Oktober 2022

Montag, 3. Oktober 2022, 10:00 Uhr

Willkommen zur letzten Angebotsaktion im Jahr 2022. Wir stehen schon wieder vor neuen Herausforderungen. Doch wir haben auch ein klares Ziel – Wir wollen mit euch Wiedervereinung feiern, und zwar die Wiedervereinigung von Menschen und Feuerwerk. Unter diesem Motto starten wir in den Oktober.

Einschätzung auf das bevorstehende Jahresende

Stand heute (Anfang Oktober) ist es weiterhin nicht klar, was uns am Jahresende erwartet. Wird der Verkauf von Feuerwerk gestattet sein oder nicht? Selbst wenn er gestattet werden würde, braucht ein Händler jetzt sehr viel Glaube und Zuversicht, um gut in die Vorbereitung zu gehen. Die planerische Unsicherheit ist hier ein sehr großer Bremsklotz. Jeder, der vom Feuerwerksverkauf lebt oder einen solchen plant, ist stark gehemmt, hier richtig zu entscheiden. Zu groß ist die Gefahr, sich wieder zu verkalkulieren und am Ende, von allen verlassen, im Regen zu stehen.

Leider besteht die hohe Möglichkeit, dass wir unseren Onlineshop in diesem Jahr nicht mehr für normale Jahresendkunden öffnen werden. Wir konzentrieren uns darauf, jeden der sich bei uns meldet, darin zu unterstützen, Feuerwerk vorzeitig auf legale Weise ausgeliefert zu bekommen. Wege dazu gibt es viele, die wir auch schon ausführlich beschrieben haben. Dies ist unser Beitrag, Feuerwerk und Feuerwerksfreunde wieder zusammen zu bringen.

Dazu präsentieren wir ein umfangreiches Herbstangebot mit vielen neuen Feuerwerksartikel, so dass auch der Letzte begreift, dass es möglich ist, seinen Nachbarn mit einem Blumengeschäft aufzufordern, ihm bei der Bestellung zu helfen. Oder es bewegt ihn dazu, seinen Hosenboden hochzubekommen und endlich einen Schein nach §27 zu beantragen. Der Gesetzgeber will es nicht anders – also worauf warten wir? Hier findet Ihr genügend Gründe um endlich wieder frei und wiedervereint zu sein.

Versandsituation 2022

Wann kann ich endlich wieder normal bestellen? Ein wenig Hoffnung für Vesandkunden bleibt erhalten. Immer noch liegen seit 2020 unzählige Kisten bei uns eingelagert und warten auf Versendung. Dadurch bleiben unsere Versandkapazitäten angespannt. Wir halten uns aber bereit, bei entsprechenden Anzeichen, unseren Shop doch noch für Bestellungen für Jedermann zu öffnen. Dies wird jedoch unter der Einschränkung stattfinden, dass nur noch wenig freie Versandkapazität zur Verfügung steht, da ein Großteil durch die eingelagerten Sendungen belegt ist. Für schnelle und beherzte Kunden bleibt dies eine Hoffnung, doch noch – auch ohne Gewerbe – eine reguläre Bestellung aufzugeben.

Kategorie 1 Ladenverkauf ab 29.10.2022

Bereits am 29.10.2022 öffnen wir unseren Ladenverkauf für Ganzjahresartikel. Hier können Jugendfeuerwerk, technisches Feuerwerk, P1 und Partyartikel direkt im Laden erworben werden. Wir haben für euch dienstags, donnerstags und freitags von 14:30-18:30 Uhr und samstags von 10:00-14:00 Uhr geöffnet. Die Adresse ist wieder Berliner Allee 60 in 13088 Berlin. Wir freuen uns auf euren Besuch.

Sonderverkaufstage 2022 in der Berliner Allee 60

  • Halloween 31.10.22 (Montag) von 14:30 - 18:30 unter dem Motte, Süßes oder Knalliges ;)
  • Weihnachen 24.12. (Samstag) 10:00 - 14 Uhr
  • Sowie am 27.12.22 und 28.12.2022 von 10:00 - 18 Uhr (hier sind Änderungen möglich, falls es wieder zu Einschränkungen kommt, kann eine Verlängerung der Öffnungszeiten erfolgen.)

Zur Zeit bleibt noch offen, ob wir auch noch den Laden in Berlin-Pankow, Breitestr. vorzeitig öffnen.

Heiße Phase – wer will helfen?

Es wird natürlich wieder gepackt. Wer uns beim Verpacken von Bestellungen in unserem Lager in Berlin helfen möchte, kann sich ab sofort bei uns für ein "Praktikum mit Verdienstmöglichkeit" für ca. 8 Wochen melden. Wenn euch die Arbeit mit Feuerwerkskörpern Spaß macht und Ihr gern mit lustigen Feuerwerksleuten zusammen seid, dann seid Ihr gern gesehen. Ihr könnt auch noch im Laufe von November und Dezember anfragen (z.B. als Ladenverkäufer).

Anforderungsprofil

Praktikum

  • Verpacken von Bestellungen in Versandkartons anhand von Packlisten
  • diverse leichte Lagerarbeiten
  • Sortieren, Heben und Transportieren von Ware und Paletten
  • seid dabei wenn Neuheiten gefilmt werden oder Hochzeitsfeuerwerke ausgestattet werden
  • gesellige Gesprächsrunden auch nach der Arbeitszeit
  • Zuverdienst nach Verhandlung
  • Läden einrichten und ggf. mit Verkaufen

Kenntnisse / Fertigkeiten

  • Interesse an Silvesterfeuerwerk
  • schnelle Auffassungsgabe
  • gewissenhaftes Arbeiten
  • körperlich gute Konstitution
  • positive Einstellung zur Arbeit

Wir freuen uns auf euch!

Tel. 01578-7022016 (erreichbar wenn unser Büro-Symbol leuchtet - in der Regel Mo.-Fr. von 9-16 Uhr).
Gerne aber auch per E-Mail oder Kontaktformular.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Das Feuerwerksvitrine-Team


80 Kommentare zu Oktober 2022

  1. Gilbert

    »Die Gefährlichkeit bloßer Lagerung muss mir mal einer erklären.

    Feuerwerkskörper entschließen sich nicht plötzlich von selbst dazu, sich mal eben zu entzünden. Massenexplosion ist ausgeschlossen; es sind keine Granaten oder Benzintanks. Die Originalverpackung ist feuerschützend.
    Meine paar Exponate, nur ein paar Gramm, stehen hinter Glas. Da kommt kein Feuer ran.

    "Wenn es brennt" - ja, dann brennt es. Tut's normalerweise nicht, oder wenn, dann in der Pfanne, sodass man es ersticken kann. Hoffentlich hat man kein Speiseöl in der Küche, keine feuerfreundlichen Vorhänge, Kabel, Tapeten und keine Möbel aus Holz. Schade wärs um die Feuerwerkskörper, die dann mitverbrennen.

    Von sich heraus und von alleine geht von Feuerwerkskörpern erst mal keine Gefahr aus, auch wenn die "seriösen Qualitätsmedien" es anders sehen.
    Es gab mal einen Zeitungsbericht überr ein Feuerwerkskörperlager in Containern. Man war entsetzt darüber, dass sie "in der prallen Sonne" standen. Meinen die, die Container würden sich dann auf ca. 350 Grad Celsius, ungefähr die Entzündungstemperatur von Schwarzpulver, aufheizen?
    Ähnich ist es mit dem Geheule, wenn Klein Fritzchen sich seine Artikel auf der Zentralheizung trocknet. Die wird, wasserführend, vielleicht 50, 60 Grad heiß, nicht 350, sonst würde man sich ständig an ihr verbrennen.«

  2. Pyropit
    Pyropit

    »Ist doch alles perfekt und gewerblich + Bunker ideale Lage alles guti so wie es ist da mach ich mir keine sorgen und bewacht ist auch , +Feuerlöscher usw
    Nur der privat Sektor gibt echt zu denken das es gesetzlich so was erlaubt ist gibt mir Kopf Kino guti Feuermelder an der decke machen ja ihren teil ganz gut .

    Soweit sogut«

  3. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Was manche sich Gedanken machen, da glaubt man echt, da draußen wäre alles wunderbar und es gibt keine Probleme…«

  4. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Unser Lager darf aktuelle ca. 22tonnen NEM .. für wie gefährlich hälst du das?«

  5. Pyropit
    Pyropit

    »Lieber julius ich bin geschockt das man echt das zugelassen hat gesetzlich ,
    ist doch Brand gefährlich so eine Verordnung im bewohnten Raum ,
    alle jammern das die Gesetze so recht streng sind aber legal 1 kg im Wohnzimmer ist echt nur bei Terroristen zu vermuten, glaube echt nicht das einer so doof sein kann sich das an tut und von Keller will ich erst gar nicht wissen ..
    Wer macht solche Gesetze sind die alle verrückt geworden , bei aller liebe zum Feuerwerk aber echt nicht verständliche Gesetze für Schutz und Sicherheit..
    Leider bin ich auch der einzige im Haus der 2 Feuerlöscher hat,sollte nicht jeder einen haben vorsorglich für den Ernstfall ???«

  6. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Ey Piti, bist ja gut unterwegs....
    also für privat gelten in Nebenräumen, Kammer... Bad, was auch immer, das nicht zu dauernden Aufenthalt von Personen verwendet wird, immer noch 10Kg. Netto. Das betrifft dann auch F1. Im Keller dann nochmal 5Kg. NEM. Was du meinst sind bewohnte Räume, also Wohnzimmer, Schlafzimmer, da nicht mehr als 1 KG. NEM.«

  7. Pyropit
    Pyropit

    »Ich als Sicherheitsfachkraft für Schutz und Sicherheit gebe allen gerne nur den Rat
    es gibt Gesetze ,aber 1 Kg für F1 ist über trieben absolut keiner kann so doof sein...
    in gewerblichen verstehe ich das ja , aber über trieben ist das schon ....«

  8. Pyropit
    Pyropit

    »Wieviel Feuerwerk darf ich privat lagern? Handelt es sich um einen bewohnten Raum, dürfen Sie Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 mit maximal 1 kg an Nettoexplosivstoffmasse (NEM) privat lagern. Die NEM ist auf der Verpackung oder Verpackungseinheit zu finden

    Ha. Habe nur F1 ... aber 1 kg echt über trieben für Erwachsende wer so doof ist keiner lagert 1 kg ist über trieben absolut kenne nicht mal einen Kumpel der so viel hat ...absolut nicht empfehlenswert«

  9. Pyropit
    Pyropit

    »Lieber Böllerkumpel ,ich meinte ja nicht alle sollen Stapeln oder Horten da gebe ich dir recht es gibt Gesetze dafür,ich Persönlich Lagere nur meine 2/3 Geburtstage ein alles nur F1 , mit den anderen F2 habe abgeschlossen uninteressant geworden kein bedarf mehr,da immer Gebühren anlaufen Ordnungsamt für eine kleine show ca 30~50€ für F2!!! *da habe ich bessere Lösung gefunden F1 / 365 Tage lang kostenfrei Spass und keine kosten mehr für Geburtstag /Oster show /Sommer show/Herbst show/Halloween show/ Winter show / etc so macht man heute legale Feuerwerke Shows usw ohne Stress ohne Gebühren«

  10. Böllerkumpel
    Böllerkumpel

    »Hallo Pyropit,
    mit Preissteigerungen müssen wir in allen Bereichen leben. Ich werde deswegen aus meinem Keller kein Feuerwerkslager machen. Ist zu gefährlich. Viel wichtiger ist doch, dass wir Silvester überhaupt mit Böllern und Raketen HOFFENTLICH wieder in diesem Jahr und auch künftig feiern können. Stichwort Gesetzesänderung, DUH und irgendwelche Tierpfutzies! Allerdings darf man schon einen kleinen Vorrat anlegen😉«

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