Feuerwerk in anderen Ländern

von Gilbert von Luck

Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.

Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.

So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.

Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!

Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.

  • Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
  • Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
  • Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
  • Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
  • Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
  • Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
  • Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
  • Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
  • Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
  • Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
  • Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
  • Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
  • Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
  • Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
  • Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
  • Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
  • In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
  • Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.

532 Kommentare zu Feuerwerk in anderen Ländern

  1. Julchen

    »man,mal kurz eine nacht geschlafen,und schon sind beiträge ohne ende geschrieben-anscheinend müßen die anderen deutschen feuerwerker schlafen,denn es gibt bis auf uns 3 "doofen"kaum jemand,der mit uns schreibt-ist ja auch egal die sollten sich auf die seiten der feuerwerk.net begeben,da kann man sich in aller ruhe dumm kommen lassen,hier gefällt es mir am besten-ja es ist schlimm zu warten,wer kackt sich hier denn ein-ist es schlimm ab und zu mal zu knallen,haben wir überhaupt noch was ,woran wir uns freuen können-wm interessiert mich überhaupt nicht-es geht nur um kohle,nicht um sport,das war mal zur zeiten der urgesellschaft so,heute profilieren sich nur noch möchtegernpromis wie beckenbauer und co-loveparade-tot-berlin ist schlimmer wie sibirien-kalt,grau und nichts los,was konnte deutschland früher alles-heute dank eu erweiterung wirds immer schlimmer-und keiner machts maul auf-ich denke,viele werden sich wirklich,wenn sie die möglichkeit haben,diese auch nutzen und sich anderweitig ihr silvesterspaß besorgen-ich kann das verstehen und würde mich in keinster weise darüber aufregen so wie auf der beklopptenseite von feuerwerk.net«

  2. sureshot

    »Also bei meiner Gemeinde ist ne Ausnahmegenehmigung kein Problem, man darf es nur nicht übertreiben und sollte auch einen guten Grund haben wie z.B. Hochzeit, Polterabend oder runder Geburtstag. Einen Schein brauchst Du nicht wenn Du nur Klasse II abbrennst und das nicht gewerblich machst, z.B. im familiären Rahmen. Wichtig sind unbedingt die Sicherheitsabstände. In unserer Gegend sind die Ämter eher liberal was das angeht, aber einige stellen sich auch sehr an. In Nürnberg darf man z.B. offiziell nichts schiessen was höher als 15m geht. Da bleibt auch batteriemäßig nicht viel übrig was man schießen kann.
    Probier es doch einfach mal aus mit der Ausnahmegenehmigung, fragen kostet nichts. Achte darauf dass Du sowohl die Abbrenngenehmigung (für einen bestimmten Platz, bei Privatgrund mit Einverständniserklärung des Eigentümers) als auch die Sondergenehmigung zum Feuerwerkskauf beantragst. Damit gehst Du dann zum Feuerwerker deines Vertrauens (gelbe Seiten) und deckst Dich in aller Ruhe ein. Das Antragsformular kannst Du z.B. auf der Zink-Homepage runterladen.«

  3. mondfeuer

    »Cool. So schön hab ichs hier leider nicht, ich muß mich mit ein paar Krachern, Weco Powerbällen und anderem Klasse I-Zeugs begnügen. Wenn man Klasse II-Sachen unterm Jahr nicht abbrennen dürfte, dafür aber wenigstens kaufen könnte, wäre das ja schon die halbe Miete, aber leider geht das ja nicht mal mit Schein "einfach so", man muß soweit ich weiß einen Verwendungszweck nachweisen, oder? Naja, im großen Stil abbrennen könnte man das Zeugs außerhalb Silvester hierzulande sowieso nicht, ohne irgendwann die Herren Ordnungshüter am Hals zu haben. Schon blöde, in seinem liebsten Hobby auf nur drei lächerliche Tage im Jahr beschränkt zu sein, da hats ein Briefmarkensammler schon bedeutend leichter.«

  4. sureshot

    »Uahaha...dann lass dich mal mit ner deutschen Wunderkerze in DK erwischen...kommst Du da in den Knast? Da bin ich ja beruhigt dass es woanders anscheinend noch doofere Gesetze gibt als bei uns, wer unser Feuerwerk für gefährlich hält hat auch Angst, sich an Pudding die Zähne auszubeissen!
    Hast recht, ist schon assig lang so ein Jahr. Ich kann zum Glück ab und zu bei nem Bekannten der den Pyroschein hat mithelfen, wenn der KFW Klasse II zu Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Festivitäten abbrennt(überwiegend Batterien, Vulkane und Sonnen). Macht auch Spass, ich berate ihn oft welche Batterien er in welcher Reihenfolge nehmen soll, weil ich mich besser auskenne als er was deren Effekte angeht.«

  5. mondfeuer

    »Zum Thema "Finnische Feuerwerksgesetze", ich habe auf finn-land.net gelesen, daß in Finnland eine Woche vor Silvester der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt, diese dürfen nur zwischen 31.12., 18:00 Uhr bis 01.01., 6:00 Uhr morgens verschossen werden, also ähnlich wie bei uns. Über maximale Satzladungen bzw. zugelassenes Feuerwerk habe ich nichts finden können, es wird aber wohl ähnlich gehandhabt wie in Dänemark, wo, das sei süffisant am Rande vermerkt, deutsches Feuerwerk als "illegal und damit gefährlich" eingestuft wird, nur Artikel, die das dänische Prüfzeichen tragen, dürfen verkauft und gezündet werden. :-))«

  6. mondfeuer

    »Ja, die Piraten... schau dir mal die offizielle BAM-Liste für Klasse III-Mittelfeuerwerk an, da wirst du viele der alten Bekannten (inkl. div. Blitzknallraketen) wiederfinden. Seit der Zeit in den Achtzigern, als die VS in die PMT2-Klasse gestellt und andere konventionelle Feuerwerksartikel Klasse III wurden, läuft hier mächtig was schief. Ich persönlich habe echt kein Problem damit, wenn riesige BKS-Kanonenschläge mit teils erheblicher Sprengwirkung verboten bleiben, was aber ist an einem Pirat oder Turbo-Pirat so schlimm? Es sollten endlich Ausnahmegenehmigungen für derlei Klein-BKS-Geraffel erteilt werden. dann hätte man endlich mal einen Aufhänger für die Presse, der wirklich was bringen würde: "Leute, vergeßt Tschechien oder Polen, auch hier gibts guten Knall, aber mit 1-A Qualität!"... aber nee, laß' man die Leutchen ruhig noch ein paar Gliedmaßen, Augen, Ohren, Unterkiefer oder ihr Leben verlieren beim Versuch, sich bessere Kracher illegal zu kaufen bzw. selbst herzustellen, schließlich ist nichts so wichtig wie die genaue Einhaltung der Gesetze, oder.... Mann, ich weiß nicht, was mich momentan mehr ankotzt, die dämlichen deutschen Behörden oder die Tatsache, daß es noch ätzende 349 Tage bis zum nächsten Silvester sind... :-)«

  7. sureshot

    »@Marco: Wie es in Finnland ist weiß ich nicht, aber große Teile des Landes sind so dünn besiedelt dass es kaum jemand stören dürfte.«

  8. sureshot

    »Die Piraten kenne ich noch, die wurden früher in Deutschland gefertigt, mit BAM- Nummer BAM-PT1-0337, also ein T1-Artikel, der das ganze Jahr über gezündet werden durfte! Trotz BKS! Jetzt gibt es die nur noch aus Fernost, also wieder Mist! Ein Bekannter von mit hatte mal ein paar 3-Schlag-Piraten, echt erstaunlich! Die reloadable shells haben sie in den üblichen Propagandabeiträgen des Fernsehens vor Silvester mal gezeigt, sind natürlich verboten bei uns, immer der gleiche Scheiss!«

  9. Julchen

    »hatte bzw.habe noch immer kontakt zu horvath in österreich-der hatte mir einiges angeboten,aber ich habe dann doch nicht bestellt-er wollte,das ich mit mehreren leuten zusammen bestelle mindesten für 400€,transport kostet 35€,habe das aber nicht gemacht-aber habe endlich jemanden in österreich gefunden,der es auch schicken würde-er hatte mir das auch angeboten,abzuholen,aber ich
    habe keine auto und werde mir deshalb auch keins kaufen-vielleicht fährt mal jemand rüber-er hatte mir knaller 2-schlag-3-schlag-auch die shell bomben angeboten-die rohre werden immer wieder nachgeladen,ansonsten müßte ich noch einmal auf seine seite gucken,wenn ich sie noch finde..........«

  10. mondfeuer

    »Nochwas zum Thema Feuerwerkskauf in Österreich unterm Jahr, hier muß man sich wohl zum Feuerwerks-Fachgeschäft bemühen. Außerdem habe ich in den AGBs eines Shops gelesen, daß größere Verbundartikel, die bei uns Klasse II sind, in Österreich nur mit Befähigungsschein gekauft werden dürfen - ich weiß allerdings nicht, ob das auch an Silvester gilt. Andere Artikel (wie eben auch die Mehrfach-Bombenrohre) dürfen offenbar ganzjährig ab 18 Jahren gekauft werden. Ich werde da nochmal nachhaken...«

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