Comet Paket Cracker altes Logo FKW

Pagode Knallmatten mit altem Logo und FKW - Inhalt

24 Kommentare zeigen

Artikel-Nr.: 250787_1
Hersteller: FKW
Verkaufseinheit: 1 Knallkette

Gefahrgutklasse: 1.4S (UN 0337)
Kategorie: PII
BAM-Nr.: BAM PII-0053

Archivartikel

Dieser Artikel ist bei uns nicht mehr bestellbar.

letzter Preis im Shop:
3,99 €

inkl. 19% MwSt.

In Shop aufgenommen:
3. Dezember 2016

Comet Paket Cracker altes Logo FKW

Pagode Knallmatten mit altem Logo und FKW - Inhalt

Alte Paket Cracker mit schönem Comet Frontcover und altem Logo, doch die enthaltenen Matten sind FKW. Achtung, nur wenige Knallmatten vorhanden!


24 Kommentare zu Comet Paket Cracker altes Logo FKW

  1. letsshootlp
    letsshootlp
    registriert

    »Habs jetzt schon verstanden XD finds halt bloß sehr schade.«

  2. el_studente
    el_studente
    registriert

    »Kann bitte nochmals jemand den Sachverhalt für Herrn/Frau 'letsshootlp' erläutern? Diesmal aber bitte ausschließlich in Großbuchstaben und ohne Fremdwörter. Und bitte gaaaaaanz langsam tippen.«

  3. trynerror
    trynerror
    registriert

    »Es gibt keine PII Zulassungen nach dem 01.10.2009 !
    Alle Artikel die danach noch mit PII auf den Markt gebracht wurden, sind vor diesem Datum zugelassen worden. Kurz: steht PII drauf sind sie am 04.07.2017 betroffen, steht F2 drauf nicht.«

  4. letsshootlp
    letsshootlp
    registriert

    »@15kmKoalas Das heißt jetzt also, dass alle Artikel, die vor dem 1.10.2009 ihre Zulassung bekommen haben, nicht mehr verkauft werden dürfen. Aber alles, was danach auf den Markt kam, darf noch verkauft werden, auch jüngere PII Artikel oder? Wann kamen denn eigentlich die ersten F2 Artikel, wann wurde das geändert? Heißt das jetzt also, dass man z. B. die letzten grünen Comet Böller mit PII Zeichen noch kaufen kann, weil die gabs ja, soweit ich weis, nach 2009 auch noch.«

  5. PyroPassi
    PyroPassi
    registriert

    »@Koala Ich meinte ein Resteschießen wie von Röder oder in Graal Müritz. Da ist es ja, soweit ich weiß, auch gestattet Feuerwerk zu kaufen. Wenn man das im Sommer organisieren könnte, könnte jeder seine Bestellung(en) legal abholen.«

  6. 15kmKoalas
    15kmKoalas
    registriert

    »@PyroPassi: Aber auch dafür bräuchtest Du eine Sondergenehmigung und damit ist es ohnehin möglich. In Deinem Bekanntenkreis wird sich doch wohl jemand mit einem runden Geburtstag, Hochzeit, Silber-, Goldhochzeit oder ein Jubiläum o.Ä. befinden.«

  7. PyroPassi
    PyroPassi
    registriert

    »Da bleibt wohl leider nur noch ein Resteschießen zur Wahl...«

  8. Feuervogel
    Feuervogel
    Vitrine-Team

    »Für alle, die zu faul zum suchen sind, hier der Link:

    www. gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__47.html«

  9. 15kmKoalas
    15kmKoalas
    registriert

    »Jetzt muss ich auch noch mal einen dazu ablassen, bevor sich hier der ein oder andere falsche Hoffnungen macht. Ich kann el_studente und Belanur97 nur zustimmen. Ich empfehle allen, einmal §47 des Sprengstoffgesetzes zu lesen. Darin steht, dass ab dem 04.07.2017 PII-Artikel nicht mehr hergestellt, eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden dürfen. Das heißt, dass ab dem 04.07.2017 auch der Transport (verbringen) und die Auslieferung (überlassen) verboten sind. Da wird es wohl bei einigen Pyroland-Kunden ziemlich lange Gesichter geben. Diese dürfen dann nämlich nur noch ins Lager fahren, sich ihre PII-Artikel anschauen und wieder nach Hause fahren. Mitnehmen oder gar zünden ist nicht.
    Bleibt für Privatkunden noch eine Sondergenehmigung zu beantragen. Bestellen, bezahlen und liefern lassen ist damit kein Problem. Und diese berechtigt zum Zünden von Feuerwerk, verpflichtet aber nicht dazu. Man kann die bis zum 03.07.2017 gelieferten PII-Artikel also abschießen oder sie sich genauso gut in die Vitrine stellen.
    @ letsshootlp: Ich glaube nicht, dass ein Online-Shop dieses Risiko eingehen wird. Da muss keiner daneben stehen und beim Packen zuschauen. Eine Probebestellung der BAM oder einer Behörde unter falschem Namen reicht und der Shop hat ein echtes Problem.«

  10. letsshootlp
    letsshootlp
    registriert

    »Wenn man jetzt z. B. bei Pyroland vorbeischaut, da kann man ja schon wieder bestellen, auch PII Artikel. Normalerweise müssten die ja dann bei diesen Artikeln was dazuschreiben, dass man z. B. nur mit Gewerbeschein noch bestellen darf, aber da steht nix. Deshalb denke ich, dass es schon noch möglich sein wird PII Artikel an Silvester zu erhalten. Wie will man das vor Allem prüfen? Ich denke kaum, dass da Irgendjemand beim verpacken daneben stehen wird und aufpasst, dass ja kein PII Artikel verpackt wird. Wenn es wirklich so sein sollte, dass man das nicht mehr an Silvester bekommt, wird es bestimmt ein paar unbekanntere Onlineshops geben, die noch PII Artikel verkaufen.«

Kommentar verfassen
😀 😆 😂 🤣 😊 😇 😉 😍 😘 😜 🤑 🤗 🤓 😎 🤡 🤠 😟 😕 😖 😫 😩 😤 😠 😡 😲 😳 😱 😴 🙄 🤔 🤥 🤮 🤧 😷 🤩 🥱 🤬 💩 👻 💀 👽 🎃
Einwilligungserklärung Datenschutz