Oktober 2022

Montag, 3. Oktober 2022, 10:00 Uhr

Willkommen zur letzten Angebotsaktion im Jahr 2022. Wir stehen schon wieder vor neuen Herausforderungen. Doch wir haben auch ein klares Ziel – Wir wollen mit euch Wiedervereinung feiern, und zwar die Wiedervereinigung von Menschen und Feuerwerk. Unter diesem Motto starten wir in den Oktober.

Einschätzung auf das bevorstehende Jahresende

Stand heute (Anfang Oktober) ist es weiterhin nicht klar, was uns am Jahresende erwartet. Wird der Verkauf von Feuerwerk gestattet sein oder nicht? Selbst wenn er gestattet werden würde, braucht ein Händler jetzt sehr viel Glaube und Zuversicht, um gut in die Vorbereitung zu gehen. Die planerische Unsicherheit ist hier ein sehr großer Bremsklotz. Jeder, der vom Feuerwerksverkauf lebt oder einen solchen plant, ist stark gehemmt, hier richtig zu entscheiden. Zu groß ist die Gefahr, sich wieder zu verkalkulieren und am Ende, von allen verlassen, im Regen zu stehen.

Leider besteht die hohe Möglichkeit, dass wir unseren Onlineshop in diesem Jahr nicht mehr für normale Jahresendkunden öffnen werden. Wir konzentrieren uns darauf, jeden der sich bei uns meldet, darin zu unterstützen, Feuerwerk vorzeitig auf legale Weise ausgeliefert zu bekommen. Wege dazu gibt es viele, die wir auch schon ausführlich beschrieben haben. Dies ist unser Beitrag, Feuerwerk und Feuerwerksfreunde wieder zusammen zu bringen.

Dazu präsentieren wir ein umfangreiches Herbstangebot mit vielen neuen Feuerwerksartikel, so dass auch der Letzte begreift, dass es möglich ist, seinen Nachbarn mit einem Blumengeschäft aufzufordern, ihm bei der Bestellung zu helfen. Oder es bewegt ihn dazu, seinen Hosenboden hochzubekommen und endlich einen Schein nach §27 zu beantragen. Der Gesetzgeber will es nicht anders – also worauf warten wir? Hier findet Ihr genügend Gründe um endlich wieder frei und wiedervereint zu sein.

Versandsituation 2022

Wann kann ich endlich wieder normal bestellen? Ein wenig Hoffnung für Vesandkunden bleibt erhalten. Immer noch liegen seit 2020 unzählige Kisten bei uns eingelagert und warten auf Versendung. Dadurch bleiben unsere Versandkapazitäten angespannt. Wir halten uns aber bereit, bei entsprechenden Anzeichen, unseren Shop doch noch für Bestellungen für Jedermann zu öffnen. Dies wird jedoch unter der Einschränkung stattfinden, dass nur noch wenig freie Versandkapazität zur Verfügung steht, da ein Großteil durch die eingelagerten Sendungen belegt ist. Für schnelle und beherzte Kunden bleibt dies eine Hoffnung, doch noch – auch ohne Gewerbe – eine reguläre Bestellung aufzugeben.

Kategorie 1 Ladenverkauf ab 29.10.2022

Bereits am 29.10.2022 öffnen wir unseren Ladenverkauf für Ganzjahresartikel. Hier können Jugendfeuerwerk, technisches Feuerwerk, P1 und Partyartikel direkt im Laden erworben werden. Wir haben für euch dienstags, donnerstags und freitags von 14:30-18:30 Uhr und samstags von 10:00-14:00 Uhr geöffnet. Die Adresse ist wieder Berliner Allee 60 in 13088 Berlin. Wir freuen uns auf euren Besuch.

Sonderverkaufstage 2022 in der Berliner Allee 60

  • Halloween 31.10.22 (Montag) von 14:30 - 18:30 unter dem Motte, Süßes oder Knalliges ;)
  • Weihnachen 24.12. (Samstag) 10:00 - 14 Uhr
  • Sowie am 27.12.22 und 28.12.2022 von 10:00 - 18 Uhr (hier sind Änderungen möglich, falls es wieder zu Einschränkungen kommt, kann eine Verlängerung der Öffnungszeiten erfolgen.)

Zur Zeit bleibt noch offen, ob wir auch noch den Laden in Berlin-Pankow, Breitestr. vorzeitig öffnen.

Heiße Phase – wer will helfen?

Es wird natürlich wieder gepackt. Wer uns beim Verpacken von Bestellungen in unserem Lager in Berlin helfen möchte, kann sich ab sofort bei uns für ein "Praktikum mit Verdienstmöglichkeit" für ca. 8 Wochen melden. Wenn euch die Arbeit mit Feuerwerkskörpern Spaß macht und Ihr gern mit lustigen Feuerwerksleuten zusammen seid, dann seid Ihr gern gesehen. Ihr könnt auch noch im Laufe von November und Dezember anfragen (z.B. als Ladenverkäufer).

Anforderungsprofil

Praktikum

  • Verpacken von Bestellungen in Versandkartons anhand von Packlisten
  • diverse leichte Lagerarbeiten
  • Sortieren, Heben und Transportieren von Ware und Paletten
  • seid dabei wenn Neuheiten gefilmt werden oder Hochzeitsfeuerwerke ausgestattet werden
  • gesellige Gesprächsrunden auch nach der Arbeitszeit
  • Zuverdienst nach Verhandlung
  • Läden einrichten und ggf. mit Verkaufen

Kenntnisse / Fertigkeiten

  • Interesse an Silvesterfeuerwerk
  • schnelle Auffassungsgabe
  • gewissenhaftes Arbeiten
  • körperlich gute Konstitution
  • positive Einstellung zur Arbeit

Wir freuen uns auf euch!

Tel. 01578-7022016 (erreichbar wenn unser Büro-Symbol leuchtet - in der Regel Mo.-Fr. von 9-16 Uhr).
Gerne aber auch per E-Mail oder Kontaktformular.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Das Feuerwerksvitrine-Team


80 Kommentare zu Oktober 2022

  1. mr.midnight
    mr.midnight
    registriert

    »@Julius Nochmal zu den Zink/Bugano- Vulkanen, Du hattest geschrieben, dass noch kein konkreter Liefertermin bekannt ist. Denkst Du, dass die überhaupt noch rechtzeitig für eine Bestellung geliefert werden? Gruß«

  2. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Hallo,

    also absolut nein! Wir geben keine Daten an Behörden, weder automatisch noch auf Nachfrage, bzw. bei Nachfrage muss der Umstand gegeben sein, dass wir z.b. bei vorliegenden Verstößen eine Mitwirkungspflicht erfüllt ist. Das hat aber NICHTS mit Kauf auf Gewerbe zu tun. Meiner Kenntnis nach spricht allein der Datenschutz dagegen. In zurückliegenden Fällen und dem Punkt vorallem in besagten Bundesländern sind Händler angegangen worden, und sollten Daten rausgeben. Es wurde wohl hinter vorgehaltener Hand angedeutet, dass man hier mitwirken solle, sonst käme man mal vorbei und schaut richtig nach. Ob das stimmt, kann ich nicht abschließend sagen.

    Es ist teilweilse unfassbar, was aktuell oder auch in jüngerer Vergangenheit gemacht wurde, Grundlagen gab es in sicherlich nur den seltensten Fällen.

    Gruß«

  3. ZündlerWalter
    ZündlerWalter

    »Mich würde mal interessieren woher die Behörden wissen, daß ein Gewerbetreibender Feuerwerk gekauft hat.
    Muß das von den Shops gemeldet werden oder wird da nachgefragt? Und müssen die Shops dann Auskunft geben?
    Ich habe heuer - mit Gewerbeschein - schon eine ganze Menge Feuerwerk gekauft, aber nur für mich selbst und für Bekannte.
    Danke schon mal für die Antwort!«

  4. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Finde es nervig, wie im Forum -in meinen Augen bewusst- immer wieder unnötig Angst geschürt wird, auf Gewerbe zu kaufen. Vermutlich Missgunst und Oberlehrersyndrom…
    Ist dort ja extrem ausgeprägt.
    Dank Dir Julius, das Du da so fundiert recherchiert hast, und es hier auch kommunizierst, schließlich nutzt es auch den Anderen Händlern, von denen sich ja keiner imstande sah, für die Kunden die legalen Möglichkeiten auszuloten, ein eventuelles Verbot zu umgehen.«

  5. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Hallo,

    dann schalte ich mich auch mal kurz ins Thema ein.

    Ich kann verstehen, dass man sich Sorgen macht bzgl. Bestellung von Feuerwerk auf Gewerbe. Es gibt immer wieder folgende Annahmen / Irrtümer.

    - Im Gewerbe muss nicht zwangsläufig Feuerwerk stehen, ich habe mein Gewerbe seit 2004, da steht bis heute kein Feuerwerk drin. Wenn ich dann ein Laden anmiete und eine unselbständige Zweigstelle eröffne, dann steht da Feuerwerk drin. Wenn der Verkauf nicht stattfinden darf, kommt es zu keiner Anmeldung in der Feuerwerk drin steht. Die Ware habe ich dann trotzdem gekauft.
    - Die Annahme, man dürfe sich die Dinge nicht privat überlassen, ist auch nicht nötig, man könnte mit der Kftz-Werkstatt eine Firmenfeier planen und diese auch genehmigungsfrei an Silvester, in welcher Form auch immer, durchführen.
    Das in westlichen Bundesländern, allen voran NRW und Niedersachen die Gewerbekunden gegängelt werden, ist faktisch unzulässig. Das ist O-Ton Anwälte und Behörden aus Berlin. Es wird auch im Forum gerade wieder davon berichtet, aber gerade die verhängten Bußgelder von unter 200 Euro zeigen, dass man hier ganz dünnes Eis betritt und offenbar vermeiden will, dass hier Widersprochen wird.
    - Man muss keine Lagermöglichkeit oder sonstige Feuerwerskanmeldung vorweisen, bevor man Feuerwerk kauft. In Deutschland darf jeder, der Staat wollte ursprünglich nur, dass Einnahmen versteuert werden, dafür braucht es in Deutschland eine Gewerbeanmeldung. Diese kostet ca. 26 Euro.

    Es gilt das Motto, Gesetze sind zum Anwenden und nicht zum Auslegen da, daran sollten sich viele Behörden halten, dass einige Sacharbeiter getrieben oder sich bemüßigt fühlen hier über das Maß hinaus engagiert zu sein, ist traurig.

    gruß«

  6. Jabbu
    Jabbu
    registriert

    »Mich hat nur der Absatz hier verwirrt

    Einen Nachtrag bezüglich des Gewerbezweck für den Vertrieb von Feuerwerk kann man kurz vor Jahresende machen, ist aber kein Muss.

    Das war alles.«

  7. Pankowgoth
    Pankowgoth
    registriert

    »@Jabbu
    Nein der Gewerbetreibende muss dem Amt nicht mitteilen wenn über den Gewerbeschein Feuerwerk gekauft wird. Ich empfehle dir unseren Artikel "Feuerwerk im Jahr erwerben" https://www.feuerwerksvitrine.de/aktuelles/feuerwerk-im-jahr/feuerwerk-im-jahr-erwerben.html
    Wenn du noch weitere Fragen zu dem Thema hast melde dich gerne per Email bei uns oder Rufe einfach mal an, dann erklären wir dir das noch einmal. Wenn das Bürosymbol auf der Website erscheint ist in der Regel auch jemand erreichbar. (In der Regel von 09-16 Uhr)«

  8. Pyropit
    Pyropit

    »Noch drei mal schlafen dann stehe ich vor der Himmelspforte bei der Feuerwerks Vitrine laden in der Berliner Allee bei euch vor der Tür.
    Die Spannung läuft schon Reise Taschen und Einkaufs Zettel sind schon gepackt voller Freude und Erwartung wieder schönes zu erwerben in der Vitrine.«

  9. Jabbu
    Jabbu
    registriert

    »Also für den Kauf mit Gewerbeschein muss man den Amt das dann irgendwie mitteilen? Also auch für eigennutzung ? Also ich verstehe jetzt das nicht ganz und will mein Kumpel da auch in keine Schwierigkeiten bringen.«

  10. Jabbu
    Jabbu
    registriert

    »Wenn jemand ein Gewerbeschein hat, wie sieht das dann aus mit dem Feuerwerk? Also kommen irgendwelche extra Gebühren? Wegen anmelden? Wie ist die Lage dann bei Eigenverbrauch? Also da blicken wir gerade nicht so richtig durch.«

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