Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

Samstag, 12. Dezember 2020, 01:00 Uhr

UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.

Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel

Feuerwerk der Klasse 1 per Abholung in unseren Ladengeschäften

Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.

Klasse-1-Abholung vier Mal in Berlin

Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf

Öffnungszeiten:

  • 28.12. bis 30.12. von 9 bis 20 Uhr
  • 31.12. von 9 bis 14 Uhr

(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)

Der Ablauf der Abgabe

Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.

Das Angebot

Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.

Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).

Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)

Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.

Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.

Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.

Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):

Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.

Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.

Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.

Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.

Sondersituation wegen Corona

Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.

Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:

Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):

Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...

Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.

Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.

Information für Selbstabholer

Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.

Information für Versandkunden

Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.

Zustelltermine

Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.

Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.


334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

  1. Andy

    »Vielleicht kann man Euch mit einer kleinen Spende für eine Klage erreichen? Es MUSS zwingend geklagt werden. Andere Shops haben das bereits angekündigt.«

  2. Hanno Romero
    Hanno Romero

    »Onlineshops haben die Politiker nicht auf dem Schirm gehabt. Das muss der Shopbetreiber rechtssicher klären, ob die Überlassung von bestelltem und bereits bezahltem Feuerwerk ab dem 29.12. nicht unter das Verkaufsverbot fällt. Zur Not muss das juristisch geklärt werden, der Zeitraum bis Silvester ist nur leider sehr kurz. Die Intention war ja klar: Kein Verkauf, keine Verwendung, also muss das Zünden nicht verboten werden. Damit umgeht die Politik sehr elegant das "Böllerverbot" (Julius hat dazu was geschrieben) und kann praktisch alles einschränken. Zudem der Appell der Politik, kein Feuerwerk zu zünden, da steht man in der Nachbarschaft schnell als der Buhmann da. Nennt sich sozialer Druck. Dazu kommen mögliche Ausgangssperren, die zusätzlich einschränken. Evtl. ist dadurch dann auch keine Abholung möglich. Nächstes Jahr wird unsere Regierung grüner (Öko Öko über alles...während in Brasilien der Regenwald, unsere "grüne Lunge", brennt) werden, so dass ich auch für nächstes Jahr Silvester nicht rosarot sehe. Aus meiner Sicht bleibt hier von der pyrotechnischen Industrie (inklusive Shops, Händler usw.) nur der Klageweg. Für Silvester 2020 werden wohl vermehrt "historische Feuerwerke" nachgestellt und dabei Schallmessungen vorgenommen werden müssen.«

  3. Gilbert

    »Vielleicht kann die Vitrine noch Bestellungen ermöglichen, die von den sonstigen Lieferfahrern ausgefahren werden. Dan wird jetzt verkauft und ab 29. "überlassen".«

  4. Gilbert

    »Ich vergaß, dass sie noch den Gänsebraten verbieten müssen und Süßigkeiten sowieso. Schließlich dürfen die überfüllten Krankenhäuser nicht mit Patienten zusätzlich belastet werden, die sich die Mägen verdorben haben.«

  5. Gilbert

    »Sie haben das Verbot von Stofftieren verboten. Kinder könnten sich beim Kuscheln infizieren.

    Es wird immer sinnloser und hat immer weniger mit einer "Pandemie" zu tun, merkt ihr das nicht?

    Nun fehlt bloß noch, dass sie ein paar steuerfinanzierte Vorführ- und Zuschaufeuerwerke als "Ersatz" anbieten, bei denen sich die Zuschauertypen gefahrlos drängen, während ich mich beim Zünden von Fröschen und Reibern alleine auf dem Balkon infiziere.

    "Heidelberg 24" - Qualitätsmedium - fantasiert von "abgerissenen Gliedmaßen" durch Feuerwerk und der Zusatzbelastung der angeblich Covid 19-überfüllten Krankenhäuser.
    Ich will nicht unken, aber da es m. E. überhaupt nicht um die Infektionslage geht, sondern darum, dass ihnen schon immer suspekt war, wie wir mit Knall und Blitz umgehen, ohne uns einzumachen, so wie sie, die zu Silvester lieber Canapés fressen, besteht die Gefahr, dass sie es nie wieder erlauben - womit dann bewiesen wäre, dass es nicht um Corona geht.
    Mit einem Federwisch vernichten sie eine weitere, jahrhundertealte kulturelle Tradition unseres Volkes, von der schon Hölderlin schrieb (den kennen sie nicht) und für die die Berliner 1835 sogar eine kleine Revolution vom Zaume brachen. Damals konnten sie sich noch wehren.

    Evtl. bleibt nur noch, die Straßen mit Kat 1-Artikeln zuzustellen oder T1-Artikel zu filmen und mit P1-Artikeln Schallmessungen vorzunehmen.
    Andererseits ändert sich die Lage ja täglich und bald stündlich. Wer weiß, was noch passiert.«

  6. Rallebo59
    Rallebo59
    registriert

    »Ich denke was verkauft ist und zum Versand vorbereitet ist darf versendet werden da Artikel schon gekauft sind und nur gelagert werden da vorher nicht versendet werden darf. Ist als ob ich es schon geholt hätte und im eigenen Keller lagern würde.«

  7. Dannypyro

    »Rallebo59 recht hast du es ist mit der bezahlung ein rechtskräftiger kaufvertrag zu stande gekommen«

  8. Rallebo59
    Rallebo59
    registriert

    »Habe online schon am 15.10. gekauft, KAUFVERTRAG abgeschlossen. Daher bekomme ich meine Lieferung fristgerecht. Abschußverbot mit zwei Leuten im Freien besteht ja nicht, nur in Städten auf markanten Plätzen.«

  9. John Xisor
    John Xisor
    registriert

    »Jartr hilft nur noch der Klageweg. Es sind auch schon andere Beschlüsse von den Grichten wieder gekippt worden.«

  10. mrc00n88
    mrc00n88
    registriert

    »Erst das ganze Jahr beschissen und jetzt versauen die uns noch das Jahresende!! Ich bete so das ich meine Bestellung noch abholen kann!!!! 😲 😲 😲 Ist ja schließlich nur eine "Abholung" und kein kauf mehr!«

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