Lesli Woodcrackers 100s.

100 Cracklingknaller

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Artikel-Nr.: 501067_1
Hersteller: Lesli
Kurzbeschreibung: 100 Stück, da hat man zu tun.
Verkaufseinheit: 1 Packung

Gefahrgutklasse: 1.4S (UN 0337)
Kategorie: F1
CE-Nr.: 2806-F1-003245
Bruttogewicht: 340 g
NEM: 40 g

5,99 €

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Im Shop seit: 25. März 2023

Lesli Woodcrackers 100s.

100 Cracklingknaller

Neuheit 2023 von Lesli Feuerwerk. Die Wood Crackers, 100 kleinere Cracklingschwärmer. Auf den ersten Blick würde man meinen: "Na und?", sowas kennen wir doch schon, sogar aus heimischer Kindheit. Aber hey, nach ausgiebiger Testung aller Varianten an neuen "Cracklingböllern" sind das mit Abstand die Besten.


1:00
  • 1080p
  • 720p
  • 480p
  • 320p
  • 240p
vor 2 Jahren

3 Kommentare zu Lesli Woodcrackers 100s.

  1. Pyro76
    Pyro76
    registriert

    »Des darfs ned als Anhalt nehmen was die Nachbarn sagen . Als ich dieses Jahr wider mal zündeln durfte , habe ich schon Alles was iwie nach Böller aussieht aus Rücksicht vorher ausserhalb der Ortschaft gezündet am Nachmittag (selbst da war man nicht vor den Besserwissern mit dem üblichen Blabla ohne Hirn sicher Zitat: Sie wissen schon das es nur ab 0 Uhr erlaubt ist was Sie da machen!) gezündet .
    Am Abend hauptsächlich Vulkane und Fontänen Ok , 3 Cakes mit Zerleger und Alles gleich weggeräumt . Am nächsten Tag durfte ich ein Gespräch belauschen, wo der Nachbar zum Anderen sagte : ALSO ICH KNALL JA AUCH MAL GERNE , ABER DES WAR JA TOTAL ÜBERTRIEBEN ! 🙄 ....Wüsste ja ned was der jemals geknallt hätte , ausser vllt. seine A.."Hust". Was wertig Intelligentes ist dadurch aber in beiden Fällen auch ned rausgekommen und war wohl auch ned anders zu erwarten !🤣 🤣«

  2. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Feuerzeuge und Streichhölzer sind ab 12 zugelassen. Ich denke bei Knallern jeder Art, wird stumpfsinnig gesagt, haben bis zu 120 dB/8 m, deswegen nicht geeignet. Es ist halt das Problem, das es keine Einteilung gibt, da ist der Funke SB2 in F2 rechtlich exakt identisch zu dem Ladycracker. Genauso die Riesenwunderkerzen in F2, unterm Jahr verboten, aber die F1 Cracklingartikel…
    Am Ende entscheidet jeder selbst, was er Kindern gibt, zumindest kenne ich kein Fall, wo es Ärger gab, weil Kinder mit F2 hantierten, wenn das zur erlaubten Zeit geschieht.
    Im Gegenteil, wenn man als Erwachsener zu Silvester um 16 Uhr Böller zündet, heißt es „Du bist doch kein Kind mehr!“🤣«

  3. Gilbert

    »Hübsches Kinderspielzeug; sie sind aber auch ein Beispiel für die überlegene Weisheit unserer Klasseneinteilung: Ein Knallmattenknaller oder ein "Pfennigschärmer" bleiben Kat. 2, obwohl sie nur einmal kurz knallen; die feuergefährlicheren Knatterkörper dürfen Kat. 1 sein, weil sie funkeln statt nur zu knallen. Lächerlich!«

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