Bunter Beutel "Knallerpack"

Exklusiv

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Artikel-Nr.: 250227_1
Hersteller: Feistel
Kurzbeschreibung: Exklusiver Sortimentsbeutel
Verkaufseinheit: Klarsichtbeutel

Gefahrgutklasse: 1.4S (UN 0337)
Kategorie: PII
BAM-Nr.: BAM PII-1179

Archivartikel

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In Shop aufgenommen:
1. Oktober 2009

Bunter Beutel "Knallerpack"

Exklusiv

Feuerwerksvitrine "Exklusiv"!

Die Feuerwerksvitrine präsentiert eine erste Serie exklusiver Feuerwerkssortimente mit außergewöhnlichen Artikeln von Moog, Weco, Feistel und Coment. Preisgünstiger werden Sie wohl nie wieder in den Genuß solch toller Feuerwerkskörper kommen. Alle Exklusiv-Familien-Sortimente sind mit renommierten China – Böllern des Herstellers NN, bestückt, es befinden sich wunderschöne Leuchtartikel von Feistel darin und wir haben nicht selten klassische Deutsche Raketen in den Beuteln.

Sortiment "Knallerpack"

3 x Feistel Dragon Banger Paket-Cracker
1 x Feistel Dragon Banger China Böller A
1 x Feistel Dragon Banger Pyro Cracker
1 x Feistel Music Star Fontäne
1 x Feistel Heulgeist Fontäne
1 × 5-er Pack Frösche Mittel
6 x Feistel Flattermann (Feuervogel)


3:44
  • 480p
  • 320p
  • 240p
vor 14 Jahren

43 Kommentare zu Bunter Beutel "Knallerpack"

  1. Anonym

    »gutes Teil«

  2. Ürrgel

    »Das ist ja wie bei Gerhard Polt!«

  3. Bernd

    »Tja... Schon alle. So schnell kanns gehen.«

  4. »Für DDR-Feuerwerk gab es eine Übergangsreglung für die Verwendung und den Verkauf bis 1996. Seitdem ist die Verwendung nicht mehr erlaubt, jedoch der Besitz. Der gewerbliche Handel ist natürlich ausgeschlossen.«

  5. mb

    »Es sei denn im Einigungsvertrag ist eine Legalisierungsklausel für DDR-Feuerwerkskörper enthalten. Weiß das zufällig jemand?«

  6. mb

    »Ausnahme sind halt z.b. DDR-Knaller. Bei denen könnte man schon eher wirklich Ärger bekommen, weil die ja nie eine BAM-Zulassung besessen haben.«

  7. mb

    »wie schon gesagt, ich glaube, darüber macht sich in den offiziellen Stellen einfach keiner ne Platte. Wahrscheinlich ein juristisches Vakuum. Habe noch nie gehört, dass jemand Stress bekam, weil er einen Artikel verkauft hat, der früher mal eine BAM-Nummer hatte, aber nicht mehr hergestellt wird.«

  8. Anonym

    »Wird ein Produkt irgendwann nicht mehr hergestellt oder eingeführt, verliert es irgendwann die BAM Nummer, im Fall von Feistel müsste das so ca. 2005 gewesen sein, das ein anderer Hersteller eine Zulassungsnummer übernimmt ist bekannt, die frage ist nur, ob der alte Artikle dann noch eine Zulassung hat. Es ist übrigens nicht verboten solche Artikel weiterhin zu verkaufen auch wenn die BAM Nummer erloschen ist, da es sich ja tatsächlich um den Artikel handelt, der diese Nummer einst getragen hast. Es geht nur darum, das die Nummer nicht benutzt wird um falsche Artikel damit zu beschriften die dann unter dem Vorwand der gültigen Zulassung in Deutschland vertrieben werden.

    Bestes Beispiel. Knallkörper mit der BAM - P II - 104, ehemals Depyfag (Dynamit Nobel) "Wodan-Knaller" zur Wendezeit wurde daraus, Depyfag Teufelsschlag mit Goldregen, später dann Teufelsschlag ohne Goldregen, nach 1999 übernahm Nico die BAM Nummer und brachte den Nico Pfauknaller damit heraus, jetzt ist also eine noch gültige BAM Nummer auf dem Nico Pfauknaller, ist jetzt immernoch der Depyfag Wodan Knaller aus den 80-er Jahre damit auch zugelassen?«

  9. Minos
    registriert

    »@Steffen K:
    Zitat: "Die Feistel-Sachen haben heute sowieso keine Zulassung mehr..." In der BAM-Liste (die aktuelle kenne ich noch nicht, aber die letztjährige) sind noch recht viele ehemalige Feistel-Artikel aufgeführt, allerdings unter anderen Firmen, meist Comet. Zugelassen sind sie z. T. also doch noch, zumindest vom BAM. Comet hatte Feistel damals übernommen. Dass Comet die ehem. Feistel-Artikel hat auslaufen lassen (genauso wie ihre eigene deutsche Produktschiene und ein paar schöne Importe), hat m. E. nichts mit fehlender BAM-Zulassung zu tun.«

  10. Steffen K.

    »Es steht nichts von da, daß die teile klasse 1 sind, diese Größe gabs von den verschiedensten Herstellern auch als Klasse 2 Vogel. Die Feistel-Sachen haben heute sowieso keine Zulassung mehr, aber das ist im Rahmen der Restbestandsreglung abgedeckt somal die Feuervögel als grundlegender Artikel ja auch nicht verboten ist und die bauliche Beschaffenheit keiner Rechtsreglung wiederspricht.«

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