jahr neu durch euch ausgesucht werden könnten.

Wir werden trotzdem versuchen, auch individuell auf eure Belange einzugehen. Jeder der uns eine E-Mail schickt, z.B. mit der Bitte um Stornierung seiner Bestellung, wird von uns individuell bearbeitet. Wir können aus oben genannten Gründen nicht versprechen, jedem Stornierungswunsch zu entsprechen, wollen aber da, wo wir können auch helfen und einen gemeinsamen Weg finden. Die E-Mail-Bearbeitung findet zügig ab Januar 2021 statt.

Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.

Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder unserer Kunden mit dieser Verfahrensweise zufrieden ist. Wenn wir hier keine gemeinsame Lösung finden können, bleibt dem Kunden daher wohl nur eine Klage gegen uns übrig, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wir betonen, dass wir an gütlichen Einigungen sehr interessiert sind, geben aber auch zu bedenken, dass je mehr Kunden den Rechtsweg gehen, umso mehr andere Kunden am Ende leer ausgehen werden. Letztendlich sitzen wir hier im gleichen Boot. Wir hoffen hier auf euer Verständnis.

Abschlussbemerkung

Abschließend wollen wir nochmals unser Bedauern über diese Sitation zum Ausdruck bringen. Unser Anliegen ist es, unseren Kunden zuverlässig Silvesterfeuerwerk zu liefern. Denn wir sind der Meinung, dass Silvesterfeuerwerk ein wunderschönes und sicheres Vergnügen und Hobby ist. Deshalb sollten wir jetzt nicht leise sein. Jeder, der noch Reste vorrätig hat, lässt es bitte krachen. Jeder, der noch die Möglichkeiten hat, sich wenigstens mit nicht verbotenem Feuerwerk der Kategorie 1 zu versorgen, lässt es bitte leuchten. Wir öffnen dazu 4 Abholläden in Berlin (siehe Artikel Ladenverkauf), die euch mit dem, was uns noch erlaubt ist, versorgen.

Abgabe an Gewerbekunden bleibt möglich

Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins ab dem 28.12.2020 ab 10 Uhr die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 0157/87022016 und gebt euren Namen an. Die beste Zeit zum Anrufen ist, kurz bevor ihr euch auf den Weg macht. Denn so haben wir genügend Zeit, um die Sendung im Lager heraus zu suchen. Andernfalls muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Die Abholung ist voraussichtlich am 28.12. und 29.12. in der Zeit von 10 bis 18 Uhr möglich. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.


281 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2020

  1. Anonym

    »@Typisch

    Ist ja interessant. Im Papier für den Bundesrat hieß es, dass ein Feuerwerksverbot den Staat nicht einen Cent kosten wird. Nix Beihilfe!«

  2. nfsstyler
    nfsstyler
    registriert

    »Ich lasse selbstverständlich einlagern. Ich hätte das Geld sowieso in die Luft gejagt und es war auch übrig.... Bei euch geht es um die Existenz, es ist besser bei euch aufgehoben. Ich will nicht am Ende mit schuldig sein wenn ihr nicht überlebt.... Wünsche euch viel Kraft.

    Die Situation hat sich keiner ausgesucht und ich finde die harte Ehrlichkeit der Vitrine beachtlich. Ich weiß nicht was ihr euch vorgestellt hab (manche Kläger hier), aber allen alles komplett zurück zu zahlen ist schlicht weg nicht möglich.. So hart wie es ist so wahr ist es.

    Alle kämpfen für Pyrotechnik und gegen Verbote aber geben mit ihren Stornierungen dem Fachhandel dann am Ende den letzten stoß... Denkt mal drüber nach...

    @julius und das ganze Vitrine Team. Haltet durch und kommt gut ins neue Jahr. Mein Support habt ihr«

  3. Anonym

    »double_peace Welches Gewerbe ist völlig egal. Entscheidend ist allein, dass du über einen Gewerbeschein verfügst.«

  4. feuerfalter278
    feuerfalter278
    registriert

    »Ich lasse meine Bestellung auch einlagern. Bei Feuerwerk handelt es sich um Luxusartikel. Soll heißen die meisten Käufer sind, im Gegensatz zur Vitrine, nicht auf das ausgegebene Geld angewiesen. Wäre ja sowieso zu Sivester in die Luft geschossen worden. Wenn ich meine Bestellung dann nächstes Jahr erhalte, spare ich mir ja dann auch den Kauf von neuem Feuerwerk. Des Weiteren kann man von keinem Unternehmen erwarten die kompletten Jahresbestellungen zu stornieren und allen das Geld zurück zuzahlen. Soetwas konnte schließlich niemand voraussehen. Wenn sich mehr Leute für die Einlagerung ihrer Bestellung entscheiden würden, würde die Gefahr der Insolvenz der Vitrine wahrscheinlich auch nicht bestehen. Hoffen wir einfach das nächstes Jahr besser verläuft.«

  5. endorBSC
    endorBSC
    registriert

    »Es gibt, glaube ich, keinen einzigen Händler der es schaft, eine Stornierung des gesamten Jahresgeschäfts zu stemmen. Auch in keiner anderen Branche. Er hat es nur ausgesprochen. Bei allen anderen Händlern wird es genauso sein.«

  6. double_peace
    double_peace
    registriert

    »Was für ein Gewerbeschein? Ist es egal was man für ein Gewerbe hat? Oder muss es ein bestimmter sein?
    Bitte um schnellstmögliche Antwort.
    Danke und liebe Grüße«

  7. Typisch
    Typisch

    »Es gibt doch vom Vater Staat Brückengeld bzw. Hilfe, wie genau das aussieht wird der Vitrine z.b. durch die IHK mitgeteilt. Aus diesem Geld kann man dann seine Kunden bedienen.

    Antwort: Sollten uns Hilfen zuteil werden, wären Rückerstattungen über unsere aktuellen Mittel hinaus möglich.«

  8. dicker82
    dicker82
    registriert

    »Jeder der, egal bei welchem Händler, in dieser schweren Zeit Storniert ist kein echter PYRO! Bedankt euch bei den nächsten Wahlen bei den Parteien, die diese Scheisse zugelassen haben (CDU, GRÜNE, SPD, ... )! Ich lasse alle meine Bestellungen einlagern!«

  9. ui
    ui

    »@Condomino, das ist zwar verboten aber nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, oder kannst du uns die Strafvorschrift nennen?«

  10. WollPyro76
    WollPyro76
    registriert

    »Dachte eigentlich das die meisten Pyro Freude den geschrieben Text verstehen und sich dementsprechend auch verhalten oder ihre Kommentare zur aktuellen Informationslage anpassen....
    Aber wenn ich teilweise die
    OberSchlauMeierSuperhelden Kommentare lese hier....eignet euch mal wenigstens etwas Grundwissen an ,wenn man schon OberSchlauMeierSuperhelden Kommentare verfasst....
    Sonst ist hier alles gesagt zum Thema.
    Lagert meine Bestellungen ALLE ein...melde mich auch noch per Email zum Thema....«

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