Weco Dragon-Rockets 2er

Gratis-Artikel

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Artikel-Nr.: 100616_1
Hersteller: Weco Feuerwerk
Kurzbeschreibung: 2 Raketen mit Schütteffekt
Verkaufseinheit: 2 Stück als Gratis-Artikel pro 100 Euro

Gefahrgutklasse: 1.4G (UN 0336)
Kategorie: F2
BAM-Nr.: BAM F2-1324

Archivartikel

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In Shop aufgenommen:
30. September 2015

Weco Dragon-Rockets 2er

Gratis-Artikel

Reklamation fehlgeschlagen!

Das ist doch mal ein lustiger Titel! Aber wer hat sich nicht auf diese Jorge-ähnlichen Raketen im letzten Jahr gefreut. Es gab ja bis zum Schluss keine Videos, doch mit satten 18 gr. NEM pro Rakete hätte man doch von einem guten Resultat ausgehen können. Leider weit gefehlt. Die Raketen bieten einen mickrigen Schütteffekt ohne Zerlegerladung! Nach dieser Enttäuschung haben wir uns natürlich an Weco gerichtet um das schlechte Ergebnis zu reklamieren! Über das ganze Jahr haben wir ein vielfaches versucht, unsere Reklamation erfolgreich vorzutragen. Weco sieht leider keinen Anlass, dem Artikel eine Reklamationsberechtigung zuzusprechen. Der Artikel sei so wie geplant, und es gäbe nicht eine Beschwerde (Bitte? Was ist mit unserer Beschwerde?). Nein nein, bis zum Schluss hieß es, der Artikel sei wie gewollt und "Niemand (Hallo Vitrine)" hätte sich beschwert. Nun gut, diese Entwicklung im Rahmen der Kommunikation passte dann auch ganz gut zur ernüchternden Auswahl an Neuheiten, von denen wir uns daher noch weniger zum Kauf haben anreizen lassen! Wir bitten also an dieser Stelle zu entschuldigen, dass wir keine Neuheiten 2015 von Weco haben, aber keine Sorge, ihr verpasst rein gar nichts!

Nun gut, es war frühzeitig angedacht, diese Raketen als Gratis-Artikel zu verwenden, denn regulär kaufen lohnt sich nicht! Wir wollten eine Reduzierung des Einkaufspreises erreichen, das ist uns nicht gelungen, nun werden wir die Raketen auf eigene Kappe an euch mehr oder weniger verschenken und bedanken uns somit, hoffentlich nicht stillos, für eure Bestellungen.

2 Raketen pro 100 Euro für nur 0.01 Euro.

PS. Dieser Gratisartikel wird aus Respekt vor euch an dieser Stelle nicht als Regulär-Variante bestellbar sein.

ACHTUNG, sollten die Gratis-Raketen im Rahmen einer Bestellung die einzigen Raketen sein, so ist Bestellung der Rakete nicht zulässig! Raketen brauchen ja auch immer einen Raketenkarton und dies wäre dann Unverhältnismäßig, wenn wir einen Raketenkarton brauchen nur weil Gratis-Raketen bestellt wurden.


20 Kommentare zu Weco Dragon-Rockets 2er

  1. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Um Gratisartikel in einer Nachbestellung übergreifend für alle Bestellungen bestellen zu können, muss man eingeloggt sein. Man kann uns aber auch alternativ eine Email schreiben.«

  2. timo1975
    timo1975
    registriert

    »Liebes Vitrine Team,
    hat sich etwas bei der Bestellung der Gratis Artikeln geändert?
    Hab nun für mehrere 100 Euro Bestellwert zusammen, kann aber nicht die Gratis Artikel bestellen da die aktuelle Bestellung nicht über 100 Euro ist. Letztes Jahr war das noch kein Problem. Man konnte einfach am Ende vom Jahr bei einer gesamt Bestellungssumme von beispielsweise 500 Euro 5 x Gratis Artikel in einer Extra Bestellung in den Warenkorb legen.

    Gruß Timo«

  3. icke_hier
    icke_hier
    registriert

    »Liebes Team, ist bald mal wieder mit neuen Gratis-Artikeln zu rechnen?«

  4. Anonym

    »Tja, das wundert mich jetzt nicht im Geringsten...
    Wie auch immer, gehört auch Österreich zur EU.
    Und, ach, was haben wir?
    Einheitliche Gesetze!
    Von daher auch, wer hätte es gedacht, bis 75 Gramm in Raketen!
    Herzlichen Glückwunsch!
    P.S. Die Klageverfahren seitens EU-Kommission und diverser Importeure laufen noch...
    Eines kann ich dazu noch anfügen:
    Deutschland sieht für den Erwerb und die Verwendung von (u.a.) Raketen KAT F2 mit mehr als 20 Gramm NEM die Fachkunde vor; Und genau da liegt der Haken: Welche Kategorie Fachkunde bedarf, und welche nicht, ist in der EU-Richtlinie klar definiert. Und da gehört Kat F2 nunmal nicht dazu (sonst wäre unser Silvesterfeuerk ja ausschließlich Scheininhabern über die Fachkunde vorbehalten).
    Und das wollen wir ja nicht...
    Also, lasset die Gerichte endlich Recht sprechen!«

  5. Stefan A
    registriert

    »Ich gebe auch noch meinen Senf dazu: In Österreich ist es erlaubt Raketen mit einer NEM von 75g zu erwerben! Ich weiß es; ich bin Österreicher und Pyrotechniker, daher auch relativ gut informiert im Bezug auf Gesetzte betreffend NEM!
    Die Änderung von 50 auf 75g ist gar nicht so lange her.«

  6. Anonym

    »Auch wenn du es nicht mehr lesen wirst: Basiert die BAM ID nicht auf dem Sprengstoffgesetz?
    Worauf dann? Das kann nicht sein, was du sagst. Davon ab: Auch ich bleibe dabei: Es gelten die Normen der EUROPÄISCHEN Gesetze. Da nützt auch der Verweis auf ein Forum nichts (du könntest auch mal dazusagen, was für ein Forum du meinst).
    Leute persönlich angreifen (dumm, faul) scheint leicht zu sein, dann Thesen aufstellen und nicht belegen auch...
    Solange seitens der EU-Komission und Importeure Klagen angestrengt werden, wird es wohl so sein, daß da irgendwas in der Handhabung der Gesetze nicht stimmt. Da kann man noch so sehr auf mich eintreten...DAS sind Tatsachen, und keine Thesen! Also bitte.«

  7. alberto

    »Die Bestimmungen des Sprengstoffgesetz haben nichts mit der Bam. ID zu tun und werden auch nicht wegfallen. Und nun tu ichs dem Herrn nach, hab wirklich beseeres zu tun. Ich bleibe dabei guck ins Forum.«

  8. Anonym

    »Genau, DAS sind Sorgen! Es geht um nicht weniger als ganze 55 Gramm Differenz Satzgewicht! Wenn DAS nichts ist, dann weiß ich auch nicht...wer DAS nicht nachvollziehen kann, sollte das KLEINfeuerwerken einstellen.
    :-)«

  9. el_studente
    registriert

    »Ihr habt Sorgen ... unglaublich!«

  10. Anonym

    »Puh, das sind mal wieder ganz schön krasse Abqualifizierungen hier.
    Klage genauer anschauen...was genau ist damit gemeint? Der Herr meldet sich offensichtlich zu seiner Äußerung nicht mehr.
    Und was genau kann jedes Land abwandeln? Meiner Ansicht nach ist da bisher überhaupt nix richtig geklärt, denn woher sollten sonst die juristischen Maßnahmen der EU-Komission und einiger Importeure kommen?
    Ihr lehnt euch verdammt weit aus dem Fenster.
    Entweder, EU-Harmonisierung= verbidliche Gestze und Richtlinien für alle, oder wieder Ländergesetze. Beides geht nicht. Das scheint bei euch irgendwie nicht so richtig anzukommen.
    Daher warte ich erstmal die kommenden Ergebnisse ab. Und bis dahin vertrete ich weiter meine bereits w. o. angeführte Meinung.«

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