Mehr Spaß zu Silvester und weniger Verletzte?

vom "Radkurier"

Jedes Jahr stelle ich erneut fest, wie schnell die Silvesterzeit vorbei ist. Dann heißt es wieder: ein Jahr warten! Wenn man sich das mal genau überlegt, bleiben einem für den richtigen Silvesterspaß wirklich nur wenige Stunden. So habe ich gehört, dass es in einigen Großstädten nur von 18 bis 1.00 Uhr nachts erlaubt sein soll Feuerwerk abzubrennen. Bei uns in Berlin ist es, man möchte meinen - Gott sei Dank - sogar bis 7.00 Uhr morgens erlaubt. Ist das wirklich so? Warum gibt es so viele regionale Unterschiede? Das liegt daran, dass die Gemeinden und Städte selbst festlegen können, in welchem Zeitraum es erlaubt ist, Feuerwerk zu zünden. Ein Umstand, auf den man scheinbar keinen Einfluß hat und dem man sich wohl fügen muss. So bleibt es weiterhin in Hamburg beim Zapfenstreich um 1.00 Uhr nachts und in Berlin um 7.00 Uhr morgens.

Nun fragte ich mich schon oft, wieso es angeblich so viele Verletzte, bzw. so viele Unfälle zu Silvester gibt. Dabei ist die Antwort doch ganz offensichtlich. Viele, die sich auf diesen Tag so freuen wie ich, können es doch kaum erwarten, bis es soweit ist. Die Energie staute sich. In dem Wissen, dass die Zeit schneller vorbei sein wird als man glauben mag, versucht man natürlich soviel wie möglich zu erleben. Gerade durch den Zeitmangel kommt es zu Stress und alles scheint sich zu überschlagen. Etwas zu genießen und in Ruhe abzubrennen scheint gar nicht möglich. Es dürfte wohl jeder verstehen, dass diese Faktoren die Verletzungsgefahr und das Unfallrisiko stark erhöhen. Zu allem Überfluss spielt der vermehrte Alkoholkonsum in diesen Stunde eine zusätzlich große Rolle, so dass Besonnenheit und Vorsicht zu kurz kommen.

In vielen Nachbarländern, in denen das Abbrennen von Feuerwerk das ganze Jahr über erlaubt ist und wo die Feuerwerkskörper teilweise sehr viel explosiver sind als hier in Deutschland, lässt sich beobachten, dass zu Silvester sehr viel weniger los ist. Das mag den Einen oder Anderen in Erstaunen versetzen. Doch unsere Mitmenschen aus den Nachbarländern haben nicht die Notwendigkeit alles das, was ihnen so viel Freude bereitet, in wenigen Stunden schaffen zu müssen. Folglich gibt es dort auch viel weniger Unfallpotential, trotz der vermeintlich explosiveren Pyrotechnik. So glaube ich, dass die jährlichen Zahlen über Verletzte an Silvester stark zurückgehen würden, wenn man uns Freunden des Feuerwerks mehr Raum geben würde, unser Hobby auszuleben.

Davon abgesehen halte ich die Zahlen über Verletzte zu Silvester für nicht repräsentativ. Ich möchte hier keinesfalls die wertgeschätzte Arbeit der Medien anzweifeln, aber es ist fraglich, ob Menschen, die an diesem Tage zu Schaden gekommen sind, sich auch wirklich ausschließlich durch den Umgang mit Feuerwerk verletzt haben. Schließlich verletzen sich auch an jedem anderen Tag des Jahres hunderte Menschen, ohne je mit Feuerwerk in Berührung gekommen zu sein. So werden jedes Jahr nach Neujahr die gleichen Stimmen laut, die danach schreien, Abbrennmöglichkeiten für Feuerwerk zu Silvester noch weiter einzuschränken, um damit vermeintlich weniger Verletzte zu beklagen. Ich halte dies für einen Trugschluss und behaupte, dass es einen gegenteiligen Effekt erzielen würde. Dagegen könnte man mit mehr Zeit, Ruhe und Besonnenheit viele Verletzungen vermeiden.

Dieser Gedanke quälte mich schon seit geraumer Zeit und jedes Jahr stieß ich erneut auf mein Unverständnis. So auch vor 2 Jahren, wo es mich bereits am frühen Mittag des 31.12. bewegte, einen Reibkopfknaller vom Balkon zu schmeißen und mich des Klanges hinzugeben. Wem ging es nicht auch schon so, dass er schon an den Tagen zuvor mal das Eine oder Andere ausprobierte. Seinerzeit wurde ich von einem neuen Bekannten über etwas für mich sehr Interessantes informiert: Jener Bekannte wusste zu berichten, dass die Einschränkungen der Abbrennzeiten zwar von den jeweiligen Gemeinden und Städten festgelegt werden dürfen, was sich aber lediglich auf Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung bezieht. Was sagte mir das jetzt? Er fuhr fort, dass das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester schon ein lang bestehendes Gesetz sei, das sich so einfach nicht aufheben ließe. Man könne nur gewisse Einschränkungen vornehmen. Tatsächlich ist es so, dass das Abbrennen von Feuerwerk mit Schlag 0.00 Uhr des 31.12. erlaubt ist und erst wieder am 01.01. 24.00 Uhr endet.

Das heisst, dass es gesetzlich erlaubt ist 48 Stunden lang Feuerwerk der Klasse 2 abzubrennen, unabhängig von Bestimmungen und Konventionen einzelner Städte oder Gemeinden. (Ausgenommen sind Regionen, in denen aufgrund von Reetdächern das Abbrennen von Feuerwerk insgesamt verboten ist.) So bezieht sich die Einschränkung 18 bis 7.00 Uhr (für Berlin) nur auf Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung wie z.B. Böller, Knaller, Knallraketen(?), Kanonenschläge oder ähnlichem. Feuerwerk mit optischen Effekten dagegen, sind während dieser 48 Stunden durchgängig erlaubt. Dazu gehören Raketen, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter und Verbundfeuerwerk mit nicht allzu starker Zerlegung.

Hierzu ein Auszug aus einem Polizeihandbuch der Berliner Polizei, das ich mir im Zuge dessen besorgte, um mein Tun zu rechtfertigen, wenn ich bereits in der Nacht vom 30.12. zum 31.12. mit meinem Feuerwerksspaß beginne:

Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II

(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres - auch von Personen unter 18 Jahren - verwendet (abgebrannt) werden.

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen gemäß § 23 Abs. 1.1. SprengV in der Zeit vom 02.Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Erlaubt ist somit das Abbrennen am 31. Dezember ab 00.00 Uhr und am 01. Januar bis 24.00 Uhr jedoch nur soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt und soweit das Abbrennen nicht als grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Abs. 1 OwiG anzusehen ist.

(3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der "Silvesternacht" (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der "Silvesternacht" wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.

(4) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch nicht am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 1 Satz 2.1. SprengV)

Als ich von der tatsächlichen Gesetzeslage erfuhr, veränderte sich mein Gefühl für Silvester schlagartig. Noch zum gleichen Jahreswechsel traf ich mich mit jenem Bekannten und anderen Freunden am Abend des 1.Januar zu einem fantastischen Leuchtfeuerwerk. So viel Zeit und Ruhe hätte ich mir vorher nie vorstellen können! Selbst Filmaufnahmen machten mir Spaß, wozu ich sonst nie Zeit gefunden hätte. Es ist letztlich nicht sehr überraschend, dass Medien zum Instrument der Politik wurden und uns Bürgern stets suggerierten, dass der Abbrand von Silvesterfeuerwerk ausschließlich in den genannten Zeiten erlaubt sei. Im Jahr 2003 plante ich mein Feuerwerk nun ganz anders und völlig frei von Stress. Natürlich hatte man immer noch zu wenig Zeit, aber es kam für mich ein Hauch von zusätzlichem Genuss zum Ausdruck, den ich all die Jahre zuvor noch stark vermisste. Ich teilte mein Feuerwerk auf: ein Drittel für die Nacht vom 30. zum 31., ein Weiteres für die Silvesternacht und den dritten Teil für den Abend des 1. Januar. Am 30.12.03 besuchte ich dann ein schon lang ersehntes Konzert, welches um 20.00 Uhr beginnen sollte. Im Kofferraum hatte ich bereits mein Feuerwerk. Das Konzert war spitze, die Vorfreude auf 0.00 Uhr begleitete mich schon den ganzen Tag und ließ alles viel intensiver auf mich wirken. Nach einigen Zugaben auf dem Konzert kam ich erst gegen 1.00 Uhr aus der Veranstaltung und wollte nun nichts mehr von der doch gerade neu gewonnenen Zeit verlieren. 20 Minuten später traf ich mich mit einem Freund, dem ich zuvor begeistert von der Entdeckung dieser Gesetzgebung berichtete und der sich mir daraufhin sofort anschloss und mit mir bis früh in den Morgen das Silvesterfest gebührend einläutete.

Ich hoffe mit diesen Zeilen dem Einen oder Anderen eine interessante Perspektive und Hilfe geboten zu haben, denn auch ich freue mich über weniger Verletzte zu Silvester. Einen Nachteil hat das Ganze natürlich, ich musste viel mehr Geld für viel mehr Feuerwerk ausgeben.

In diesem Sinne
Der Radkurier


143 Kommentare zu Mehr Spaß zu Silvester und weniger Verletzte?

  1. Iceman
    Iceman

    »Hi. Heißt das man darf also ab 18:00Uhr erst Feuerwerkskörper verwenden,oder was???(ich meine 31.12)«

  2. Filou

    »Countdown is progressing ....
    Wünsche allen ein frohes und gesundes neues Jahr!
    Prosit!
    Let the show begin .... ... .. .«

  3. power roket

    »jo jetzt weis ich bescheid thanks«

  4. Markus

    »Happy "New Year" und geiles geballere!

    Ich freu mich schon drauf!«

  5. Pyro-Jurek@gmx.de

    »Wieso alles der Klasse 2 ab 18!!! Wenn man aufpasst passiert ja nicht so sehr viel es kann immer mal ein unfall passieren denn jeder feuerwerkskörper ist anders!!!«

  6. Erbsenzähler

    »"soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt " das stimmt so nicht.
    Diier Text der 1.SperngVerordnung §24 (2) 2 lautet:
    "2. der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen
    von Gemeinden zu bestimmten Zeiten " untersagt werden kann.
    Somit darf ALLES, was mehr als nur knallt (Zerleger) verwendet werden.
    Trotzdem sollte Rücksichtnahme geübt werden. ;-)

    MfG Erbsenzähler«

  7. Luca
    Luca

    »Ich kann es einfach nicht bis zu Silvester abwarten. Deswegen zünde ich auch im Jahr Feuerwerk.«

  8. sureshot

    »@Gilbert: Da hast Du recht. Man braucht sich doch nur mal nach Silvester ansehen, wo die meisten Feuerwerksreste liegen. Das ist doch häufiger in den sogenannten "preiswerteren Wohngegenden" der Fall. In einem Villenviertel wird man selten ganze Straßenabschnitte mit Böllerresten bedeckt finden. Wenn einer Spass am Knallen hat wird er sich diesen ein mal im Jahr gönnen, und dafür auf was anderes verzichten(Opernbesuch oder ähnliches).«

  9. »Nachtrag: Es trifft nicht zu, dass sich in den "ärmeren" Ländern (wohl noch nichts von Hartz IV gehört?:) weniger Leute verletzen, da sie sich weniger Feuerwerk leisten können. Gerade in den ärmsten Ländern wird das heftigste Feuerwerk abgebrannt!
    Die Leute leisten sich das relativ preiswerte Vergnügen statt Auto, Reisen, Haus u.s.w.
    Dieser Effekt ist auch hiesigen Kneipenwirten bekannt: In wirtschaftlich schlechten Zeiten geht es ihnen gut.«

  10. »"Optisches" Feuerwerk darf am 31.12. und 1.1. abgebrannt werden, das ist Bundesgesetz bzw. bundesweit geltende Verordnung. Das Verbot für Kl. II gilt vom 2.1.-30.12. (einschließlich) jeden Jahres. Das muss auch in Saarbrücken so sein, da Bundesrecht Landesrecht bricht. Saarbrücken dürfte allerdings eine generelle Ausnahmegenehmigung erlassen. Das ist gesetzlich möglich.
    Die Zeiten für das Abbrennen von "Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung" können von den zuständigen Behörden eingeschränkt werden. In Berlin galt immer 18 - 07 Uhr.
    Wer optisches Feuerwerk mit Knallwirkung abbrennt, kann am 31. u. 1.1. außerhalb der o.g. Zeiten wegen ruhestörenden Lärms verfolgt werden.«

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