Feuerwerk in anderen Ländern

von Gilbert von Luck

Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.

Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.

So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.

Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!

Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.

  • Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
  • Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
  • Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
  • Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
  • Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
  • Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
  • Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
  • Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
  • Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
  • Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
  • Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
  • Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
  • Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
  • Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
  • Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
  • Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
  • In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
  • Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.

532 Kommentare zu Feuerwerk in anderen Ländern

  1. Anonym

    »Ihr schreibt alle zu viel ihr *************«

  2. »Hallo Psyclone,
    mit dem Bewahren des Besonderen hast Du schon Recht. Tatsache ist aber, dass in unseren Nachbarländern ohne Knallverbot durchaus nicht jeden Tag geknallt wird - hier bei mir in Berlin-Neukölln übrigens trotz Verbot dennoch. Die Mitbürger kümmert´s nicht und die kriegen auch immer etwas aus ihren Läden.

    Wäre das Verbot aufgehoben, käme es zu Anfang zu einer Häufung von Knallerei. Nach kurzer Zeit würde sich das aber legen.
    In meiner frühen Kindheit in den 60-ern gab es solch ein Verbot in Berlin-West auch nicht, und normale Reibzündkracher wie Pirat, Brigant und Zoro z.B. waren Klasse 1. Dennoch wurde fast nur zu Silvester geknallt oder von Kindern und Jugendlichen an abgelegenen Plätzen, wo es nicht störte.«

  3. psyclone
    registriert

    »Ich persönlich finde es gut das nur zu Silvester geknallt werden darf. Dafür gibt es zwei Gründe:

    1.: Es bleibt etwas Besonderes.
    Wenn man das ganze Jahr über knallen dürfte, würde doch die ganze Vorfreude flöten gehen und auf Dauer würde es langweilig werden.

    Zumindestens trifft das auf mich zu. Ich finde gerade diese Vorfreude auf den Tag der Tage macht sehr viel aus. Und wenn es dann endlich soweit ist, macht es einfach 1000 mal soviel Spaß.

    Meinetwegen könnte man noch einen zweiten Tag im Jahr der Knallerei widmen, aber mehr ist mMn nicht nötig.Das sollte man in allen EU-Ländern einführen.Mal von festgesetzten Nationalfeiertagen etc. abgesehen.Und für Geburtstage, Hochzeiten etc. gibts dann immernoch die Möglichkeit sich eine Sondergenehmigung zu besorgen oder Profis zu engagieren.
    Naja und 2.: Der Umwelt zur Liebe.

    Gegen die Beschränkungen bezüglich Feuerwerk aus anderen EU-Ländern, welches qualitativ einfach besser ist und mehr Spaß macht, bin ich allerdings auch. Ich bin in den 90ern groß geworden und da hatten wir auch in Deutschland noch recht gute Qualität.Noch früher wahrscheinlich sogar noch bessere Qualität, das kann ich nicht beurteilen, aber sicherlich die alten Hasen hier.Wenn die uns schon Feuerwerk aus anderen EU-Ländern verbieten, dann sollte auch billige Chinaware verboten werden und die Produktion wieder in Deutschland stattfinden und zwar wie zu alten Zeiten. Böller mit Pulverseele und vernünftiger Verarbeitung und so weiter. Oder sie heben dieses Verbot komplett auf und erlauben uns La Bombas,Fp3's und wie sie noch alle heißen in den Nachbarländern zu kaufen und mit nach Hause zu nehmen.

    Naja, mein Senf dazu.^^ Nicht mehr lange dann gehts wieder los. Ich platze schon vor Vorfreude.;)«

  4. Anonym

    »geilo«

  5. »Darin steht kein Wort davon, dass die alten Gegenstände ihre alte, erhaltene Zulassung verlieren. Bisher war das nicht einmal bei Luftheulern oder Schwärmern der Fall, obwohl die ausdrücklich (für Kat. 2) verboten sind.
    Nur, was neu in Verkehr gebracht wird, unterliegt den neuen Zulassungsbestimmungen.«

  6. Anonym

    »stimmt so nicht ganz , erst erkundigen und dann schreiben«

  7. Magdeburger

    »@dfzzdd -- 2017 dürfen Feuerwerkskörper ohne F2 BAM Nummer nicht mehr verkauft werden. Die BAM-PII Nummer allein, reicht nicht mehr. Daraus folgt, das alle Artikel, die die Hersteller nicht mehr mit einer neuen F2 Nummer "Nachrüsten", nicht mehr verkauft werden dürfen. Und das sind nun mal die älteren und nicht mehr hergestellten Artikel. Es gibt aber keine Verbote für eine Verwendung. Anders lautende Meinungen können jedenfalls nicht mit einem konkreten Gesetzestext bewiesen werden. Und ein Verweis auf die Amateurmeinungen im FW-Forum sind für mich nicht Maßgebend. Hier (u.a.) die Übergangsregelung für die Kennzeichnung von pyrotechnischen Gegenständen bis 2017: http://www.feuerwerk-vpi.de/index.php?id=89«

  8. Anonym

    »Ungarn kannst du mit Feuerwerksverkauf unterm Jahr komplett vergessen. Kurz vor Silvester gibts wohl ein paar Dinge laut meinem ungarischen Arbeitskollegen aber ist nicht gerade berauschend. z.B. sind Reibeknaller komplett verboten. Hoffe ich konnte dir damit helfen.«

  9. max1965
    max1965

    »wie sieht es mit feuerwerkskauf i UNGARN /budapest aus ????«

  10. AudiTTCabrio
    AudiTTCabrio

    »Genial verfasst. Zutimmung in allen Punkten. Kompliment !
    Deshalb interessieren mich auch solche schwachsinnigen Gesetze nicht. Ich finde immer Wege um die besten zu kaufen und abzufeuern. Und daran werden mich weder Politiker noch Strafandrohungen hindern.
    Ich habe eine MG entwickelt, die den Vogelchreck mit einer Feuergeschwindigkeit von 280 Schuß/min abfeuert.
    Die niendrige Dekadenz resultiert aus der langen Patronenhülse, die aus einer Platzpatrone (als Treibsatz) und dem Vogelschreck besteht.
    (zusammengefaßt in einem dünnwandigem Hydraulikrohr).
    Ist etwas aufwendig, sieht zum Schluß aus wie ein 20mm Geschoß.
    Außerdem mußte den Auswurfmechanismus etwas modifizieren, da der Durchmesser der Hülse größer ist als die Kerbe der Platzpatrone.
    Ein weiteres Problem war die Verschlußeinheit. Bei Abfeueren hätte es mir die Platzpatrone aus dem Hydraulikrohr gedrückt.
    Erschwerend kam die Plazierung der Patrone im Gurt dazu.
    Na ja ich habe das Ding immer nachts im Einsatz wenn die Misttölen rumkläffen.
    Ihr könnt euch vorstellen, daß kurze Feuerstöße reichen, sonst haut's den Nachbarn das Geschirr aus der Vitrine.
    Okay is noch nicht voll ausgereift, gibt ab und an noch ein paar Ladehemmung. Bin dran !!!«

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