Keine Abgabe von Feuerwerk 2021
Nun ist es offiziell: Leider müssen wir Euch davon in Kenntnis setzen, dass wir auch dieses Jahr zum Jahresende kein Feuerwerk an Endkunden versenden oder abgeben dürfen, da dies nun gesetzlich verboten wurde.
Der Bundesrat hat am 17.12.2021 der "Vierten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" zugestimmt und damit ein Überlassungsverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Verbraucher ohne eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis untersagt.
Quelle:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/839-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/839-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Von diesem Abgabeverbot sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen, die Feuerwerkskörper der Kategorie F2 enthalten, sofern sie noch nicht ausgeliefert wurden. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung weiterhin bei uns in Berlin abholen können.
Es tut uns sehr leid, dass wir Euch auch dieses Jahr kein Feuerwerk zum Jahresende ausliefern können.
Wie wir damit umgehen
Zur weiteren Verfahrensweise mit Euren noch offenen Bestellungen werden wir uns demnächst separat an Euch wenden und dann die Möglichkeiten von Einlagerungen, Gutschriften oder Rückerstattungen darlegen.
Es ist traurig, dass wir auf diese Weise eine neue Themenrubrik in unserem Shop einführen mussten. Solche Rubriken erkennt Ihr daran, dass von uns oft der gleiche Titel, nur mit angepasster Jahreszahl, verwendet wird. Wir hoffen sehr, dass diese Rubrik nicht weiter fortgesetzt wird.
Wenigstens trifft uns diese Entscheidung dieses Jahr nicht völlig unvorbereitet. Wir werden auch diesen Rückschlag wegstecken und in Hinsicht auf das nächste Jahr unser weiteres Vorgehen den Umständen anpassen. Details dazu folgen dann in späteren Wortmeldungen.
Abgabe an Gewerbekunden bleibt möglich
Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 01578/702 20 16 und gebt euren Namen an. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Ein genaues Zeitfenster für die Abholung wird noch bekanntgegeben. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Feuerwerksvitrine
174 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2021
»Der You-Tuber MEsc hat heute in Video hochgeladen, in dem Söder sagt, dass er glaubt, dass es zu Silvester kein Feuerwerksverbot mehr geben wird (wahrscheinlich meint er kein Abgabeverbot mehr geben wird).«
»Unser Anwalt hat bei einer Veranstaltung am Wochenende erst wieder den völlig zutreffenden Ausspruch wiederholt, dass Gesetze zum Anwenden da sind, aber nicht zum Auslegen.«
»Zum Thema Abgabe an Gewerbetreibende möchte ich wiederholen, dass die Finanzämter auch die Abschreibung als Werbegeschenke anerkennen. Ein Gewerbetreibender kann also z.B. selbst Feuerwerk verkaufen wollen, es für sein Betriebsfest oder als Werbegeschenk erwerben, und wenn das alles nicht klappt, kann er es wohl auch selbst verwenden.
Oft denkt sich jemand Vorschriften aus, die über die vorhandenen hinausgehen. Ich sah z.B. einen PCR-Test, auf dem tatsächlich stand: "Dieser PCR-Test darf nicht zum Reisen verwendet werden".
Überall habe ich nachgelesen. So etwas gibt es überhaupt nicht; ich durfte mit PCR-Test ins Nachbarland, nicht mit diesem PCR-Test ja, mit dem anderen nein oder so. Vielleicht wollte der Anbieter gerne einen zweiten verkaufen, was weiß ich.
Oder nehmen wir die "zeitliche Beschränkung". In Berlin meinen viele immer noch, sie dürften Feuerwerk nur vom 31.12., 18 Uhr, bis 1.1., 7 Uhr, abbrennen. Die Medien kolportieren das auch gerne so. Ich will ja nicht behaupten, dass sie lügen. Wir wissen, dass diese Einschränkung nur für "Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung" gilt, also für die leisen. Ich will ja nicht behaupten, viele unserer Gesetze wären unsinnig.
Drittes Beispiel: 2020/21 haben sie uns erzählt, wir dürften kein Feuerwerk abbrennen, denn das wäre kein "triftiger Grund", die Wohnung zu verlassen. Erstens muss ich dazu nicht die Wohnung verlassen, ich habe Fenster und Balkone, zweitens durfte ich aus dem triftigen Grund "Bewegung an frischer Luft" raus. Ob ich dabei nebenbei telefoniere, eine Banane esse, in der Nase bohre, angestrengt nachdenke oder Feuerwerk abbrenne, ist doch meine Sache. Ich bewegte mich an frischer Luft! Ich will ja nicht behaupten, dass ein solcher Stubenarrest eigentlich bei offenem Strafvollzug üblich ist.
Fazit: Nicht jede Vorschrift ist, als was sie erscheint, und schon gar nicht ist sie mehr, als da tatsächlich geschrieben steht. Das trifft m.E. z.B. auch für die (bei Ebay grundlos verbotene) private Weitergabe von Feuerwerkskörpern zu. Hat man sie privat, wurden sie bereits "dem Endverbraucher überlassen", und was der damit macht, ist seine Sache. Er ist durchaus nicht verpflichtet, sie selbst abzubrennen; er kann sie auch verschenken oder so.«
»Nur noch 7 Tage, dann kann hoffentlich wieder was bestellt werden🤩«
»Irritiert jetzt steht bei jedem Artikel nicht verfügbar. Ist das nur, weil neue Preise kommen?
Antwort: Genau, jetzt kommen die neuen Preise! :)
Tatsächlich wird es eine Anpassung geben müssen, dass jetzt überall grau ist, hat aber mit der Inventur zutun, die neuen Zahlen werden eingegeben. Vieles kommt neu dazu, anderes ist nochmal gering verfügbar aber einiges ist auch ausverkauft, obwohl im System noch als grün markiert.«
»Wenn das so wäre, wie der andere Händler behauptet, wieso verkauft dann Metro etc. (zumindest früher) das Feuerwerk ohne besondere Einschränkungen an jeden (es dürfen ja dort generell nur Gewerbetreibende einkaufen)?
Dann hätte eine Beschränkung auf diese Auswahl beim Verkauf stattfinden müssen. Hat es aber nicht, um diese Ketten werden sicherlich nicht illegal handeln.«
»Wird der Shop am 1.3. wieder geöffnet, habe ich noch nirgends gelesen ?
Ich freue mich schon drauf. Von einem anderen Feuerwerksshop habe ich die Mitteilung bekommen, daß an Gewerbetreibende unter dem Jahr nur ausgeliefert werden darf, wenn im Gewerbeschein der Handel mit Feuerwerkskörpern eingetragen ist. Kann das denn stimmen???
Antwort: Traditionell öffnen wir seit vielen Jahren am 1.3. eines jeden Jahres. Es gab in der Vergangenheit schon mal Ausnahmen, die Gründe dafür waren unterschiedlich.
Ich habe die Frage des Kaufes mit gewerblichem Hintergrund aktuell nochmal erfragt. Die Aussage des Mitbewerbers ist aus unserer Sicht nicht richtig. Ein KFZ-Meister, der im Nebenerwerb Feuerwerke im Bekanntenkreis anbietet will, betreibt kein Handel mit Pyrotechnik, das nur ein Beispiel. Das Nachtragen des Handels mit Pyrotechnik kann man aber auch machen, das ist jetzt kein Hexenwerk. Ich habe mein Gewerbe 2004 angemeldet, es steht bis heute nur drin "Sonderposten und Gelegenheiten". Wesentlich ist die sogenannte Vertriebsanzeige, welche mind. 14 Tage vor Verkauf einzureichen ist. Wenn es aber dann z.b. zu einem Abgabeverbot wie 2020 und 2021 kommt, fällt auch diese Flach. Im Übrigen, O-Ton Behörde, kann man sehrwohl das Feuerwerk auch sich selbst überlassen. Wenn Sie das im Rahmen der Abbrennzeiten an Silvester als Firmenfeier abbrennen, ist das kein Problem. Bei Unsicherheit einfach mal die Behörden fragen, hier sollte man aber an jemanden geraten, der aus entsprechendem Fachbereich ist.«
»Aber keine Diblasio Balck Cobra Reibis bisher und auch kein Comet colorstorm Leuchtsortiment. *schnief*«
»Interessante Beobachtungen, ich würde hier aber nicht soviele Anzeichen als bare Münze nehmen. Die Wahrheit ist erst ab 1.3. zu sehen.«
»Schön zu sehen das im Shop schon fleissig gearbeitet wird, anscheinend wieder einiges aus den Stornos als lagernd gekennzeichnet🤩
Da steigt die Hoffnung bald noch etwas dazu bestellen zu können damit sich der Weg zum Lager auch lohnt 😇«
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