Eingeschränkte Bestellannahme

Sonntag, 14. November 2021, 23:30 Uhr

Leider müssen wir ab Montag den 15.11.2021 die Annahme für weitere Bestellungen einschränken. Wie früher bereits angekündigt, nehmen wir für den Rest des Jahres nur noch Bestellungen unter einer der folgenden Bedingungen an:

  • Gewerbekunden (alle Klassen)
  • Kunden mit Sondergenehmigung
  • Kunden mit einem Schein nach §27
  • Bestellungen der Kat. F1 und T1

Für alle Bestellarten gilt: Die Bestellungen müssen kurzfristig bzw. sofort bezahlt werden und gehen unmittelbar in den Versand.

Hintergründe

Die Hintergründe sind vielschichtig. Wir möchten diese Änderung nicht zwingend in den Kontext eines möglichen neuen Feuerwerksverbot gestellt wissen. Es reden und schreiben sich zwar verschiedene Akteure bereits wieder die Köpfe heiß, und es ist auch durchaus nicht ausgeschlossen, dass es erneut zu einem Feuerwerksverbot kommen könnte. Wir haben jedoch das ganze Jahr über mit dieser Sorge gelebt und gearbeitet, so gesehen hat sich hier für uns nichts geändert.

Es gibt, Stand 14.11.2021, keine konkreten Hinweise, die auf eine mögliche Wiederholung des letztjährigen Feuerwerksverbot hindeuten. Dass der Gegenwind dieser Tage stärker wird, liegt in der Natur der Sache. Mit Anbruch der dunkleren Jahreszeit kommt vielen der bevorstehende Jahreswechsel wieder häufiger in den Sinn. So verwundert es auch nicht, dass unsere Gegner wieder verstärkt die Arbeit aufnehmen. In diesem Jahr wird aber erstmals adäquat dagegen gehalten. Hier gilt unser Dank dem BVPK, dem Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk, der übrigens dringend neue Mitglieder sucht, um der Stimme des mitgliederstärksten Verbandes noch mehr Rechnung tragen zu können.

Und trotzdem können wir die Augen nicht gänzlich vor der Gefahr verschließen, dass sich wiederholt, was wir alle fürchten. Die Politik könnte erneut die gleichen Geschichten ins Felde führen, um ein weiteres Verbot im Jahr 2021 als geboten zu verkaufen. Dass selbst Gerichte diese Haltbarkeit in Abrede gestellt haben, wird allenfalls zur Aussage führen, dass man ja als Betroffener klagen könnte. Dass dies meistens über den relevanten Zeitraum hinaus nicht verhandelt wird, ist man sich an höchster Stelle durchaus bewusst.

Nur noch Sofortlieferungen

Was unsere ab sofort geänderte Bestellannahme angeht, so sprechen wir hier bereits von einer Feuerwerkstriage. Es sind also nicht nur die endenden Versandkapazitäten, sondern auch die Überlegungen dahingehend, was mit Paketen passieren würde, wenn es erneut zu einem Verbot kommen sollte. So werden wir den Fokus der letzten Shopwochen auf Kunden richten, welche wir sofort beliefern dürfen. Es ist jedem ans Herz gelegt, nach Wegen zu schauen, die es ihm möglicherweise ebenfalls ermöglichen, sofort beliefert zu werden. Bei allen übrigen Kunden bitten wir für diese besondere Situation um Verständnis.

Wie wird die Anpassung praktisch aussehen? Wir nehmen nur noch Bestellungen an, die entweder Ganzjahresartikel beinhaltet oder mit der Auswahl "Sofort mit Gewerbe" oder "Sofort mit Sondergenehmigung" getätigt wurden. Wer bei uns noch keinen Gewerbenachweis oder eine andere Befähigung hinterlegt hat, möge direkt im Anschluß der Bestellung die nötigen Nachweise per E-Mail schicken. Die Auftragsbearbeitung erfolgt nur nach vorhanderer Dokumentenlage.

Ein Sonderfall steckt in unserer Zahlart Sofortzahlen (Klarna). Hier könnten natürlich Bestellungen ausgelöst/gezahlt werden, die dann aber vielleicht nicht die erforderliche Dokumentenlage aufweisen. Sollte es hier zu keiner Lösung kommen, muss mit einer Rückerstattung des vorausgezahlten Zahlbetrages und mit einem Abzug unserer Gebühren gerechnet werden. Dieser Abzug beträgt in der Regel 5 Euro. Wir müssen halt für den Zahlservice Klarna zahlen und auch die Transaktion bei Erstattungen ist für uns als Geschäftskunde bei der Bank nicht kostenfrei.

Letztlich freuen wir uns trotzdem, dass wir einen gewissen Betrieb in dieser unsicheren Zeit aufrecht erhalten können und hoffen mit euch gemeinsam auf ein knalligen Jahreswechsel.


232 Kommentare zu Eingeschränkte Bestellannahme

  1. Andy
    Andy

    »was soll das, Silvester ohne Feuerwerk😱 , die Politker gehen mir so richtig auf den Sack. 🤬«

  2. Anonym

    »Wat heult ihr immer ohne Gewerbeschein...es gibt genug Möglichkeiten sicheres und legales feuerwerk zu importieren«

  3. YukariNekoSama
    YukariNekoSama
    registriert

    »Es ist einfach ne Frechheit. Es tut mir so leid für alles ohne Gewerbe und 27er :( ich hoffe ihr funded ein Freund mit Gewerbe und könnte es ggf. Abholen.

    Ich bin froh das meine Bestellung Montag verschickt wurden und ich morgen die bei Röder abholen kann .

    War eben in der Metro und bei Selgros in Hamburg . Die haben direkt ALLES abgebaut an F2 Artikeln … also 0 Chance :( Montag war ich noch da und da hatte sie alles schon aufgebaut . Hatte mir noch 1-2 Sachen mitgenommen. Mega sad

    Für Hamburg wurde auch grade durchgegeben das es wie 2020 ein komplettes Abbrennverbot in öffentlichen Raum gibt :/«

  4. Markus999
    Markus999
    registriert

    »Ist schon herbe, für Leute ohne Gewerbe ...«

  5. thunderking
    thunderking

    »Ich wünsche allen Mitmenschen rauschende Silvesterfeste-aber bitte ohne Silvester-Böllerei,sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH,Jürgen Resch.Das Ende der Böllerei zu Silvester sei überfällig.Die Luftbelastung mit Feinstaub zum Jahreswechsel trage zu Lungen- und Herz-Kreislauf-Erkrangungen bei.

    Was wünscht man Jemandem,der eine solche Aussage gemacht hat ?😡 😡 😡«

  6. thunderking
    thunderking

    »Sollte wahrscheinlich 'Irren' heißen. 😂«

  7. Anonym

    »Jetzt haben wir den selben Scheiß wie letzes Jahr, ich hab mir das
    schon gedacht, für die Deutsche Pyrobranche ist das der sichere Todesstoß.
    Die DUH müste Verboten werden mehr nicht, das sind doch Garantiert alles so
    kleine alte Verbitterten Säcke.«

  8. Feuerwerker1979
    Feuerwerker1979

    »N N N Nichts ist entschieden ... wir müssen wieder alle zusammen klagen gegen das Verkaufs Verbot und Silvesterverbots mit Gerichten und Demos und nix ist entscheiden ...klagen klagen klagen und Demo s....nichts mehr verbieten lassen von den Iren...«

  9. seba.klein-24898
    seba.klein-24898
    registriert

    »@Hanno Romero: "Und Verkaufsverbot ist doch OK, wenn man bestellt und bezahlt hat. Überlassungsverbot ist was anderes" das stimmt so leider nicht ganz. Im letzten Jahr ging es ja auch "nur" um ein Verkaufsverbot für die Tage vom 29. bis 31. Bestellungen, die bereits unter dem Jahr aufgegeben und bezahlt wurden (sprich der Kaufvertrag wurde schon vor dem Beschluss abgeschlossen) durften dennoch nicht überlassen werden. Somit ist auch die Auslieferung bereits getätigter Bestellungen verboten.«

  10. Hanno Romero
    Hanno Romero

    »Rechtskräftig ist der Beschluss meines Wissens nach noch nicht. Und Verkaufsverbot ist doch OK, wenn man bestellt und bezahlt hat. Überlassungsverbot ist was anderes, da ist es egal, ob der Kaufvertrag schon abgeschlossen wurde. Wenn die pyrotechnische Branche dieses Jahr mit neuer Regierung wieder so hängen gelassen wird wie im letzten Jahr, dürften das einige nicht überleben.
    Wie wäre es denn mit einem Nachholtermin?? Wenn die Lage jetzt so dramatisch ist, kann doch das Silvesterfeuerwerk nachgeholt werden, wenn die Lage es zulässt. Vielleicht im April oder Mai?
    Aber nein, über so eine Möglichkeit wird nicht mal nachgedacht. Danke für nichts!«

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