Das Antragsformular

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Ausnahmegenehigung als PDF
Ausnahmegenehigung als Word-Dokument

Genauer Ablauf für ein Feuerwerk im Jahr

1. Ausnahmegenehmigung beantragen
Nachdem Ort und Zeit für die Festlichkeit festgelegt wurden, sollte möglichst schnell, jedoch nicht später als 14 Tage vor dem Termin, ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei dem zuständigen Ordnungsamt gestellt werden. Zuständig ist das Ordnungsamt des Abbrennortes. Einen Vordruck für das Antragsformular findest Du auf unserer Seite (siehe unten). Der Antrag kostet eine Bearbeitungsgebühr. Die genaue Höhe solltest Du beim Amt nachfragen, da diese je Vorgang variieren kann (oft ca. 35 EUR).

2. Feuerwerk kaufen
Sobald die Ausnahmegenehmigung da ist, kannst Du die gewünschten Feuerwerksartikel erwerben. Silvesterfeuerwerk darf durch jede volljährige Person erworben werden, deshalb wird keine weitere Bescheinigung benötigt.

3. Genehmigung und Altersnachweis schicken
Bestelle die gewünschten Artikel und sende uns danach die Ausnahmegenehmigung und einen Altersnachweis zu. Darauf hin können wir die Bestellung sofort versenden.

4. Abbrennplan entwerfen
Damit das Feuerwerk ein voller Erfolg wird, sollte es mittels eines Abbrennplans zusammengestellt und gezündet werden. Wir helfen gern bei der Zusammenstellung.

5. Abbrennfläche sichern
Vor Ort sollte eine geeignete Freifläche zur Verfügung stehen, auf der das Feuerwerk anhand des Abbrennplans aufgebaut werden kann. Die verschiedenen Artikel werden in geeignetem Abstand in mehreren Reihen aufgestellt, so dass sie später gut von Hand oder per Zündanlage nacheinander gezündet werden können. Das Publikum sollte natürlich optimale Sicht auf den Bereich haben. Sperre die Abbrennfläche vorher angemessen ab.

6. Feuerwerk zünden
Das schöne an Hochzeitsfeuerwerken aus Silversterfeuerwerk ist, dass man es selbst anzünden darf. Es sollte nicht schwer fallen, Freiwillige zu finden, die dabei helfen.

Tipps für die Antragstellung

  • Beantrage die Ausnahmegenehmigung rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor Termin)
  • Gib den genauen Ort und die genaue Zeit für das geplante Feuerwerk an
  • Im Bedarfsfall erwähne im Antrag, dass nur Leucht- und Verbundfeuerwerke wie Fontainen und Batterien gezündet werden sollen und dass auf Böller zu Gunsten des Lärmschutzes verzichtet wird
  • Füg dem Antrag eine Ortsbeschreibung bei (z.B. Stadtplanausschnitt mit Markierungen), um der Behörde eine Vorabbegehung der Örtlichkeiten zu ersparen und zu verdeutlichen, dass keine schützenswerte Anlagen und Gebäude in der Nähe sind
  • Erläutere gegebenfalls die zu treffenden Brandschutzmaßnahmen (z.B. die Bereitstellung von Feuerlöschern)

1 Kommentar zu Ausnahmegenehmigung

  1. M.Schulte
    M.Schulte

    »Eine Frage:
    Bei den meisten Ämtern muss man die Anzahl der pyrotechnischen Gegenstände eintragen.
    Wenn ich z.b. schreibe 6 Feuerwerksbatterien, darf ich dann auch nur 6 Stück bestellen?
    Mann will ja schließlich nicht zu dick auftragen damit man auch eine Genehmigung bekommt.

    Gruß

    Anwort: Ob das schon für die meisten Ämter zutrifft, will ich nicht sagen, aber klar, das hält mehr und mehr Einzug. Ob das Eintragen von vielen oder wenigen Positionen Einfluß auf die Bewilligung hat, ist formal mit "nein" zu beantworten. Eine Ablehnung müsste schon einen konktreten Grund haben. Dieser wird meistens mißbräuchlich angewendet, z.b. das ein 39. Geburtstag nicht besonders genug ist, ein 40. jedoch schon.

    Den Umfang der Bestellung wird bei uns nicht begrenzt. «

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