Feistel Bo Peep Pyro Cracker

Zustand mit leichtem B-Charakter

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Artikel-Nr.: 250186_1
Hersteller: Feistel
Kurzbeschreibung: alte Pyro Cracker
Verkaufseinheit: 8-er Päckchen

Gefahrgutklasse: keine
Kategorie: zulassungsfrei
Bruttogewicht: 45 g

Archivartikel

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In Shop aufgenommen:
8. April 2009

Feistel Bo Peep Pyro Cracker

Zustand mit leichtem B-Charakter

Bitte beachten, dieser Artikel fällt in die Rubrik "Feuerwerkskörper" die nicht mehr funktionieren. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrikbeschreibung.

Seltene Ausführung von Pyro Crackern mit dem Bo Peep-Label.

Achtung, nur wenige Päckchen vorhanden.


8 Kommentare zu Feistel Bo Peep Pyro Cracker

  1. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Macht halt null Sinn, wie viele Gesetze und Maßnahmen. Schließlich ist ja nicht die Zulassung entzogen aufgrund von Mängeln. Auch hat sich grundsätzlich das Kriterium nicht so verändert das diese Ptgs definitiv nicht mehr zulassungsfähig wären. Damit wird der Irrsinn dieser Maßnahme klar, aber der Deutsche will natürlich denunzieren…der Blockwart ist im Blut verankert.«

  2. Gilbert

    »Tja, und das alles trotz
    niemals aufgehobener Zulassung!
    Es wurde nur plötzlich der Handel, das Abbrennen usw. der
    zugelassenen
    Feuerwerkskörper verboten.
    Inwiefern alte, nicht mehr funktionierende Artikel noch Feuerwerkskörper sind, ist fragwürdig. Attrappen sind ja auch keine.
    Gruß, Gilbert«

  3. Anonym

    »Das überlassen ist aber „nur“ eine Ordnungswidrigkeit!«

  4. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Dem ist nichts hinzuzufügen. Deshalb bitte ich bei aller Freude die Hinweise zur Rubrik ernst zu nehmen. Aufgrund vieler Nachfragen sind häufig Artikel auch schon wieder storniert worden, weil es sich z.b. um Dummys handelte und das manche nicht glauben wollten.«

  5. LAGetSi

    »Ab dem 04.07.2017 gilt die neue CE-Kennzeichnungspflicht auch für Deutschland und die Übergangsfristen sind abgelaufen (§ 47 des 4. SprengÄndG )

    Damit dürfen ab dem 4. Juli 2017 keine Feuerwerkskörper der Kategorie F1-F4(T1,T2,P1,P2,S1,S2) hergestellt, eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, die nicht einem Konformitätsverfahren unterworfen worden sind. Für das Vernichten von nicht mehr zulässiger Ware müssen Sie sich an zugelassene Entsorgungsfirmen wenden, die dieses für Sie durchführen können. Privatkunden dürfen zum nächsten Jahreswechsel auch nur konformitätsbewertete Feuerwerkskörper verwenden.

    Das Sammeln und Tauschen von nicht CE-konformen Feuerwerkskörpern ist hierbei eine rechtliche Grauzone. Defintiv ist aber das anderen überlassen, der Verkauf, der Tausch von nicht konformen CE-Feuerwerkskörpern verboten.«

  6. Anonym

    »Mal eine frage: Warum steht dort Zulassungsfrei ?
    Evt ein fehler ?«

  7. Anonym

    »ein video wäre mal cool, da würde ich mich sehr drüber freuen .«

  8. mb

    »Letztes Silvester hatte ich zufällig vor einem Haus einen ganzen Haufen solcher BoPeeps von Feistel entdeckt, da hatte jemand schinkenweise Raritäten abgefackelt. Hab noch paar unbenutzte Böller in den Päckchen gefunden, die waren top! Richtig laute Dinger, kein Vergleich zu den letzten BoPeeps von Nico.«

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