Feuerwerk in anderen Ländern

von Gilbert von Luck

Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.

Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.

So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.

Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!

Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.

  • Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
  • Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
  • Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
  • Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
  • Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
  • Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
  • Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
  • Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
  • Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
  • Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
  • Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
  • Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
  • Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
  • Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
  • Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
  • Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
  • In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
  • Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.

532 Kommentare zu Feuerwerk in anderen Ländern

  1. Gilbert
    Gilbert

    »Guten Tag, Roswitha!

    Ich wünsche Ihnen fürs neue Jahr eine oder zwei schöne Urlaubsreisen per Flugzeug in Stratosphärennähe nach Afrika, Südeuropa, Asien oder einmal rund um die Welt nach Australien, um am Strand dort aus Amerika oder Europa importierte Getränke zu schlürfen, einen stets funktionierenden Wäschetrockner, gemütliches Licht und Wärme aus Paraffin-Kerzen in ihrer Wohnung und stets genügend Geld, um Spenden für Länder zahlen zu können, in denen die Leute sich einen Dreck um Überbevölkerung kümmern, jedes Jahr ein neues Kind kriegen und zu Silvester nicht knallen.
    Vielleicht gibt es auch ein paar Friedensmissionen in Ländern, in denen nicht alles demokratisch verboten ist, die Sie aufrichtig unterstützen können, mit Uranmunition, Bomben auf Städte, Kollateralschäden, Wald- und Ölquellenbränden. Ist ja für die gute Sache, nicht wahr?

    Vergessen Sie bitte auch 2019 nicht, Ihren Rasen stets kurz zu mähen, damit keine Biene oder Hummel mehr auch nur ein Gänseblümchen findet, und ihre Sträucher eckig zu beschneiden, damit sie nicht mehr blühen und die an den Zweigspitzen abgelegten Schmetterlingseier vernichtet werden, und bitte kratzen Sie das Laub unter den Sträuchern weg und fegen die Erde, sonst überleben nachher noch ein paar Regenwürmer. Gegen Blattläuse helfen übrigens umweltfreundliche, chemiefreie Spritzmittel auf Basis von Bacillus thuringiensis, die gleich alle seltenen Großinsekten ebenfalls in stinkenden Schleim verwandeln ("Schlaffsucht").

    Zu Silvester wünsche ich Ihnen einen Gourmet-Restaurantbesuch mit hochveredelten, denaturierten Speisen für einen dreistelligen Eurobetrag.

    Ich werde mir überlegen, ob ich noch € 50,- für Lebensfreude und Silvesterkultur ausgebe, nachdem Sie mich so gutmenschlich überzeugt haben, denn an meinem Feuerwerk könnte die Welt zugrunde gehen.
    O tempora, o mores!

    Mit den besten Wünschen, Verneigung und Handkuss,
    Gilbert von Luck

    P.S.: Sie können bei mir für € 2,- eine Efeupflanze für die nackte Fassade Ihres Hauses kaufen.
    Die sammelt so viel Feinstaub, dass Sie ein paar Mal Silvesterknallen frei haben.«

  2. Anonym

    »@ Roswitha
    Dann fangen Sie doch erstmal bei sich selbst an, schafen sie ihr Auto ab, hör sie zu Rauchen auf, usw usw.
    Geschweige denn von den 700 Milionen Eur die jedes Jahr unsinnigerweise für Weihnachts
    Bäume ausgeben werden die extra Jahre lang Wachsen müssen u. nach einer Woche
    auf den Müll landen, das ist erstmals schlecht für die Unmwelt und könnte für bedürftge Gespendet werde.
    Und den Menschen noch nicht mal 1x im Jahr den bunten Feuerzauber zu gönnen
    ist für mich Egoistisch, es giebt eben noch Menschen die freude daran haben, Feuerwerk
    ist ein Ausdruck von Lebensfreude, den anscheinend manche Menschen verloren haben.
    Echt sehr Traurige Menschheit.«

  3. Roswitha
    Roswitha

    »Was für ein Total überholter Datenmüll. Die Welt geht kaputt. . . aber wir sollen weiter rum ballern. Klar, dass die Leute, die ihren Profit aus dieser Branche ziehen, ihre Pfründe schützen wollen. Egal wie sich das auswirkt. ..Hauptsache ICH ICH ICH......daran geht unsere Welt auch kaputt!«

  4. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Hallo, du hast recht, der Artikel ist sehr alt, trotzdem empfinden wir ihn als lesenswert, besonders mit Berücksichtigung des Unterhaltungswerts. Wir sind Dir für deine Angaben durchaus dankbar, stellen aber in Frage, ob man in der Beurteilung wirklich so hart sein muss und hier von" in die Tonne werfen" sprechen muss.«

  5. Tobias
    Tobias

    »Der Artikel strotzt nur so von Fehlern und Ahnungslosigkeit. Das fängt bereits mit dem komischen Vergleich zur Wehrpflicht an. In keinem!! gibt es eine allgemeine Wehrpflicht. Wenn der Artikel aus einer Zeit stammen sollte in der das noch der Fall war müsste er 23 Jahre alt sein (Abschaffung der Wehrpflicht in Belgien war 1995...) ! Wenn der Rest der Informationen ebenso alt ist, dann kann ihn getrost in die Tonne kloppen...

    Vor allem aber: In den allermeisten aufgeführten Ländern sind viele der Daten zwar richtig. Aber: Man muss in einem großen Teil der erwähnten Länder jedes Feuerwerk vorher - auch an Silvester, auch wenn es nur eine einzige Rakete ist - bei der Gemeinde bzw. der Polizei anmelden und genehmigen lassen! Und in vielen Ländern wird diese Genehmigung gerade zu Silvester aber eben pauschal und grundsätzlich an Privatpersonen NICHT erteilt. Deshalb können sie z.B. in Belgien, den Niederlanden oder Frankreich Feuerwerke in der beschriebenen Weise käuflich erwerben. Richtig. Aber eben nicht wie in Deutschland dann einfach mal nach Belieben zu Silvester in die Luft knallen. Versucht das in Brüssel, in Antwerpen oder Eindhoven mal - viel Spass beim Polizeieinsatz der Gewehr bei Fus folgen wird!«

  6. Kooikerfreund
    Kooikerfreund
    registriert

    »@lotusbacke : Ein Hund ist immer nur das, was ein Mensch aus ihm gemacht hat.«

  7. lotusbacke
    lotusbacke

    »@ Hanns Dampf - Wer je ein panisches Kind in Kontakt mit einem Tier (z.B. Hund) gesehen/erlebt hat wird/kann diese Haltung jener nie verstehen, aber Empathie geht vielen am Allerwertesten vorbei«

  8. Hanns Dampf
    Hanns Dampf

    »Wer je ein panisches Tier vor/an/nach Silvester gesehen/erlebt hat
    wird/kann dieses Geballere nie verstehen
    aber Empathie geht vielen am Allerwertesten vorbei«

  9. Anonym

    »Feiert ihr eigentlich im Hauptladen? Grüße Lobo«

  10. Feuervogel
    Feuervogel
    Vitrine-Team

    »Als Hinweis: Unser Text ist schon ein paar Jährchen alt. Seither kann es natürlich zu gesetzlichen Änderungen gekommen sein. Wer also Genaues weiß, dem wären wir dankbar, wenn er dies gerne per Email schreiben würde, damit wir eine entsprechende Anpassung des Textes vornehmen können.«

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