Comet Kanonenschlag A

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Artikel-Nr.: 210022_1
Hersteller: Comet
Kurzbeschreibung: Kanonenschlag mit Reibzündung
Verkaufseinheit: einzeln

für Kinder ab 12 Jahre geeignet
ganzjähriger Verkauf möglich

am Lager
sofort verfügbar

Gefahrgutklasse: keine
Kategorie: zulassungsfrei
BAM-Nr.: BAM zulassungsfrei-0809
Bruttogewicht: 54 g

2,99 €

inkl. 19% MwSt.,
zzgl. Versandkosten


Im Shop seit: 28. November 2004

Comet Kanonenschlag A

ACHTUNG! Es geht um Feuerwerkskörper, welche nicht mehr funktionieren. Also nicht mehr richtig abbrennen, zünden, hochgehen, prachtvoll sind. Man könnte hier viele Begriffe finden, die beschreiben, welche Einschränkung zur Verkäuflichkeit führen. Feuerwerkskörper, die nicht mehr richtig funktionieren, sind nicht gleich zu setzen mit Dummys oder Attrappen im eigentlich Sinne. Ein Beispiel – Ein Tischfeuerwerk, dieses von der Pyrowatte befreit funktioniert schlicht nicht mehr. Eine Rakete, ohne tragfähigen Treiber, sieht immer noch schön aus, brennen tut da aber nix mehr. Feuerwerkskörper können also auf unterschiedlichste Weise ihre explosive Eigenschaft verlieren. Wer im einzelnen dazu Fragen hat, kann uns gerne schreiben.

Größerer Comet Kanonenschlag A mit Reibzündung. Es war nur eine Frage der Zeit, wann auch dieser aus dem Programm genommen wird. Die hier angebotenen Bestände sind schon um einiges älter und sollten in ihrer Wirkung noch erheblich besser als die zuletzt gefertigten sein.


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  • 240p
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86 Kommentare zu Comet Kanonenschlag A

  1. Rocket1040
    Rocket1040
    registriert

    »Hallo liebe Vitrine,

    habt ihr zu diesem Bodenknallkörper noch eine originale Leerverpackung ?«

  2. unknow
    unknow

    »Wenn man bedenkt letztes Jahr lag der Stückpreis bei 99 Cent und jetzt lachhaft so etwas.«

  3. Anonym

    »aber ich finde cool das feuerwerk gibt echt geil«

  4. Anonym

    »Ab etwa Mitte 2017 läuft die alte BAM-Kennung aus. Alle Artikel, die die neue F2 nicht haben, dürfen nicht mehr verkauft oder verwendet werden.
    Gesichert aufbewahren darf man sie aber noch.«

  5. el_studente
    registriert

    »@Böllerbärbel: das würde ja bedeuten, dass alles so bleibt, wie es ist. Dat möchte ich doch mal stärkstens bezweifeln! Vielleicht gibt es so was ja schon (wer liest schon das Kleingedruckte), aber die Führungsetage der Feuerwerksvitrine könnte ja mal diesbezüglich etwas in ihre AGB's/FAQ's schreiben.«

  6. Böllerbärbel

    »Die Altbestände dürfen sogar weiter verkauft werden.
    Es steht nirgends, dass sie verboten sind, es gelten einfach neue Zulassungsvorschriften ab 2017.
    Es steht nirgends, dass alte Zulassungen (für alte Waren) aufgehoben sind.
    Vorschriften ab 2017 gelten für Feuerwerkskörper ab 2017.«

  7. Ace

    »Kannst du im fw forum nachschlagen wird aber viel zeit und mühe brauchen da recht undurchsichtig .«

  8. Magdeburger

    »Soso Ace, dann zeige mir doch bitte mal dieses Gesetz, zumindest aber wenigstens die Verordnung zu diesem Gesetz, in der solche Sachen meistens geregelt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das z.B. der PyroArt Reiber (hier Artikel 110498_1) mit einer aktuellen F2-Nummer nicht mehr verwendet werden darf. Dazu muss in der Verordnung/Gesetz der FW-Körper und die BAM-Nummer exakt aufgeführt sein damit es ein Verwendungsverbot wird.«

  9. Ace

    »Hmmm .. :) hast recht .«

  10. el_studente
    registriert

    »Dat is ja nun auch wieder tendenziell Unsinn: wo soll denn da der Ärger herkommen? Hauptwachmeister Fuchs kommt zufällig in dem Moment vorbei, wenn Du einen "Problem-2017" behafteten Artikel zündest, ist (wie selbstverständlich alle Vopos ... äh, Polizisten) sachkundig und verpasst Dir ne Anzeige ... ja/ne, is klar! Wie ich schon schrieb: dat interessiert keine Sau!«

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