Das Antragsformular

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Tipps für die Antragstellung

  • Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor Termin).
  • Geben Sie den genauen Ort und die genaue Zeit für das geplante Feuerwerk an.
  • Im Bedarfsfall erwähnen Sie im Antrag, dass Sie nur Leucht- und Verbundfeuerwerke wie Fontainen und Batterien zünden wollen und auf Böller zu gunsten des Lärmschutzes verzichten.
  • Fügen Sie dem Antrag eine Ortsbeschreibung bei (z.B. Stadtplanausschnitt mit Markierungen), um der Behörde eine Vorabbegehung der Örtlichkeiten zu ersparen und zu verdeutlichen, dass keine schützenswerte Anlagen und Gebäude in der Nähe sind.
  • Erläutern Sie gegebenfalls die zu treffenden Brandschutzmaßnahmen (z.B. die Bereitstellung von Feuerlöschern).

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