Feuerwerk in anderen Ländern
von Gilbert von Luck
Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.
Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.
So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.
Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!
Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.
Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.
Kommentare:
Alter Pyromane: Ich weiß auch nicht, wie der Handel, Vertrieb und die Einfuhr von Feuerwerksartikeln in anderen Staatenbündnissen geregelt ist, aber im united europe ist das eher ein Tabu, genau so wie Medikamente. Besonders in Richtung Deutschland. Da sind nämlich auf dem Markt immer noch die meisten Gewinne zu erzielen wegen der Reglementierung. Das ist vermutlich auch der ausschlaggebende Grund für derartig rüde Bestimmungen. Ich käme nie auf die Idee, polnische oder belgische oder tschechische Feuerwerkskörper in die BRD zu schmuggeln, aber würde ich in dem entsprechenden Land den Jahreswechsel feiern, würde ich natürlich und ohne Bedenken in dem Land auch Pyrotechnik erwerben und nach Anleitung abbrennen. Bedenklich stimmt mich aber die Aussage eines Posters, dass er in der Tschechischen Republik vom vietnamesischen Händler eine so fatale Aussage zum Zünden von Kugelbomben erhalten hat. Das geht total nach hinten los und Verletzungen sind da vorprogrammiert. Wer da nicht weiß, in welcher Weise Kugel- oder Zylinderbomben gehandhabt werden, ist logischerweise schlecht beraten.
(31.12.2011, 01:06 Uhr)
Tinchen: Auch in den USA habe ich Silvester keinen einzigen Böller gehört.
(01.01.2012, 14:38 Uhr)
stef: Was die unterschiedlichen Bestimmungen in Europa angeht: Es gibt die Richtlinie 2007/23/EG. Was bedeutet das ? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen, das heißt die Mitgliedstaaten der EU müssen diese Bestimmungen in nationale Gesetze aufnehmen.
- Was ist gleich: CE Kennzeichnung
- Mindest-Altersgrenzen lt. Verordnung -
- kann in einzelnen Ländern auch höher sein:
- Kategorie I - 12 Jahre, II - 16 Jahre, III - 18 Jahre
(01.01.2012, 15:56 Uhr)
Drachenstein: Wie bei den Computerspielen gibt es auch beim Feuerwerk eine eher einseitige Berichterstattung der Medien. Ich hasse es, wenn Schmierblätter, wie die BILD unter dem Deckmantel der Pressefreiheit die Meinung der Bürger nicht vertreten, sondern die Meinung machen !
(06.01.2012, 09:18 Uhr)
Gast: @Alter Pyromane: Du hast es erkannt! Wir leben in einem schizophrenen Land. Eines vorweg: BKS ist in Deutschland erlaubt, siehe Batterien! Das schizophrene ist, daß auf der einen Seite die fettesten BKS-Batterien erlaubt sind, aber ein mickriger VS(2g BKS) nicht. Der Gesetzgeber verschließt die Augen davor, daß die Idioten in Deutschland mit Batterien genauso viel Mist machen können wie mit jeglichen illegalen Böllern. Verstehe es wer will..
(10.01.2012, 13:06 Uhr)
Marek: Also wer dumm ist nimmt eine neue 500 Gramm Batt in die Hand und am besten noch mit 2-5 Gram Blitzknallzerleger, schießt auf Leute und Autos...das macht WEITAUS MEHR SCHADEN!
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- Son kleiner Polenböller, der wirkt nur auf 1-2 Meter wirklich sehr detonativ, danach ists einfach nur noch laut...
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- Grüße
(11.01.2012, 00:00 Uhr)
JanW: Hallo Gilbert !
- Du hast geschrieben das der obige Text mit den Vorschriften schon rund 6 Jahre alt ist. Ich würde mich, und andere sicherlich auch, freuen , wenn du mal eine aktualisierte Fassung herausbringen könntest, sodass man wieder auf dem aktuellen Stand wäre...
- Gruß
(23.01.2012, 11:54 Uhr)
Matt: Es gibt derzeit wohl keine Artikel die der KAT 3 angehören !! Und KAT 2 ist Silvesterfeuerwerk ab 18 , KAT 4 Grossfeuerwerk!!
(25.01.2012, 11:08 Uhr)
JanW: Das ist mir auch schon klar. Ich meinte eigentlich was sich an Vorschriften bezüglich des abbrennens in anderen Ländern verändert hat. So wie vor ein paar Seiten geschrieben wurde das in Polen das abbrennen, während des Jahres nun wohl, nicht mehr erlaubt sei.
(25.01.2012, 12:57 Uhr)
Gilöbert: Ich schreibe hier eine Antwort nach der anderen. Nach dem Absenden sind sie weg, verschwunden. Also meldet euch in der Gruppe an oder so.
(25.01.2012, 17:17 Uhr)
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