Keine Abgabe von Feuerwerk 2021

Sonntag, 19. Dezember 2021, 23:43 Uhr

Nun ist es offiziell: Leider müssen wir Euch davon in Kenntnis setzen, dass wir auch dieses Jahr zum Jahresende kein Feuerwerk an Endkunden versenden oder abgeben dürfen, da dies nun gesetzlich verboten wurde.

Der Bundesrat hat am 17.12.2021 der "Vierten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" zugestimmt und damit ein Überlassungsverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Verbraucher ohne eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis untersagt.

Quelle:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/839-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/839-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Von diesem Abgabeverbot sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen, die Feuerwerkskörper der Kategorie F2 enthalten, sofern sie noch nicht ausgeliefert wurden. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung weiterhin bei uns in Berlin abholen können.

Es tut uns sehr leid, dass wir Euch auch dieses Jahr kein Feuerwerk zum Jahresende ausliefern können.

Wie wir damit umgehen

Zur weiteren Verfahrensweise mit Euren noch offenen Bestellungen werden wir uns demnächst separat an Euch wenden und dann die Möglichkeiten von Einlagerungen, Gutschriften oder Rückerstattungen darlegen.

Es ist traurig, dass wir auf diese Weise eine neue Themenrubrik in unserem Shop einführen mussten. Solche Rubriken erkennt Ihr daran, dass von uns oft der gleiche Titel, nur mit angepasster Jahreszahl, verwendet wird. Wir hoffen sehr, dass diese Rubrik nicht weiter fortgesetzt wird.

Wenigstens trifft uns diese Entscheidung dieses Jahr nicht völlig unvorbereitet. Wir werden auch diesen Rückschlag wegstecken und in Hinsicht auf das nächste Jahr unser weiteres Vorgehen den Umständen anpassen. Details dazu folgen dann in späteren Wortmeldungen.

Abgabe an Gewerbekunden bleibt möglich

Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 01578/702 20 16 und gebt euren Namen an. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Ein genaues Zeitfenster für die Abholung wird noch bekanntgegeben. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Feuerwerksvitrine


174 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2021

  1. thunderking
    thunderking

    »Ja Holland ist wirklich Hardcore. Soviel geile Hersteller die Feuerwerk anbieten. Und meiner Meinung nach noch viel mehr Feuerwerks Begeisterung in der Bevölkerung. Wenn da ein Verbot kommt wird es knallen bei den Pyros. 😂 😂«

  2. Blizzard95
    Blizzard95
    registriert

    »@thunderking

    Das mit unseren Nachbarland ist nichts neues. Gleiches gilt für Dänemark und die Schweiz, wobei dort der Verkauf ab 18 ist und Bodenknallkörper eingeschränkt sind. Frankreich ist ein eigenes Thema für sich, soweit ich weiß sind es ähnliche Gesetze wie hier die jedoch von Department zu Department unterschiedlich sind und teilweise ist Privatfeuerwerk auch ganz verboten. Belgien ist auch ähnlich wie Österreich und in Luxemburg ist es auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wir haben es tatsächlich noch relativ gut wenn man sich Holland anschaut, innerhalb von ein paar Jahren wurden zahlreiche Einschränkungen eingeführt die das Ziel eines kompletten verbotes haben. Vor ein paar Jahren hatten die noch ähnliche Gesetze wie alle anderen.«

  3. thunderking
    thunderking

    »Unfassbar was in Sachen Feuerwerk für ein Brimborium gemacht wird in Deutschland. Mir hat ein Österreicher gerade geschrieben, im Nachbarland kann jeder ab 16 Jahre 75 Gramm Raketen, wie die Zink 905/906 frei erwerben. Man kann nur mit dem Kopf schütteln.«

  4. skywalker007
    skywalker007
    registriert

    »Einlagern...
    Alles andere als Einlagern macht überhaupt keinen Sinn. Die Ware ist bezahlt, wäre eh am 31.12 vernichtet worden, sofern sie hätte ausgeliefert werden dürfen und.....sie ist im Wert gestiegen. Noch haben wohl wenige einen Überblick, was uns in 2022 in Sachen Preisentwicklung erwartet, aber es wird wohl ordentlich zulegen auf allen Bereichen.«

  5. Gilbret

    »Mir ist das mit den geforderten Rückabwicklungen auch schwer verständlich.
    Zum einen hat man das Geld ausgegeben, und hätte man sein Feuerwerk erhalten, hätte man es auch nicht wiederbekommen. Insofern fehlt einem nicht Geld, sondern Feuerwerk.
    Natürlich hat man einen Rechtanspruch darauf. Dessen Verwirklichung verhindert die Regierung (willkürlich).

    Der Händler nun hat das Geld aber nicht zu Türmen gehäuft und eingelagert. Er dürfte es oftmals längst ausgegeben haben: für die Ware, die man bestellt hat, für neue Ware, vor allem aber

    für Mieten, Angestellte, Versicherungen, Energie und weitere laufende Kosten.

    Er dürfte das Geld gar nicht mehr haben.
    Die Feuerwerkskörper zu verkaufen, um ans Geld zu gelangen, ist ihm auch nicht möglich. Er darf es ja nicht oder nur in stark beschränktem Umfang.
    Man kann also nur hoffen, irgendwann doch an seine Ware zu gelangen. Ich fürchte aber, dazu dürfte ein bedeutender gesellschaftlicher Umbruch erforderlich werden.«

  6. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Es gibt ja noch weitere Wege, die man bestreiten kann, um einfach in nächster Zeit die Ware sicher zu bekommen. Ausnahmegenehmigung, Gewerbeschein (eines Bekannten), 27er sowie andere übliche Wege.

    Wer sich jetzt darum kümmert, wird das ganz sicher bis Silvester hinbekommen. Wenn man natürlich erst wieder am 10.12.2022 regaiert, wenn das nächste Verkaufsverbot verkündet wird, ist es zu spät…«

  7. tomadler1
    tomadler1
    registriert

    »Ja, wie macht man es nur richtig? Die Maßnahmen haben bereits so viel kaputt gemacht und werden es auch noch in der Zukunft, das ist so traurig.
    Ich maße mir nicht an darüber zu urteilen, welcher Weg richtig ist. Wenn jemand sein Geld zurück haben möchte, dann ist das in Ordnung. Möchte jemand einlagern, dann ist es auch gut. Wenn ich mich persönlich für einen Weg entscheiden muss, dann würde ich mich für den entscheiden, bei dem der/die Händler nicht noch mehr Schwierigkeiten bekommt, als eh schon. Auch weiteres Einlagern kostet Geld, sein Geld erstattet zu bekommen auch, sogar doppelt. Zum einen die Erstattung und dann die weitere Einlagerung.
    Auf jeden Fall kann ich jedem ans Herz legen, sich per Mail persönlich bei den Jungs zu melden. Ich habe immer eine Antwort erhalten, dies teilweise innerhalb kürzester Zeit. Für alles gibt es eine Möglichkeit der einvernehmlichen Lösung. Druck in einem Forum aufzubauen gehört, meiner Meinung nach, nicht dazu.«

  8. poliknall
    poliknall
    registriert

    »Ja ich würde mir schwer überlegen ne Rückabwicklung zu machen. Wie bekannt ist wird alles viel teurer in diesem Jahr dann bekommt mann für det gleiche geld nur noch die Hälfte der Produkte ma denkt. Also ich würde einlagern damit hilft mann auch den Jungs hier und hat det Feuerwerk zumindest auf Lager und muss es nicht erneut zu andren Preisen kaufen.«

  9. feuerwerkewald
    feuerwerkewald
    registriert

    »Ich warte immer noch wie es mit der Rückabwicklung weitergeht. Das es so lange dauert ist schon traurig.🤓

    Antwort: Kein Grund traurig zu sein, wer nicht warten kann, der möge einfach eine Email schreiben.«

  10. Michael

    »Wann erhält man denn endlich mal eine Antwort bzgl. Rückabwicklung? Dauert ja ewig hier.

    Antwort: Alles zu seiner Zeit ;)«

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