Blackboxx Bengal Royal Blue

3min.

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Artikel-Nr.: 910044_1
Hersteller: Blackboxx
Kurzbeschreibung: große bengalische Zylinderflamme blau
Verkaufseinheit: einzeln

Gefahrgutklasse: 1.4S (UN 0337)
Kategorie: T1
BAM-Nr.: BAM T1-0083

Archivartikel

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In Shop aufgenommen:
11. Juni 2013

Blackboxx Bengal Royal Blue

3min.

Große Stab-Bengalflamme "Royal Blue" von Blackboxx! Schöner Artikel, den man ganzjährig erwerben und verwenden darf.


2:31
  • 480p
  • 320p
  • 240p
vor 11 Jahren

30 Kommentare zu Blackboxx Bengal Royal Blue

  1. Anonym

    »Irgendwie gehen meine Uhren anders ^^«

  2. dbone

    »...@BAMFan - Diese AUGENsache stimmt leider (finde BLAUes Fw Seeeeeehr schön aber es Sticht wirklich mehr in Die Augen hinein - Abhilfe evtl. mit der Vitrine Fw.
    - Brille!?!«

  3. Anonym

    »BAMFan scheint hier nur aus dem Wiki abzuschreiben ,ohne selber zu recherchieren oder auch mal selbst nachzudenken«

  4. So ist das!

    »Also was BAMfan schreibt stimmt leider nicht, Feuerwerk der Klasse T1 ist für einen technischen Zweck! Hat man eine Zweck, dann kann man auch das Feuerwerk verwenden! Natürlich gibt es Unterschiede, will ich ein Feuertopf im Rahmen einer Bühnenshow mit Publikum schießen, muss ich das Anzeigen bzw. is eine entsprechende Genehmigung verforderlich. Zünde ich jedoch z.b. eine Modellrakekte mit T1-Treiber, brauch ich keine, oder sicherlich dürfte auch eine Eisfontäne 50sek. (T1) auf der Torte problemlos sein. Der Zweck heiligt alle Mittel!«

  5. Pyro&Guns

    »Der Name sagt demnach ja schon alles!
    "BAMFan" da muss ich doch schon schmunzeln ;)«

  6. Pyro&Guns

    »Anonym hat recht!!

    Außerdem ist meiner Meinung (und deren vieler Feuerwerksfreunden) nach blau die schönste und am schwierigsten herzustellende Farbe im Feuerwerk!!«

  7. Anonym

    »was bei Wiki steht ist falsch ! man braucht zum abbrand keine schriftliche genehmigung.Eine Genehmigung benötigt man nach dem Sprengstoffgesetz:
    Nur bei Theater oder vergleichbare Einrichtungen (Gemäß §23 Absatz 6)«

  8. Anonym

    »bei T1 eine schriftliche genehmigung vom Ordnungsamt ???«

  9. Pyro&Guns

    »Man was für ein spießiger Typ.
    Soll doch jeder machen was er meint,
    keiner braucht solche Besserwisser.
    Wenn ich solche Kommentare lese kann ich nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen.«

  10. BAMFan

    »Nein,Artikel den dürfen sie leider nur Ganzjährig verwenden, wenn eine schriftliche Genehmigung von ihrem Ordnungsamt bzw. einer aufgabenzuständiger Behörde vorliegt. Das sollte genauer formuliert sein. Ausserdem ist zuviel Blau nicht gut für die Augen. Es sollte aus gesundheitlichen Gründen lieber in Richtung Rot/Grün gehen. Ich will dies nur einmal anmerken.«

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