Eingeschränkte Bestellannahme

Sonntag, 14. November 2021, 23:30 Uhr

Leider müssen wir ab Montag den 15.11.2021 die Annahme für weitere Bestellungen einschränken. Wie früher bereits angekündigt, nehmen wir für den Rest des Jahres nur noch Bestellungen unter einer der folgenden Bedingungen an:

  • Gewerbekunden (alle Klassen)
  • Kunden mit Sondergenehmigung
  • Kunden mit einem Schein nach §27
  • Bestellungen der Kat. F1 und T1

Für alle Bestellarten gilt: Die Bestellungen müssen kurzfristig bzw. sofort bezahlt werden und gehen unmittelbar in den Versand.

Hintergründe

Die Hintergründe sind vielschichtig. Wir möchten diese Änderung nicht zwingend in den Kontext eines möglichen neuen Feuerwerksverbot gestellt wissen. Es reden und schreiben sich zwar verschiedene Akteure bereits wieder die Köpfe heiß, und es ist auch durchaus nicht ausgeschlossen, dass es erneut zu einem Feuerwerksverbot kommen könnte. Wir haben jedoch das ganze Jahr über mit dieser Sorge gelebt und gearbeitet, so gesehen hat sich hier für uns nichts geändert.

Es gibt, Stand 14.11.2021, keine konkreten Hinweise, die auf eine mögliche Wiederholung des letztjährigen Feuerwerksverbot hindeuten. Dass der Gegenwind dieser Tage stärker wird, liegt in der Natur der Sache. Mit Anbruch der dunkleren Jahreszeit kommt vielen der bevorstehende Jahreswechsel wieder häufiger in den Sinn. So verwundert es auch nicht, dass unsere Gegner wieder verstärkt die Arbeit aufnehmen. In diesem Jahr wird aber erstmals adäquat dagegen gehalten. Hier gilt unser Dank dem BVPK, dem Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk, der übrigens dringend neue Mitglieder sucht, um der Stimme des mitgliederstärksten Verbandes noch mehr Rechnung tragen zu können.

Und trotzdem können wir die Augen nicht gänzlich vor der Gefahr verschließen, dass sich wiederholt, was wir alle fürchten. Die Politik könnte erneut die gleichen Geschichten ins Felde führen, um ein weiteres Verbot im Jahr 2021 als geboten zu verkaufen. Dass selbst Gerichte diese Haltbarkeit in Abrede gestellt haben, wird allenfalls zur Aussage führen, dass man ja als Betroffener klagen könnte. Dass dies meistens über den relevanten Zeitraum hinaus nicht verhandelt wird, ist man sich an höchster Stelle durchaus bewusst.

Nur noch Sofortlieferungen

Was unsere ab sofort geänderte Bestellannahme angeht, so sprechen wir hier bereits von einer Feuerwerkstriage. Es sind also nicht nur die endenden Versandkapazitäten, sondern auch die Überlegungen dahingehend, was mit Paketen passieren würde, wenn es erneut zu einem Verbot kommen sollte. So werden wir den Fokus der letzten Shopwochen auf Kunden richten, welche wir sofort beliefern dürfen. Es ist jedem ans Herz gelegt, nach Wegen zu schauen, die es ihm möglicherweise ebenfalls ermöglichen, sofort beliefert zu werden. Bei allen übrigen Kunden bitten wir für diese besondere Situation um Verständnis.

Wie wird die Anpassung praktisch aussehen? Wir nehmen nur noch Bestellungen an, die entweder Ganzjahresartikel beinhaltet oder mit der Auswahl "Sofort mit Gewerbe" oder "Sofort mit Sondergenehmigung" getätigt wurden. Wer bei uns noch keinen Gewerbenachweis oder eine andere Befähigung hinterlegt hat, möge direkt im Anschluß der Bestellung die nötigen Nachweise per E-Mail schicken. Die Auftragsbearbeitung erfolgt nur nach vorhanderer Dokumentenlage.

Ein Sonderfall steckt in unserer Zahlart Sofortzahlen (Klarna). Hier könnten natürlich Bestellungen ausgelöst/gezahlt werden, die dann aber vielleicht nicht die erforderliche Dokumentenlage aufweisen. Sollte es hier zu keiner Lösung kommen, muss mit einer Rückerstattung des vorausgezahlten Zahlbetrages und mit einem Abzug unserer Gebühren gerechnet werden. Dieser Abzug beträgt in der Regel 5 Euro. Wir müssen halt für den Zahlservice Klarna zahlen und auch die Transaktion bei Erstattungen ist für uns als Geschäftskunde bei der Bank nicht kostenfrei.

Letztlich freuen wir uns trotzdem, dass wir einen gewissen Betrieb in dieser unsicheren Zeit aufrecht erhalten können und hoffen mit euch gemeinsam auf ein knalligen Jahreswechsel.


232 Kommentare zu Eingeschränkte Bestellannahme

  1. Markus999
    Markus999
    registriert

    »Als ob ich mir jemals sagen lassen würde, was ich anzünden darf und was nicht ... hat damals mit den Tüten schon nicht geklappt. 😀

    Kannste dein Zeug nicht in Polen hinter der Grenze verkaufen, Julius? Ich meine dauerhaft, ganzjährig vielleicht sogar ... wenn da jemand unfair und unberechtigt die Spielregeln ändert - pass dich an. Ich muss jetzt dieses Jahr noch nach Polen und da bekommt leider jemand anderes mein Geld.«

  2. Blizzard95
    Blizzard95
    registriert

    »@Pyrobär

    Hier ist keine Meinungsplattform, dass scheinst du wohl vergessen zu haben. :)«

  3. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Stimmt, insbesondere an den Impfungen verdienen die Erschaffer dieser Maßnahmen ja reichlich. Fast 700 Milliardäre mehr dank Corona (von 2000 ausgehend). Klar, Reichtum für wenige bewirken die Maßnahmen.
    Sorry, solchen Menschen gönne ich das Verbot von Herzen! Wer hier gegen Maßnahmen-Gegner hetzt hat es nicht verdient auch nur eine Wunderkerze zünden zu dürfen!
    Meine Meinung.
    ***********ADMIN EINGRIFF! STOPP! Es bleibt eines geboten, egal wie weit ein anderer in der Meinung und im Denken entfernt ist, wir müssen zusammenfinden sonst ist der jeweilig andere verloren. Eine Wunderkerze kann uns näherbringen, das ist nicht meine Meinung, das ist meine Forderung***********«

  4. Jabbu
    Jabbu
    registriert

    »Jetzt reicht es mir so langsam. Ich bin Pyrofan seit erster Stunde. Aber was für ein Dünnschiss hier vertreten wird, ist nicht mehr Haltbar.


    Nutzlose Masken? Nutzlose Impfungen?? Diese Impfung ist alles andere als Nutzlos,
    Was hier fehlt ist leider eine Meldefunktion..

    ***********ADMIN EINGRIFF! STOPP! Also was nutzlos ist oder nicht, werden wir hier nicht klären! *******

    Ja es ist scheiße das Feuerwerk wieder verboten wird. Ich rege mich sehr auf. Aber man sollte Zivilisiert und Sachlich bleiben, vor allem beim Thema DUH sind hier einige Individuum die genau das Gegenteil aufbieten. Wie soll man EUCH bitte ERNST nehmen? Meine Offene Bestellung ist jetzt höchst wahrscheinlich das zweite mal weg und ich muss hoffen das die Feuerwerksvitrine nicht Pleite geht. Es wäre sehr Schade drum. Ich bin auch sehr wütend, aber wenn man auf Augenhöhe Diskutieren möchte oder "darüber" - dann sollte man sein Benehmen nicht vergessen.«

  5. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Keine einzige der Maßnahmen ist verhältnismäßig. Und es interessiert nicht.
    Man wird zum Tragen nutzloser Masken gezwungen, zum injizieren einer nutzlosen Impfung, und kein Gericht interessiert es.
    Warum dann das jetzt?

    ***********ADMIN EINGRIFF! STOPP! Bitte Pyrobär, jeder soll es halten, wie er es für richtig hält. wenn dir einer mitten in die Fresse niest, dann wünschte ich dir eine Maske im Gesicht. *************«

  6. Gilbert

    »Klagen könnten diesmal Erfolg haben: Das Verbot ist nicht
    verhältnismäßig,
    weil es
    nicht geeignet ist,
    die Intensivstationen zu entlasten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besitzt Verfassungsrang.«

  7. raverlexia
    raverlexia
    registriert

    »Moin nach längerer Zeit, kann man nicht mit ein paar Gleichgesinnten aus demselben Ort an einer Sammelklage beteiligen?

    Mein Garten wird jedenfalls für die nächsten Jahre bunt bleiben, dafür sorgt spätestens der polnische Nachbar...
    Ick lass mir jarnüscht!«

  8. pyroblinker
    pyroblinker

    »Notwendige Korrektur zu Thüringen:
    Das leider immer mehr verbreitete "komplette Abbrennverbot" ist reine Propaganda der DUH !
    In Thüringen soll in der Verordnung ab 20.12. das Verkaufsverbot sowie ein Abbrennverbot auf öffentlichen Plätzen, belebten Straßen usw. die von den Städten & Gemeinden benannt werden sollen gelten.
    So jedenfalls die Infos, die unsere tolle Landesregierung bislang herausgegeben hat. Was die DUH und manche Medien da wieder daraus gemacht haben ist entweder grob bösartig oder fahrlässig in Folge mangelnder Kenntnis.

    Im Privatgrundstück ist nix mit Verbot. Und wenn die Gemeinde nichts festlegt kann auch auf der Straße vor dem Haus gezündet werden. So war das zumindest in meinem Dorf vor einem Jahr.

    Im Endeffekt zählt die Textfassung der neuen Verordnung. Wird sicherlich Copy & Paste aus der Verordnung 2020.

    Ich habe jedenfalls rechtzeitig vorgesorgt und werde in meinem Garten den Jahreswechsel gebührend begehen !«

  9. skywalker007
    skywalker007
    registriert

    »Bravo ihr Schwachköpfe....
    So der Beschluss ist rechtskräftig und wer hätte es gedacht, ein Überlassungsverbot, damit dem online-Handel auch schön reingespuckt wird. Miese, willkürliche Symbolpolitik ohne jeden Verstand. Eine Schande welch dreiste Dummheit dieses Land regiert..........KLAGEN KLAGEN ist jetzt angesagt, vorallem auch gegen die zusätzlichen Erlasse in den jeweiligen Bundesländern, sprich Zündverbote auch auf privatem Gelände, was definitv gesetzeswidrig ist,😡«

  10. pyrosucht
    pyrosucht
    registriert

    »Nun ist es endgültig beschlossen....🤮 ! ABER es geht noch schlimmer...Bundesländer wie Thüringen wollen auch ein völliges Abbrennverbot auf den Weg bringen!!!!🤮 🤮 🤮 🤮 🤮 🤮«

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