Die letzten 100 Kommentare

  1. Pyro-X
    Lesli CAT ONE Crackling Kings 12er Packung Kreischfontänen

    »Achtung, genau lesen:
    In meine bestellte Packung "Flashing Kings" hatte sich eine "Red King" Fontäne, also eine aus dem Posten hier, "verirrt".
    Von der Größe identisch, von der Optik auch fast, nur die Aufschrift unterscheidet sich.

    So hatte ich die Fontäne eigentlich unter anderer Erwartung gezündet und bin fast erschrocken, wie kräftig die Pfeifphase war. Sehr laut, hat fast in den Ohren gestochen, zumindest in dieser Location mit der Hauswand im Rücken.
    Auch das Crackling war kräftig.

    Wer also auf lautes F1 steht, ist damit richtig.«

  2. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert
    Gebt Acht! DDR Straßenfeuerwerk Bildrahmen

    »Gerade richtig große Batterien und Raketen zündet man dort, wo auch was los ist. Denn nur dort wird es auch gesehen. Und am Ende zündet man es ja, damit es die Anderen genießen können, denn mal ehrlich, so eine richtig geile Batterie oder Rakete wirkt erst richtig wenn man weit über 100 m Abstand hat finde ich. Von unten betrachtet wirkt das alles nicht so richtig.
    Klar, eine Böllertour kann man auch gut außerhalb machen, ich zünde oft auf Radtouren nahe von Autobahnen, da ist eh so viel lärm, da stört das niemanden.«

  3. Hspwolle
    Hspwolle
    registriert
    Funke Feuerwerk Nordlicht Choreo

    »Habe die Choreo nun auch live gezündet (Silvester 25/26). Echt ein schönes Teil.«

  4. Gilbert
    Gebt Acht! DDR Straßenfeuerwerk Bildrahmen

    »Straßenfeuerwerk! Eben!
    Es mehren sich in Foren und Kommentaren die Expertisen, Feuerwerk gehöre nicht in die Stadt. Man empfiehlt das Abbrennen in Parks und Natur, völlig irre! Seit Jahrhunderten wird Feuerwerk als Straßenfeuerwerk abgebrannt, vielmillionenfach, und es passiert nur in Einzelfällen etwas. In den Straßen wird der Müll zusammengekehrt, in Grünflächen und Naturschutzgebieten aber nicht.
    Traditionell wird ja auch viel im Famlienverband, also zu Hause, gefeiert. Ich will nicht reisen, um meine Frösche zünden zu können :- )«

  5. FeiSteL
    FeiSteL
    Feuerwerk in anderen Ländern

    »Die Rubrik "Feuerwerkskörper die nicht mehr funktionieren" erscheint ja wieder zur Eröffnung, richtig? Kann man erwarten, dass wieder ein paar dazukommen oder nur das was zuletzt in der Rubrik war? Vielleicht habt ihr ja in der Zwischenzeit ein paar Funde gemacht. :-)«

  6. dbone !!!
    Feistel Katalog 1998

    »Na, ist es für Mich ein gutes Signum, dass ich mich an diesen "F" Katalog erinnerte - u. diesen im noch frühen '2026er Jahr schaute !? Machte jedenfalls mal wieder spass ( " die guten alten Artikel zu betrachten " ). .......«

  7. Julius
    Julius
    Vitrine-Team
    Feuerwerk in anderen Ländern

    »Lieber dabzzl,

    die Gesetze sind eindeutig, daher muss ich deiner Aussage widersprechen. Es wäre auch schön, wenn wir über klare Gesetzeslagen keine unterschiedlichen Meinungen stehenlassen. Der Satz mit den 48 Stunden ist schlicht Gesetz(punkt). Es gibt natürlich zeitliche Einschränkungen für Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung, diese Einschränkungen nehmen größtenteils nur Städte vor. Demnach dürfte von der Fläche her in den meisten Bereichen in Deutschland das Gesetz der 48 Stunden gelten. Dulden muss hier niemand was, sowohl der eine nicht, der sich durch Feuerwerk gestört fühlt, als eben aber auch jener nicht, der sich genötigt fühlt, weil erin der gesetzlich erlaubten Zeit sein Feuerwerk mit Recht zünden möchte...

    Wir hatten in diesem Jahr am 1.1. wieder Diskussionen... Nachdem die Polizei nach fast einer Stunde endlich Einsicht zeigte, und wir weitermachen wollten (in Berlin - Knall nur bis 7:00 Uhr morgens), sagte die eine Beamtin, "aber nur noch 10min ok? (es war ca. 18 Uhr). Ich dachte, ich fall vom Glauben ab, NEIN, bis 0:00 UHR - wir würden doch hier keine Gesetze mit Ihr aufweichen. Umso mehr falsche Infos in den Köpfen sich festsetzen, umso schwieriger wird es. Das sehen wir bei so vielen Themenfeldern.«

  8. dabzzl
    dabzzl
    registriert
    Feuerwerk in anderen Ländern

    »@Feuerwerk "F2 darf in Deutschland am 31.12. und 01.01. ganztägig gezündet werden, also exakt 48 Stunden nach dem guten, alten und immer noch aktuellen Sprengstoffgesetz"

    Das stimmt so nicht ganz wenn es lautes Feuerwerk betrifft, ein einzelner Salutschlag zum 31.12 und zum ende des 01.01 sollte wohl noch durch Tradition verkraftbar sein aber alles andere vor 6 Uhr morgens am 31.12 bzw nach 22 Uhr am 01.01, selbst an Silvester ist es nur größtenteils geduldet, langsam aber stetig.«