Weco Silberflimmerrakete

sehr alt

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Artikel-Nr.: 200509_1
Hersteller: Weco
Kurzbeschreibung: sehr alte Silberpalmen-Rakete
Verkaufseinheit: einzeln

Gefahrgutklasse: 1.4G (UN 0336)
Kategorie: PII
BAM-Nr.: BAM PII-1054

Archivartikel

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In Shop aufgenommen:
29. Juni 2012

Weco Silberflimmerrakete

sehr alt

Wir zeigen dem Jahr 2017 die knallharte Faust und bringen zum Ausdruck, was wir davon halten! Diese wunderschönen, älteren Artikel soll es ab diesem Datum nicht mehr geben, bzw. nicht mehr verkäuflich sein! Doch bis es soweit ist, ziehen wir noch ganz große Hasen aus dem Hut!

Die Weco Silberflimmerrakete mit dem wunderschönen alten Weco-Logo das nur mit dem geschwungenen Unterstrich verstehen ist. Seltener gehts nicht mehr!

Preisliche Einfallslosigkeit hafte ich mir selber an, was soll man da auch machen!?


16 Kommentare zu Weco Silberflimmerrakete

  1. Anonym

    »@Gilbert
    darüber gibt es sogar eine Amtliche Mitteilung der BAM , find sie leider auf die schnelle nicht«

  2. Gilbert

    »Nix Kat. 4, die Zulassung ist nie aufgehoben worden, egal, ob bei BAM oder CE noch Listen existieren, lediglich der Verkehr mit den Raketen (Handel und Abbrennen) war "nur noch bis ..." (Stichdatum) erlaubt. Daraus lassen sich keine fantasievollen rechtlichen Weiterungen wie Kat 4, Besitzverbot usw. ableiten.«

  3. el_studente
    registriert

    »Designtechnisch eine der schönsten Raketen überhaupt.«

  4. 1Feistelmann1

    »KAT. IV braucht eine QS um gezündet werden zu dürfen! Die alten Artikel fallen in KAT.IV, haben halt noch keine QS, trotzdem KAt. IV!«

  5. dbone

    »irgendwann wird auch das Atmen verboten werden - es könnte ja der Umwelt schaden - oder zumindest wird das Pupsen /Rülpsen verboten werden.Ansonsten TOLLE SAMMELRAKETE.Deckt Euch noch alle mit so alten Artikeln also ein - u.zwar dann scnell!!!!!!!!!!«

  6. FF

    »Interessantes Halbwissen was hier zu Tage tritt, jedoch finde ich in erster Linie die extrem geile Rakete interessant!«

  7. Anonym

    »Fällt nicht in Kat 4.... Kat 4 Artikel haben eine QS...
    Ganz einfach,die BAM Nummer ist erloschen und dürfen nicht mehr verkauft oder verwendet werde!«

  8. 1Feistelmann1

    »Der Besitz bleibt erlaubt! Jedoch ist der Erwerb, Verkauf und das Zünden nicht mehr erlaubt, da dann die Artikel in Kat.F IV fallen und somit dem Normalbürger nicht mehr zustehen!«

  9. Anonym

    »@ Feuerwerker
    Ich glaube nicht daran, daß man ab 2017 Feuerwerk mit der alten Bam Nummer nicht mehr besitzen darf, sondern der Erwerb ab dem Moment nur noch Feuerwerkern mit Schein vorbehalten ist. Alle Knallkörper/Feuerwerk mit der BAM Nummer werden ab 2017 nicht verboten sein. Warum auch da dieses Feuerwerk vor 2017 legal erworben wurde.«

  10. Anonym

    »die nehmen einen jede freude!! es kann nun mal nicht jeder nur briefmarken sammeln!!!!!!!!!!«

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