Funke China Böller D Schinken P1

Charge P1 als Umpack mit 80 Stück

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Artikel-Nr.: 110700_1
Hersteller: Funke Feuerwerk
Kurzbeschreibung: die Charge in P1
Verkaufseinheit: 1 Schinken

Gefahrgutklasse: 1.4S (UN 0337)
Kategorie: P1
CE-Nr.: 1008-P1-69256651
Bruttogewicht: 2,8 kg
NEM: 360 g

Archivartikel

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3. März 2019

Funke China Böller D Schinken P1

Charge P1 als Umpack mit 80 Stück

Update 2020!
Die aktuelle Böller-Situation sieht nicht besonders gut aus. In China soll ein Gesetz umgesetzt werden, dass das Füllen und Verschließen von Böllern per Hand verbietet. Dieses Gesetz gibt es seit 2013, es wurde aber nur sehr wenig bis gar nicht umgesetzt. Nach einem schweren Unfall im Dez. 19 ist das nun anders. Insbesondere Funke ist von dieser neuen Situation betroffen, es kann daher im Augenblick nicht sicher gesagt werden, dass neue Böller kommen.

Der Funke Bestand der Vitrine zu Beginn des Jahres 2020.

Wir haben einerseits Reserven, welche jetzt in den Bestand eingetragen wurden, wir haben aber auch von Händlern, bzw. von Privat Böller angekauft. Unsere Reserve geht 1 zu 1 in den Schinkenbestand über, so werden wir keine Preisanhebungen vornehmen müssen. Einzelpäckchen und Angebots-Zusammenstellungen (Bunte Beutel) werden ausschließlich durch Ankäufe realisiert, diese sind meist zu normalen Verkaufspreisen gekauft worden. Hier muss der daraus resultierende höhere Preis in Kauf genommen werden. Unsere Reserven und Ankäufe bestehen aus verschiedenen Jahrgängen (17 – 19), es gibt daher keine Garantie auch eine Charge XY, wir bitten von Anfragen abzusehen. Nur die Charge 2016 definiert sich durch F2.

Es ist passiert!!!!!!!!!!!! Funke hat auch in 2018 wieder geliefert! Die Qualität…, tja was soll man auf dem Level schon sagen, aber sie ist vielleicht einwenig abweichend gegenüber der Variante aus dem Frühjahr 18. Dabei würde ich anmerken wollen, dass die Version aus dem Frühjahr mir persönlich etwas besser gefällt. Letztlich ist die Lautstärke so dermaßen brachial, dass man hier keinen Unterschied merkt. Ob sich beim optischen Eindruck auch im Querschnitt der Qualität Unterschiede ausmachen lassen, muss die Massenvernichtung zeigen. Das Video wird einen erstern Aufschluss bieten.

Text von P1 2017:

Der Böller ist satt im Knall und brutal in der Zerlegung. Hier gibt es keine Gnade, es wird laut!

Achtung, LGZ der neuen P1 Böller: Es gibt viel Unklarheit im Zusammenhang mit den neuen Funke-Artikeln. Artikel sind falsch gelistet, falsch beklebt oder man bekommt nur einen Teil an verlässlichen Informationen. Es heißt, die 1.4S Klassifizierung liegt vor, aber auf den Kisten steht 1.4G! Wir werden bis auf Weiteres die Böller in 1.4S ausweisen; das betrifft auch Reste aus 2016. Wir behalten uns vor, die Einstufung auch in bestehenden Aufträgen zu ändern, sofern die Sachlage sich anders darstellt. Aufgrund von P1 ist der Versand unterm Jahr möglich.


49 Kommentare zu Funke China Böller D Schinken P1

  1. Blizzard95
    Blizzard95
    registriert

    »Naja, ganz so dramatisch wie du es schilderst ist es nicht. Der Gips/Betonit wie du ihn nennst ist schlussendlich auch nur Tonerde jedoch aus einer anderen chinesischen Provinz, nähe Guangzhou soweit ich weiß, und war schon damals Gang und gebe. Ich habe auch rein zufällig die 17er und die 18er Charge hier liegen und muss sagen das sich beide wirklich nur minimal unterscheiden vom Gewicht her und die 18er Charge deutlich dicker in der Wandung ist.«

  2. Blizzard95
    Blizzard95
    registriert

    »Das ist keine Richtigstellung sondern eine Fortführung der Diskussion und diese sollte eher im Forum stattfinden als hier, deshalb werde ich auch nicht weiter über dieses Thema schreiben und Julius' Schnitt respektieren. Aber im Forum können wir uns gerne weiter austauschen.«

  3. Heksehyl

    »Eine Richtigstellung zu diesem Beitrag wird mir hoffentlich noch erlaubt sein. @Blizzard95 Nenne bitte die Stelle in den Din-Normen oder den deutschen Gesetzen, die diese Kategorisierung als "technisches Feuerwerk" vornimmt. Du wirst sie nicht finden, denn es gibt sie nicht! Hier ist die unsinnige Diskussion beendet!
    Genauso die wirre Behauptung, man dürfe an P1 Artikeln keinen Spaß haben, für die sich nirgendwo ein Beleg finden lässt.«

  4. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Liebe Leute, an der Stelle vielleicht erstmal ein Schnitt. Die Auslegung verschiedener Lücken in den Gesetzen ist tatsächlich unterschiedlich. Wir haben da auch unsere eigene Meinung. So ist P1 kein Feuerwerk und natürlich gilt für den Gaoo Artikel aus dem letzten Jahr, noch zuhause liegend, keine LGZ für Privat. Aber warum über sowas streiten. Die LGZ gehört abgeschafft und P1 gehört auch aus dem Bereich des Feuerwerks verbannt.«

  5. Blizzard95
    Blizzard95
    registriert

    »Technisches Feuerwerk ist unterteilt in die Klassen T1/2 und P1/2. Das was du hier verbreitest ist genauso ein Unfug wie der Mythos das die Lagergruppenzuordnung nicht für Privatpersonen gültig ist. Das sind nicht widerlegbare Tatsachen und damit ist die unsinnige Diskussion beendet!«

  6. Heksehyl

    »@Blizzard95 Selbstverständlich ist das ein Verwendungszweck für Schallerzeuger. P1 ist "sonstiges" Feuerwerk und kein "technisches" . Bitte verbreite hier keine Uraltmythen.«

  7. Blizzard95
    Blizzard95
    registriert

    »@Anonym;

    Das mag ja jeder so sehen, aber das ist eigentlich kein Verwendungszweck für Schallerzeuger.«

  8. Anonym

    »mit dem technischen hilfsmittel stimmt so nicht , die Böller haben einen verwendungszweck , Funke schrieb mal : zum nachstellen von Historischem Silvester Feuerwerk«

  9. Blizzard95
    Blizzard95
    registriert

    »@Anonym;

    Theoretisch benötigst du einen Grund, aber ich wage mal zu behaupten das dies wohl kaum einer tun wird. ;) Trotzdem ist es wichtig den Hintergrund über diese Zulassung zu wissen falls man diesen kaufen möchte. Weiter Informieren kannst du dich in diversen Foren falls es dich interessiert.«

  10. Anonym

    »@blizzard95
    was heißt denn ich brauch nen grund warum ich das unterm jahr zünden will?
    und was heißt @Rechtlich gesehen nur als technisches Hilfsmittel nutzbar ??«

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