Keine Abgabe von Feuerwerk in 2020

Samstag, 26. Dezember 2020, 17:18 Uhr

Heute müssen wir euch davon in Kenntnis setzen, dass wir dieses Jahr keine Feuerwerksartikel an Endkunden abgeben dürfen. Das kürzlich durch die Bundesregierung angepasste Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verbietet uns das. Davon sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung bei uns abholen können (siehe unten).

Der rechtliche Hintergrund und unsere gescheiterte Klage

Die Mitte Dezember in allen Bundesländern erlassenen Verkaufsverbote für Feuerwerk sowie das am 21. Dezember geänderte und bundesweit gültige Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), verbieten uns sowohl den Verkauf, als auch die Überlassung bereits verkaufter Feuerwerksartikel für dieses Jahr. Die Begründung ist der Infektionsschutz.

Unserer Meinung nach, sind diese Maßnahmen keine geeigneten Mittel, um eine Eindämmung von Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bewirken. Aus dieser Überzeugung heraus und wegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen, haben wir am 20.12. und am 21.12. sowohl gegen den Senat von Berlin als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, mit dem Ziel, diese aus unserer Sicht unangemessenen und schwerwiegenden Eingriffe in die Berufsausübung und Vertragsfreiheit aufzuheben.

Unsere Anträge auf Erlass von entsprechenden einstweiligen Anordnungen wurden in Gänze abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Gericht durchaus umfangreich begründet. Die Gründe lesen sich im Wesentlichen exakt wie die Argumentation der Regierung, die diese Gesetze erlassen hat. Unsere Einwände wurden unserer Meinung nach in keiner Weise gewürdigt und sind aus unserer Sicht auch nicht Teil einer Güterabwägung durch das Gericht gewesen. Vielmehr haben wir das starke Gefühl, von Anfang an auf verlorenem Posten gekämpft zu haben. Der Verdacht, dass bereits vor unseren Klagen, vorformulierte Ablehnungsbegründungen in den Schubladen gelegen haben, die nur noch hervorgezogen werden brauchten, ist sehr stark. Die durchaus umfangreichen Begründungen thematisieren hauptsächlich den allgemeinen Infektionsschutz und gehen nur am Ende in kürzester und natürlich ablehnender Weise auf unsere individuellen Klagepunkte ein. Wir verhehlen nicht, dass uns dieses Ergebnis sehr enttäuscht und wir es nicht für angemessen halten.

Die Überlassung von Feuerwerkskörpern ist somit ab sofort für uns womöglich eine Straftat, zumindest ein schwerer Verstoß gegen die Sprengstoff-Verordnung. Es tut uns sehr leid, aber unter diesen Umständen können wir euch eure Feuerwerksbestellungen nicht übergeben. Wir werden also keine Pakete mit Silvesterfeuerwerk versenden oder zur Abholung bereitstellen.

Wir sind darüber natürlich sehr erschüttert und betrübt. Hier geht gerade sehr viel Arbeit den Bach herunter und auch Eure Vorfreude auf ein schönes Silvesterfeuerwerk endet für dieses Jahr im "Nichts". So wie in Kriegszeiten komplette Bauernhöfe oder Fabriken beschlagnahmt werden konnten, wird jetzt das Ende von Unternehmen in Kauf genommen. Das ist eine Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.

Einfach Rückerstatten und gut ist?

Für uns als Feuerwerksvitrine haben diese sehr kurzfristigen Rechtsänderungen existenzielle Bedeutung. Viele Kunden möchten jetzt gern ihre Bestellungen stornieren und ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Wir können das gut verstehen und wären durchaus gewillt diese Lösung umzusetzen, wenn dies nicht gleichbedeutend mit dem finanziellen Ende unseres Unternehmens wäre.

Die Art unseres Geschäftes erfordert es, dass eingenommene Geldmittel zu großen Teilen in neue Wareneinkäufe und in die Erhaltung unserer Infrastruktur investiert werden. Wir haben zwar durchaus einige Geldmittel aus der diesjährigen Bestellsaison verfügbar, doch wäre es uns nicht möglich, daraus alle Bestellungen gleichzeitig rückabzuwickeln. Ob von Seiten der Bundesregierung hier staatliche Hilfen angeboten werden, steht noch auf einem ungeschriebenen Blatt. Stand heute ist es so, dass wenn wir den Weg der Rückzahlungen gehen würden, definitiv ein großer Teil unserer Kunden leer ausgehen würde. Das wollen wir nicht und das muss auch nicht sein.

Lieferung 2021 und individuelle Lösungen

Wir wollen daher eine Lösung anstreben, die alle unsere Kunden zu ihrem Recht kommen lässt. Viele Kunden haben bereits darum gebeten, ihre Bestellungen für die Saison 2021 bei uns einlagern zu lassen. Auch wir denken, dass wir die meisten Bestellungen zum nächstmöglichen Termin ausliefern sollten. Dies wäre Silvester 2021. Damit würden wir unsere Vertragsverpflichtung eben verspätet erfüllen. Alternativ können wir uns auch vorstellen, den bezahlten Kaufbetrag als Gutschrift umzuwandeln, so dass die zu liefernden Artikel für nächstes Jahr neu durch euch ausgesucht werden könnten.

Wir werden trotzdem versuchen, auch individuell auf eure Belange einzugehen. Jeder der uns eine E-Mail schickt, z.B. mit der Bitte um Stornierung seiner Bestellung, wird von uns individuell bearbeitet. Wir können aus oben genannten Gründen nicht versprechen, jedem Stornierungswunsch zu entsprechen, wollen aber da, wo wir können auch helfen und einen gemeinsamen Weg finden. Die E-Mail-Bearbeitung findet zügig ab Januar 2021 statt.

Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.

Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder unserer Kunden mit dieser Verfahrensweise zufrieden ist. Wenn wir hier keine gemeinsame Lösung finden können, bleibt dem Kunden daher wohl nur eine Klage gegen uns übrig, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wir betonen, dass wir an gütlichen Einigungen sehr interessiert sind, geben aber auch zu bedenken, dass je mehr Kunden den Rechtsweg gehen, umso mehr andere Kunden am Ende leer ausgehen werden. Letztendlich sitzen wir hier im gleichen Boot. Wir hoffen hier auf euer Verständnis.

Abschlussbemerkung

Abschließend wollen wir nochmals unser Bedauern über diese Sitation zum Ausdruck bringen. Unser Anliegen ist es, unseren Kunden zuverlässig Silvesterfeuerwerk zu liefern. Denn wir sind der Meinung, dass Silvesterfeuerwerk ein wunderschönes und sicheres Vergnügen und Hobby ist. Deshalb sollten wir jetzt nicht leise sein. Jeder, der noch Reste vorrätig hat, lässt es bitte krachen. Jeder, der noch die Möglichkeiten hat, sich wenigstens mit nicht verbotenem Feuerwerk der Kategorie 1 zu versorgen, lässt es bitte leuchten. Wir öffnen dazu 4 Abholläden in Berlin (siehe Artikel Ladenverkauf), die euch mit dem, was uns noch erlaubt ist, versorgen.

Abgabe an Gewerbekunden bleibt möglich

Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins ab dem 28.12.2020 ab 10 Uhr die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 0157/87022016 und gebt euren Namen an. Die beste Zeit zum Anrufen ist, kurz bevor ihr euch auf den Weg macht. Denn so haben wir genügend Zeit, um die Sendung im Lager heraus zu suchen. Andernfalls muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Die Abholung ist voraussichtlich am 28.12. und 29.12. in der Zeit von 10 bis 18 Uhr möglich. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.


281 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2020

  1. pyro-ossi
    pyro-ossi
    registriert

    »@Minierer
    Finde Deine Anrede hier ziemlich taktlos. Mit der Rechtschreibung hast Du es wohl auch nicht so...🤔«

  2. pyrosucht
    pyrosucht
    registriert

    »🤗 😘«

  3. SiLVESTERMANN78
    SiLVESTERMANN78
    registriert

    »@ minierer: ich persönlich glaube weil du mit deinen kommentaren immer so sehr genervt hast daß jetzt einfach niemand mehr in der lage ist dir zu antworten. liebe grüße dein TAK47❤️«

  4. Minierer
    Minierer
    registriert

    »22igster.. bis heute bekam ich keine Antwort vom Nowottnick wegen Rückabwicklung.
    Wir finden dieses nicht melden nicht antworten absolut taktlos und unprofessionell
    Jeder andere Händler nahm bereits Kontakt mit uns auf und hat rückabgewickelt.. wo is dein Problem ? Sollte der Komentar gelöscht werden setze ich ihn demnächst wida on

    Antwort: In unserem Statement steht klar drin, dass wir von einer Einlagerung ausgehen, wenn sich der Kunde nicht meldet. Im Rahmen dieser Aussage haben sich gefühlt ca. 50% der Kunden bereits gemeldet. Wir beantworten jede Anfrage innerhalb eines Tages. Ich kann ihre Ausführung daher nicht nachvollziehen und hoffe sehr, dass die meisten Kunden ihre Beobachtung anders bewerten. Lieber Kunde Minierer, schreiben Sie uns doch einfach, warum wählen Sie nicht die denkbar einfachste Option?

    Liebe Grüße Julius
    PS. Was Sie schreiben ist nicht schön und wie gesagt nicht nachvollziehbar, aber Sie benennen klar, was ihnen auf dem Herzen liegt, warum sollten wir sowas löschen? Sollten wir Sie an anderer Stelle gelöscht haben, dann hatte das einen anderen Charakter.«

  5. buuii
    buuii
    registriert

    »Meine 1.4s Bestellung scheint noch in Arbeit/nicht gepackt worden zu sein, heißt das ich kann da dieses Jahr noch weiter drauf bestellen? :>«

  6. held18m-23351
    held18m-23351
    registriert

    »Hallo Vitrine team habe mal eine Frage kann man sich sein Bestellung auch vorher schicken lassen falls man sich für das einlagern entscheidet sofern man eine Ausnahmegenehmigung bekommt da bei uns im April ein runder Geburtstag ansteht.

    Antwort: Ja, wir kommen bei dieser Art Einlagerung dieses Jahr jederzeit an die Kisten ran.«

  7. raverlexia
    raverlexia
    registriert

    »Hallo Ihr Lieben all‘,
    halte die Idee mit dem Kistenbingo ebenfalls für eine super Gelegenheit, es dieses Jahr noch fetter krachen zu lassen als sonst (oder eben einzulagern für homöopathische Dosen... 😳), ich wäre auf jeden Fall auch mit dabei! 👍

    Und für das Verfahren drücke ich Julius und Co. selbstverständlich alle Daumen, bleibt hartnäckig! 🍀🍀🍀«

  8. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Hallo,

    die Idee mit dem Kistenbingo ist noch in den Kinderschuhen. Natürlich wären das nur Kisten vom GO-Versand, die dieser Tage alle zurückkommen. Es wird anhand Bestelllisten entschieden, welche Kisten dafür in Frage kommen. Klar ist, dass wir hier auch auf Gleichheit des Inhalts achten, also normale Bestellungen mit der gesamten Bandbreite des Sortiments, also Raketen, Batterien usw. Es ist nur sinnvoll, wenn wir dafür Kisten verwenden, die ungeöffnet wieder in den Versand gehen können, es muss also eine gewisse Stabilität von außen gegeben sein, so das ein erneuter Versand sichergestellt ist. Hier werden gewisse Bestellwertspannen in Fragen kommen. z.b. 125 Euro Mindestbestellwert bis ca. 200 Euro, der Preis läge dann bei ca. 150 Euro. Genau kann man das noch nicht festlegen, ich muss erstmal an dem Punkt kommen, wo sich eine entsprechende Menge dafür in Frage kommenden Kisten angesammelt haben.

    gruß«

  9. tosch
    tosch
    registriert

    »Hallo Julius, ich habe gelesen, dass sich das OVG Berlin-Brandenburg bei seiner Eilentscheidung zum Verkaufsverbot im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit nur zu einer "rechtmäßigkeitsunabhängigen Interessenabwägung" in der Lage sah.

    Ich hoffe sehr, Ihr bleibt am Ball und führt im regulären Verfahren noch eine (nachträgliche) Rechtmäßigkeitsüberprüfung des Verbots herbei?!! Dürfte im Hinblick auf ggf. zukünftige Beschränkungen und eventuelle Entschädigungforderungen/staatliche Unterstützung doch hilfreich sein. Immerhin hat das Gericht erhebliche Grundrechtsverletzungen festgestellt.

    Antwort: Vielen Dank, wir sind bei der Prüfung bereits dabei.«

  10. mulchhüpfer
    mulchhüpfer
    registriert

    »Katze im Sack kaufen ist bestimmt nicht jedermannfraus Sache. Oder man verwettet 20 € und kriegt entweder Niete oder eben... jackpot :) Aber bitte keine "Knaller nach Harzer Art" als Niete - dann lieber gar nix :D Bin gespannt was ihr da vorhabt :)«

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