Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

Samstag, 12. Dezember 2020, 01:00 Uhr

UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.

Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel

Feuerwerk der Klasse 1 per Abholung in unseren Ladengeschäften

Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.

Klasse-1-Abholung vier Mal in Berlin

Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf

Öffnungszeiten:

  • 28.12. bis 30.12. von 9 bis 20 Uhr
  • 31.12. von 9 bis 14 Uhr

(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)

Der Ablauf der Abgabe

Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.

Das Angebot

Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.

Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).

Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)

Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.

Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.

Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.

Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):

Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.

Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.

Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.

Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.

Sondersituation wegen Corona

Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.

Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:

Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):

Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...

Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.

Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.

Information für Selbstabholer

Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.

Information für Versandkunden

Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.

Zustelltermine

Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.

Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.


334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

  1. politikirsinn
    politikirsinn

    »storniert eure bestellungen nicht, da liquiditätsengpässe und insolvenz die ganze branche betreffen könnten.«

  2. Erfordia
    Erfordia
    registriert

    »Silvester 2020: Bund und Länder haben den Verkauf von Feuerwerk verboten, zudem herrscht an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot. Kann man trotzdem noch böllern?

    Update vom 13. Dezember: Die Länderchefs haben heute gemeinsam mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Lockdown vom 16. Dezember bis zum 10. Januar beschlossen. Einzelhandels- und körpernahe Dienstleistungsbetriebe, Schulen und Kitas sollen in dieser Zeit geschlossen werden. Der Verkauf von Böllern und Raketen vor Silvester wird in diesem Jahr verboten, an Silvester und Neujahr selbst gilt ein An- und Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen. Kommunen sollen außerdem definieren an welchen öffentlichen Plätzen ein Feuerwerksverbot herrschen soll. Die Kontaktbeschränkung auf 5 Personen aus zwei Haushalten bleibt auch über Silvester bestehen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

    Falls man noch Böller und Raketen zu Hause hat, ist es nicht verboten sie an nicht-öffentlichen Plätzen zu zünden, es wird aber dringend davon abgeraten. Hintergrund ist eine hohe Verletzungsgefahr und die Überlastung des Gesundheitssystems durch die Corona-Pandemie. Auch der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar verboten.«

  3. Raverlexia
    Raverlexia

    »@Blizzard95

    Genau das meinte ich ja. Der "Herr Corona", wie ich die Pandemie immer etwas zynisch bezeichne, ist irgendwie an allem Schuld zur Zeit für alle möglichen Dinge, die in D schieflaufen und scheint genau das richtige Deckmäntelchen dafür zu sein, Verbote, die bereits seit Jahren anvisiert werden, endlich salonfähig machen zu können, auch um wegzudiskutieren, daß man sich in den oberen Reihen seit dem Frühjahr/Sommer zu wenig Gedanken um eine wirklich greifende Vermeidungsstrategie für die zweite - jetzt redet man bereits von einer dritten - Pandemiewelle, gemacht hat.
    Ich bin gewiss nicht der Meinung irgendwelcher Querdenker, die sich der Meinung von Reichsbürgern und irgendwelcher anderen Antidemokraten anchließen wollen, aber genau diese viel zu späten Entscheidungen zu einem Total-Lockdown ausgerechnet zur Weihnachts- und Silvesterzeit werden dieser Klientel wieder ordentlich Öl ins eigene Feuer gießen.
    Wenn ich so bedenke... Ich selber kann mich notfalls mal einen Jahreswechsel lang einschränken und im eigenen Garten meine Reste aus dem Keller verballern, ohne dabei einen Auflauf von Nachbarn zu verursachen, die aus lauter Freude an den bunten Farben nachher die Abstände zueinander doch wieder nicht einhalten, ganz grob überspitzt gesagt, aber ich hätte einen guten Grund, nach Polen zu fahren, um mich mit - wohlgemerkt legalem - Feuerwerk von Jorge und Co. einzudecken, sollten sie uns den Spaß tatsächlich auf Dauer vermiesen wollen, was ich nicht wirklich hoffen möchte...
    Immer die Ohren und die Raketen steifhalten, ich bete intensiv darum, daß wir es hinterher noch dürfen...

    Verballerte Grüße aus Charlottenburg!«

  4. Anonym

    »Jetzt heißt es gegen das Verbot zu Kämpfen, wenn es geht mit allen Mitteln,
    Nur hätte dies schon viel viel früher geschehen müssen, aber es hieß ja immer
    abwarten so einfach können die das nicht durchsetzten, von wegen andere Gesetzeslage
    in Deutschland etc. Geht bitte auf die Straße oder irgendetwas aber macht etwas dagegen, sonst
    ist Silvester Geschichte.«

  5. Anonym

    »...tja, was kommt als nächstes? Die Aufforderung, alle Feuerwerksartikel die sich noch in den Haushalten befinden, abzugeben?«

  6. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Sonderöffnungszeigen des Kat. 1 Laden in Berlin Weissensee.

    Mo. und Di. jeweils von 10:00 - 18:30 Uhr.

    Gruß«

  7. Feuerwerkspiraten
    Feuerwerkspiraten

    »Da der Verkauf von Feuerwerk der Klasse 2 ab sofort verboten wurde, sind alle (Ver)Käufe vorher nicht betroffen. Somit Werden wohl alle, die vorab online bestellt haben, wohl Glück haben.
    Für den Ladenverkauf sieht es schlecht aus. Dieser findet diese Jahr leider nicht statt.«

  8. Anonym

    »Der F1 Laden hat morgen noch offen oder?😂😂
    Muss mich dann halt nen bisschen mit F1 eindeckend und die Vitrine ein kleines bisschen unterstützen?«

  9. wolfmat70-27599
    wolfmat70-27599
    registriert

    »Ich bin Selbstabholer und hoffe auch das klappt. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit liefern zu wählen? Der Kauf sollte in jedem Fall abgeschlossen sein.
    Mich würde noch interressieren wie der Bund das Verkaufsverbot regeln will. Das Sprengg ist ja Bundesrecht und die Corona Maßregelungen für das ungezogene Volk(82 Mio. Gesunde😉)sind ja auf Landesebene beschlossen. Also worauf stützt sich das Verkaufsverbot? Hatte irgendwo was von kein Non- food gelesen. Also für Ladenverkäufe. Online sollte also kein Problem sein.«

  10. Bengalhölzchen
    Bengalhölzchen
    registriert

    »Die Lieferung der Vitrine in diesem Jahr sollte m. E. normal erfolgen können, also nicht verboten sein. Ich bin selbst Händler und nach rechtlicher Lage, die ich noch gelernt habe, ist der Kauf schon längst abgeschlossen. 4 Stufen des Kaufs; (1)Es muss ein Angebot gemacht werden, (2)der Käufer nimmt das Angebot an (verpflichtet sich zum Kauf), (3)der Händler gibt eine Auftragsbestätigung (verpflichtet sich die Ware lt. Angebot zu liefern) und die (4)Bezahlung. Ist die Bezahlung erfolgt ist der Kauf abgeschlossen.

    Ein Verkaufsverbot von pyrotechnischen Artikeln an den letzten 3 Tagen im Jahr kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann mich nicht durch Feuerwerk mit dem Virus infizieren. Ich kann mich nur bei anderen Menschen infizieren. Abstände beim Verkauf und größere Abstände beim zünden sollten dabei ausreichen. Von Verletzungen gehe ich nicht aus, denn sonst dürften wir nie wieder in ein Auto steigen.«

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